2. Mose - Kapitel 22
1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.Todeswürdige Vergehen
17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)Aufforderung zum Schutz der Schwachen
20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;Pflichten gegen Gott
27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.Hebräer - Kapitel 10
1 Denn das Gesetz hat den Schatten von den zukünftigen Gütern, nicht das Wesen der Güter selbst; alle Jahre muß man opfern immer einerlei Opfer, und es kann nicht, die da opfern, vollkommen machen; (Hebräer 8.5) 2 sonst hätte das Opfern aufgehört, wo die, so am Gottesdienst sind, kein Gewissen mehr hätten von den Sünden, wenn sie einmal gereinigt wären; 3 sondern es geschieht dadurch nur ein Gedächtnis der Sünden alle Jahre. (3. Mose 16.34) 4 Denn es ist unmöglich, durch Ochsen- und Bocksblut Sünden wegzunehmen. 5 Darum, da er in die Welt kommt, spricht er: "Opfer und Gaben hast du nicht gewollt; den Leib aber hast du mir bereitet.6 Brandopfer und Sündopfer gefallen dir nicht. 7 Da sprach ich: Siehe, ich komme (im Buch steht von mir geschrieben), daß ich tue, Gott, deinen Willen." 8 Nachdem er weiter oben gesagt hatte: "Opfer und Gaben, Brandopfer und Sündopfer hast du nicht gewollt, sie gefallen dir auch nicht" (welche nach dem Gesetz geopfert werden), 9 da sprach er: "Siehe, ich komme, zu tun, Gott, deinen Willen." Da hebt er das erste auf, daß er das andere einsetze. 10 In diesem Willen sind wir geheiligt auf einmal durch das Opfer des Leibes Jesu Christi. (Johannes 17.19) 11 Und ein jeglicher Priester ist eingesetzt, daß er täglich Gottesdienst pflege und oftmals einerlei Opfer tue, welche nimmermehr können die Sünden abnehmen. (2. Mose 29.38)
12 Dieser aber, da er hat ein Opfer für die Sünden geopfert, das ewiglich gilt, sitzt nun zur Rechten Gottes 13 und wartet hinfort, bis daß seine Feinde zum Schemel seiner Füße gelegt werden. (Psalm 110.1) 14 Denn mit einem Opfer hat er in Ewigkeit vollendet die geheiligt werden. 15 Es bezeugt uns aber das auch der heilige Geist. Denn nachdem er zuvor gesagt hatte:
16 "Das ist das Testament, das ich ihnen machen will nach diesen Tagen", spricht der HERR: "Ich will mein Gesetz in ihr Herz geben, und in ihren Sinn will ich es schreiben, (Hebräer 8.10) 17 und ihrer Sünden und Ungerechtigkeit will ich nicht mehr gedenken." (Hebräer 8.12) 18 Wo aber derselben Vergebung ist, da ist nicht mehr Opfer für die Sünde.
Das Bekenntnis der Hoffnung
19 So wir denn nun haben, liebe Brüder, die Freudigkeit zum Eingang in das Heilige durch das Blut Jesu, (Matthäus 27.51) (Römer 5.2) 20 welchen er uns bereitet hat zum neuen und lebendigen Wege durch den Vorhang, das ist durch sein Fleisch, (Hebräer 9.8) 21 und haben einen Hohenpriester über das Haus Gottes: 22 so lasset uns hinzugehen mit wahrhaftigem Herzen in völligem Glauben, besprengt in unsern Herzen und los von dem bösen Gewissen und gewaschen am Leibe mit reinem Wasser; (Epheser 5.26) (Hebräer 4.16) (1. Petrus 3.21) 23 und lasset uns halten an dem Bekenntnis der Hoffnung und nicht wanken; denn er ist treu, der sie verheißen hat; (Hebräer 4.14) 24 und lasset uns untereinander unser selbst wahrnehmen mit Reizen zur Liebe und guten Werken 25 und nicht verlassen unsere Versammlung, wie etliche pflegen, sondern einander ermahnen; und das so viel mehr, soviel ihr sehet, daß sich der Tag naht. (Römer 13.11-12) (Hebräer 3.13) 26 Denn so wir mutwillig sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit empfangen haben, haben wir fürder kein anderes Opfer mehr für die Sünden, (Hebräer 6.4-8)27 sondern ein schreckliches Warten des Gerichts und des Feuereifers, der die Widersacher verzehren wird. 28 Wenn jemand das Gesetz Mose's bricht, der muß sterben ohne Barmherzigkeit durch zwei oder drei Zeugen. (4. Mose 15.30) (5. Mose 17.6) 29 Wie viel, meint ihr, ärgere Strafe wird der verdienen, der den Sohn Gottes mit Füßen tritt und das Blut des Testaments unrein achtet, durch welches er geheiligt ist, und den Geist der Gnade schmäht? (Hebräer 2.3) (Hebräer 12.25) 30 Denn wir kennen den, der da sagte: "Die Rache ist mein, ich will vergelten", und abermals: "Der HERR wird sein Volk richten." 31 Schrecklich ist's, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen. (Hebräer 12.29) 32 Gedenket aber an die vorigen Tage, in welchen ihr, nachdem ihr erleuchtet wart, erduldet habt einen großen Kampf des Leidens (Hebräer 6.4)
33 und zum Teil selbst durch Schmach und Trübsal ein Schauspiel wurdet, zum Teil Gemeinschaft hattet mit denen, welchen es also geht. (1. Korinther 4.9) 34 Denn ihr habt mit den Gebundenen Mitleiden gehabt und den Raub eurer Güter mit Freuden erduldet, als die ihr wisset, daß ihr bei euch selbst eine bessere und bleibende Habe im Himmel habt. (Matthäus 6.20) (Matthäus 19.21) (Matthäus 19.29) 35 Werfet euer Vertrauen nicht weg, welches eine große Belohnung hat.
36 Geduld aber ist euch not, auf daß ihr den Willen Gottes tut und die Verheißung empfanget. (Lukas 21.19) (Jakobus 5.7) 37 Denn "noch über eine kleine Weile, so wird kommen, der da kommen soll, und nicht verziehen. 38 Der Gerechte aber wird des Glaubens leben, Wer aber weichen wird, an dem wird meine Seele keinen Gefallen haben." (Römer 1.17) 39 Wir aber sind nicht von denen, die da weichen und verdammt werden, sondern von denen, die da glauben und die Seele erretten. (1. Thessalonicher 3.3)