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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Psalm - Kapitel 35

Psalm 35

1 Von David. HERR, hadere mit meinen Haderern, streite mit denen, die wider mich streiten! 2 Ergreife Schild und Tartsche und erhebe dich, mir zu helfen! (Psalm 7.13-14) 3 Zücke den Speer und tritt meinen Verfolgern entgegen; sprich zu meiner Seele: Dein Heil bin ich! 4 Es müssen beschämt und zuschanden werden, die mir nach dem Leben trachten, es sollen zurückweichen und schamrot werden, die mein Unglück wollen. (Psalm 40.15) 5 Sie müssen werden wie Spreu vor dem Winde, und der Engel des HERRN vertreibe sie! 6 Ihr Weg sei finster und glatt, und der Engel des HERRN verfolge sie! 7 Denn sie haben mir ohne Ursache ihr Netz gestellt, ohne allen Grund meiner Seele eine Grube gegraben. (Psalm 35.19) 8 Möge ihn unversehens Unglück überfallen und das Netz, das er gestellt hat, ihn selber fangen, so daß er ins Verderben hineinfällt. (Psalm 9.16) 9 Aber meine Seele soll sich freuen am HERRN und sich ergötzen an seinem Heil! 10 Alle meine Gebeine sollen sagen: HERR, wer ist dir gleich, der du den Elenden errettest von dem, der ihm zu stark ist, und die Elenden und Armen von dem, der ihn beraubt? 11 Es treten freche Zeugen auf, die mich über Dinge zur Rede stellen, wovon ich nichts weiß. 12 Sie vergelten Gutes mit Bösem, bringen Vereinsamung über mich! (Psalm 38.21) 13 Ich aber bekleidete mich, als sie krank waren, mit einem Sack; ich beugte meine Seele mit Fasten und betete gesenkten Hauptes für sie; (Hiob 31.29) (Römer 12.15) 14 ich benahm mich, als wäre es mein Freund, mein Bruder, und ging trauernd gebeugt einher, wie einer, der um seine Mutter leidträgt. 15 Dennoch freuen sie sich über meinen Fall und rotten sich zusammen; Lästermäuler sammeln sich wider mich, ich weiß nicht warum; sie lästern und schweigen nicht. 16 Mit gottlosen Schmarotzern fletschen sie die Zähne über mich. (Hiob 16.9) 17 O Herr, wie lange willst du zusehen? Befreie meine Seele von ihrem Gebrüll, meine einsame von den Löwen! (Psalm 22.21) 18 Ich will dir danken in der großen Gemeinde, unter zahlreichem Volk will ich dich rühmen. (Psalm 22.23) 19 Es sollen sich nicht über mich freuen, die mir unter falschem Vorwand feind sind; meine Hasser sollen vergeblich mit den Augen zwinkern; (Psalm 25.19) (Psalm 69.5) (Johannes 15.25) 20 denn sie reden nicht zum Frieden, sondern ersinnen Verleumdungen gegen die Stillen im Lande. 21 Sie sperren ihr Maul weit über mich auf und rufen: «Ha, ha, unser Auge hat's gesehen!» (Psalm 40.16) 22 Du hast es auch gesehen, o HERR; schweige nicht! Mein Herr, sei nicht ferne von mir! 23 Wache auf und wehre dich für mein Recht, mein Gott, für meine Sache, o mein Herr! (Psalm 44.24) 24 Richte mich nach deiner Gerechtigkeit, HERR, mein Gott, daß sie sich nicht freuen dürfen über mich, 25 daß sie nicht sagen können in ihren Herzen: «Ei, es geht ja ganz nach Wunsch; wir haben ihn vertilgt!» 26 Es müssen sich schämen und erröten alle, die sich meines Unglücks freuen; in Scham und Schande müssen sich kleiden, die wider mich großtun. (Psalm 35.4) 27 Aber jauchzen und fröhlich sein sollen alle, die meine Rechtfertigung wünschen; sie sollen immerdar sagen: Der HERR sei hochgelobt, der das Heil seines Knechtes will! (Psalm 40.17) 28 Und meine Zunge soll dichten von deiner Gerechtigkeit, allezeit von deinem Ruhm!