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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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2. Chronik - Kapitel 36

1 Als Nachfolger für Joschija machte das Volk des Landes dessen Sohn Joahas zum König in Jerusalem. 2 Joahas war bei seinem Herrschaftsantritt 23 Jahre alt und regierte drei Monate in Jerusalem. 3 Der König von Ägypten setzte ihn ab. Das Land musste einen Tribut von dreieinhalb Tonnen Silber und 34 Kilogramm Gold an ihn zahlen. 4 Dann setzte der König von Ägypten Eljakim, den Bruder von Joahas, zum König über Juda und Jerusalem ein und änderte seinen Namen in Jojakim. Joahas nahm er gefangen nach Ägypten mit. 5 Jojakim war bei seinem Herrschaftsantritt 25 Jahre alt und regierte elf Jahre in Jerusalem. Er tat, was Jahwe, seinem Gott, missfiel. 6 Gegen ihn zog König Nebukadnezzar von Babylon heran. Er ließ ihn in Ketten legen und brachte ihn nach Babylon. (Jeremia 22.18) 7 Auch von den Gegenständen aus dem Haus Jahwes nahm Nebukadnezzar einen Teil mit und stellte sie in seinem Palast auf. (Esra 1.7) 8 Was sonst noch über Jojakims Herrschaft zu sagen ist, über seine abscheulichen Taten und das, was mit ihm geschah, findet man in der Chronik der Könige von Israel und Juda. Sein Sohn Jojachin trat die Herrschaft an. 9 Jojachin war bei seinem Herrschaftsantritt 18 Jahre alt und regierte drei Monate und zehn Tage in Jerusalem. Auch er tat, was Jahwe missfiel. 10 Um die Jahreswende ließ König Nebukadnezzar ihn und die kostbaren Gegenstände aus dem Haus Jahwes nach Babylon holen. Zum König über Juda und Jerusalem setzte er Zidkija, einen Verwandten Jojakims, ein. (Jeremia 22.24) 11 Als Zidkija die Herrschaft antrat, war er 21 Jahre alt. Er regierte elf Jahre in Jerusalem (Jeremia 52.1) 12 und tat, was Jahwe, seinem Gott, missfiel. Er beugte sich nicht vor dem Propheten Jeremia, der im Auftrag Jahwes zu ihm sprach. (Jeremia 37.1) (Jeremia 38.1) 13 Auch gegen König Nebukadnezzar, der ihn vor Gott einen Treueid hatte schwören lassen, lehnte er sich auf. Hartnäckig und stur weigerte er sich, zu Jahwe, dem Gott Israels, umzukehren. 14 Auch die führenden Priester und das Volk trieben es mit ihrer Untreue immer schlimmer. Sie folgten den abscheulichen Bräuchen der anderen Völker und entweihten das Haus Jahwes, das er in Jerusalem zu seinem Heiligtum gemacht hatte. (5. Mose 18.9) 15 Immer wieder hatte Jahwe, der Gott ihrer Väter, seine Boten zu ihnen geschickt, denn sein Volk und seine Wohnung taten ihm leid. 16 Aber sie verhöhnten die Boten Gottes, verachteten seine Worte und verspotteten seine Propheten, bis der Zorn Jahwes über sein Volk so groß wurde, dass es keine Rettung mehr gab. (Lukas 20.10-12) (Apostelgeschichte 7.52) 17 Jahwe ließ den König der Chaldäer gegen sie heranrücken und auch im Haus des Heiligtums ihre jungen Männer mit dem Schwert umbringen. Er verschonte keinen jungen Mann und keine junge Frau, keinen Alten und keinen Greis. Alle gab er in seine Gewalt. 18 Sämtliche großen und kleinen Gegenstände des Gotteshauses ließ er nach Babylon bringen, dazu die Schätze aus dem Haus Jahwes und die Schätze des Königs und der anderen führenden Männer. 19 Dann ließ er das Haus Gottes in Brand stecken und die Stadtmauer Jerusalems niederreißen. Auch alle Paläste in der Stadt ließ er niederbrennen und auf diese Weise alles Wertvolle vernichten. 20 Alle, die dem Schwert entgangen waren, verschleppte er nach Babylonien. Dort mussten sie dem König und seinen Nachkommen als Sklaven dienen, bis die Perser die Herrschaft übernahmen. 21 So bekam das Land seine Sabbatruhe ersetzt, solange die Verwüstung dauerte, bis die siebzig Jahre voll waren. Und so erfüllte sich das Wort, das Jahwe durch Jeremia hatte sagen lassen. (3. Mose 26.34) (Jeremia 25.8-11) 22 Im ersten Regierungsjahr des Perserkönigs Kyrus sollte sich erfüllen, was Jahwe durch den Propheten Jeremia angekündigt hatte. Jahwe bewegte den König dazu, in seinem ganzen Reich folgende Verfügung mündlich und schriftlich bekannt zu machen: (Jesaja 44.28) (Jeremia 29.10) 23 "Kyrus, der König von Persien, gibt bekannt: Jahwe, der Gott des Himmels, hat alle Königreiche der Erde in meine Gewalt gegeben. Nun hat er mich beauftragt, ihm in Jerusalem in Judäa ein Haus zu bauen. Wer von euch zu seinem Volk gehört, der möge zurückkehren! Jahwe, sein Gott, sei mit ihm!"