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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Psalm - Kapitel 44

Psalm 44

1 Dem Vorsänger. Eine Unterweisung von den Kindern Korahs. O Gott, mit unsern eigenen Ohren haben wir es gehört, unsre Väter haben es uns erzählt, was du für Taten getan hast zu ihrer Zeit, in den Tagen der Vorzeit! 2 Du hast mit deiner Hand die Heiden vertrieben, sie aber gepflanzt; du hast Völker zerschmettert, sie aber ausgebreitet. (5. Mose 6.20) 3 Denn nicht mit ihrem Schwert haben sie das Land gewonnen; und ihr Arm hat ihnen nicht geholfen, sondern deine rechte Hand und dein Arm und das Licht deines Angesichts; denn du hattest Wohlgefallen an ihnen. 4 Du bist derselbe, mein König, o Gott; verordne Jakobs Heil! 5 Durch dich wollen wir unsre Feinde niederstoßen; in deinem Namen wollen wir unsre Widersacher zertreten. (Psalm 74.12) 6 Denn ich verlasse mich nicht auf meinen Bogen, und mein Schwert kann mir nicht helfen; 7 sondern du hast uns geholfen vor unsern Feinden und hast zuschanden gemacht, die uns hassen. (Psalm 20.8) 8 Gottes rühmen wir uns alle Tage, und deinen Namen loben wir ewig. (Pause.) 9 Und doch hast du uns verworfen und zuschanden werden lassen und bist nicht ausgezogen mit unsern Heerscharen. 10 Du ließest uns zurückweichen vor dem Feind; und die uns hassen, haben sich Beute gemacht. 11 Du gibst uns hin wie Schafe zum Fraße und zerstreust uns unter die Heiden. 12 Du verkaufst dein Volk um ein Spottgeld und verlangst nicht viel dafür! 13 Du setzest uns der Beschimpfung unserer Nachbarn aus, dem Hohn und Spott derer, die uns umgeben. 14 Du machst uns zum Sprichwort unter den Heiden, daß die Völker den Kopf über uns schütteln. (1. Könige 9.7) (Psalm 79.4) 15 Alle Tage ist meine Schmach vor mir, und Scham bedeckt mein Angesicht 16 wegen der Stimme des Spötters und Lästerers, wegen des Feindes, des Rachgierigen. 17 Dieses alles ist über uns gekommen; und doch haben wir deiner nicht vergessen, noch deinen Bund gebrochen. 18 Unser Herz hat sich nicht zurückgewandt, noch sind unsre Schritte abgewichen von deinem Pfad, 19 daß du uns zermalmtest am Orte der Schakale und uns mit Todesschatten bedecktest! 20 Wenn wir des Namens unsres Gottes vergessen und unsre Hände zu einem fremden Gott ausgestreckt hätten, 21 würde Gott das nicht erforschen? Er kennt ja die Geheimnisse des Herzens. 22 So aber werden wir um deinetwillen alle Tage erwürgt und sind geachtet wie Schlachtschafe. (Psalm 7.10) 23 Herr, erhebe dich! Warum schläfst du? Wache auf und verstoße uns nicht für immer! (Römer 8.36) 24 Warum verbirgst du dein Angesicht und vergissest unsres Elendes und unsrer Bedrängnis? (Psalm 35.23) 25 Denn unsre Seele ist bis zum Staub gebeugt, und unser Leib klebt am Erdboden. (Psalm 10.1) 26 Mache dich auf, uns zu helfen, und erlöse uns um deiner Gnade willen!