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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Esra - Kapitel 10

1 Während Esra weinend vor dem Haus Gottes auf den Knien lag und die Schuld des Volkes bekannte, sammelte sich eine große Menge von israelitischen Männern, Frauen und Kindern um ihn. Auch sie weinten sehr. 2 Dann sagte Schechanja Ben-Jehiël zu Esra: "Ja, wir sind unserem Gott untreu geworden und haben Frauen aus der heidnischen Bevölkerung des Landes geheiratet. Doch es gibt trotzdem noch eine Hoffnung für Israel. 3 Lasst uns jetzt einen Bund mit unserem Gott schließen, der uns verpflichtet, alle fremden Frauen mit ihren Kindern wegzuschicken. So hast du, Herr, uns geraten. Und so wird es von allen, die noch Ehrfurcht vor dem Gebot unseres Gottes haben, befürwortet. Das Gesetz muss befolgt werden! 4 Steh auf, denn du musst das erledigen! Doch wir stehen hinter dir! Hab Mut und pack die Sache an!" 5 Da stand Esra auf. Er verlangte von den Oberhäuptern der Priester, der Leviten und ganz Israels einen Eid, nach diesem Vorschlag zu handeln. Und sie schworen es. 6 Dann verließ Esra den Platz vor dem Haus Gottes und ging in die Tempelkammer von Johanan Ben-Eljaschib. Dort übernachtete er, ohne zu essen oder zu trinken, denn er trauerte über den Treuebruch der Heimgekehrten. 7 Darauf ließ man in ganz Juda und Jerusalem ausrufen, dass alle Heimgekehrten sich in Jerusalem versammeln sollten. 8 Jeder, der nicht innerhalb von drei Tagen erscheinen würde, sollte aus der Gemeinschaft der Heimgekehrten ausgeschlossen werden und sein ganzer Besitz würde dem Bann verfallen. So hatten es die Oberen und Ältesten beschlossen. 9 Innerhalb von drei Tagen versammelten sich alle Männer aus Juda und Benjamin in Jerusalem. Es war am 20. Dezember. Sie setzten sich auf den freien Platz vor dem Haus Gottes und zitterten wegen der anstehenden Sache und der Regengüsse. 10 Der Priester Esra stand auf und sagte zu ihnen: "Ihr habt Jahwe die Treue gebrochen! Ihr habt heidnische Frauen geheiratet und so noch größere Schuld auf Israel geladen! 11 So gebt jetzt Jahwe, dem Gott eurer Väter, die Ehre, indem ihr eure Schuld bekennt und tut, was er von euch erwartet. Trennt euch von der Bevölkerung des Landes und besonders von den heidnischen Frauen! 12 Die ganze Versammlung rief laut: "Ja, das müssen wir tun! 13 Aber wir sind zu viele hier, und es ist mitten in der Regenzeit. Da kann man sich unmöglich im Freien aufhalten. Und außerdem ist diese Angelegenheit nicht in ein oder zwei Tagen zu erledigen. Es sind ja viele von uns darin verwickelt. 14 Lass doch unsere Vorsteher die Versammlung vertreten. Dann sollen alle aus unseren Ortschaften, die fremde Frauen geheiratet haben, zur festgesetzten Zeit zusammen mit den Ältesten und Richtern des Ortes vor ihnen hier erscheinen. Alles soll in Ordnung gebracht werden, damit wir den glühenden Zorn unseres Gottes von uns abwenden." 15 Nur Jonatan Ben-Asaël und Jachseja Ben-Tikwa sprachen dagegen. Dabei wurden sie von Meschullam und dem Leviten Schabbetai unterstützt. 16 Doch die Heimgekehrten blieben bei ihrem Beschluss. Der Priester Esra rief dann für jede Sippe ein Oberhaupt namentlich auf und betraute die Männer mit dieser Aufgabe. Am 1. Januar traten sie zusammen, um mit der Untersuchung zu beginnen 17 und am 1. April waren sie damit fertig. Alle Männer, die fremde Frauen geheiratet hatten, mussten vor ihnen erscheinen. 18 Von den Priestern waren es Maaseja, Eliëser, Jarib und Gedalja aus der Sippe von Jeschua Ben-Jozadak und seinen Brüdern, die heidnische Frauen geheiratet hatten. (Esra 3.2) (Esra 9.2) 19 Sie verpflichteten sich mit Handschlag, ihre fremden Frauen fortzuschicken. Einen Schafbock brachten sie als Opfer für ihre Schuld. 20 Aus der Priestersippe Immer waren es Hanani und Sebadja. 21 Aus der Sippe Harim: Maaseja, Elija, Schemaja, Jehiël und Usija. 22 Aus der Sippe Paschur: Eljoënai, Maaseja, Jischmaël, Netanel, Josabad und Elasa. 23 Von den Leviten waren es Josabad, Schimi, Kelaja, der auch Kelita genannt wurde, Petachja, Juda und Eliëser. 24 Von den Tempelsängern war es Eljaschib, von den Torwächtern: Schallum, Telem und Uri. 25 Von den restlichen Israeliten waren es aus der Sippe Parosch: Ramja, Jisija, Malkija, Mijamin, Eleasar, Malkija und Benaja. 26 Aus der Sippe Elam: Mattanja, Secharja, Jehiël, Abdi, Jeremot und Elija. 27 Aus der Sippe Sattu: Eljoënai, Eljaschib, Mattanja, Jeremot, Sabad und Asia. 28 Aus der Sippe Bebai: Johanan, Hananja, Sabbai und Atlai. 29 Aus der Sippe Bani: Meschullam, Malluch, Adaja, Jaschub, Scheal und Jeremot. 30 Aus der Sippe Pahat-Moab: Adna, Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezalel, Binnui und Manasse. 31 Aus der Sippe Harim: Eliëser, Jischija, Malkija, Schemaja, Simeon, 32 Benjamin, Malluch und Schemarja. 33 Aus der Sippe Haschum: Mattenai, Mattatta, Sabad, Elifelet, Jeremai, Manasse und Schimi. 34 Aus der Sippe Bani: Maadai, Amram, Uël, 35 Benaja, Bedja, Keluhi, 36 Wanja, Meremot, Eljaschib, 37 Mattanja, Mattenai, Jaasai, 38 Bani, Binnui, Schimi, 39 Schelemja, Natan, Adaja, 40 Machnadbai, Schaschai, Scharai, 41 Asarel, Schelemja, Schemarja, 42 Schallum, Amarja und Josef. 43 Aus der Sippe Nebo: Jëiël, Mattitja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joël und Benaja. 44 Alle diese Männer hatten fremde, heidnische Frauen geheiratet. Und einige von ihnen hatten Kinder mit diesen Frauen.