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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Nehemia - Kapitel 7

Schutz der Stadt vor den Feinden

1 Als nun die Mauern gebaut waren, setzte ich die Türflügel ein; und es wurden die Torhüter, Sänger und Leviten bestellt. 2 Und ich gab meinem Bruder Hanani und Hananja, dem Obersten der Burg, den Oberbefehl über Jerusalem; denn er war ein zuverlässiger Mann und gottesfürchtig vor vielen andern . 3 Und ich sprach zu ihnen: Man soll die Tore Jerusalems nicht öffnen, ehe die Sonne heiß scheint; und während sie noch Wache stehen, soll man die Türen schließen und verriegeln! Und bestellet Wachen aus den Bürgern Jerusalems, einen jeden auf seinen Posten, und zwar jeden gegenüber seinem Hause! 4 Nun war die Stadt weit und groß, das Volk darin aber spärlich, und die Häuser waren noch nicht aufgebaut.

Verzeichnis der mit Serubbabel zurückgekehrten Israeliten

5 Da gab mir mein Gott ins Herz, die Vornehmsten und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach ihren Geschlechtern aufzuzeichnen; und ich fand ein Geschlechtsregister derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben: 6 Folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufgekommen sind, welche Nebukadnezar, der König von Babel, hinweggeführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda gekommen sind, ein jeder in seine Stadt; (Esra 2.1) 7 die gekommen sind mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nahemani, Mordechai, Bilsan, Misperet, Bigvai, Nehum und Baana. Dies ist die Zahl der Männer vom Volke Israel: 8 Der Kinder Parhos waren 2172; 9 der Kinder Sephatjas: 372; (der Kinder Arachs: 652); 10 der Kinder Pachat-Moabs, 11 von den Kindern Jesuas und Joabs: 2818; 12 der Kinder Elams: 1254; 13 der Kinder Sattus: 854; 14 der Kinder Sakkais: 760; 15 der Kinder Binnuis: 648; 16 der Kinder Bebais: 628; 17 der Kinder Asgads: 2322; 18 der Kinder Adonikams: 667; 19 der Kinder Bigvais: 2067; 20 der Kinder Adins: 655; (der Kinder Aters, von Hiskia: 98); 21 der Kinder Hasums: 328; 22 der Kinder Bezais: 324; 23 der Kinder Hariphs: 112; 24 der Kinder Gibeons: 95; 25 der Männer von Bethlehem und Netopha: 188; 26 der Männer von Anatot: 128; 27 der Männer von Beth-Asmavet: 42; 28 der Männer von Kirjat-Jearim, 29 Kephira und Beerot: 743; 30 der Männer von Rama und Gaba: 621; 31 der Männer von Michmas: 122; 32 der Männer von Bethel und Ai: 123; 33 der Männer des andern Nebo: 52; 34 der Kinder des andern Elam: 1254; 35 der Kinder Harims: 320; 36 der Kinder Jerichos: 345; 37 der Kinder Lods, Hadids und Onos: 721; 38 der Kinder Senaas: 3930. 39 Von den Priestern: der Kinder Jedajas, vom Hause Jesuas, waren 973; 40 der Kinder Immers: 1052; 41 der Kinder Pashurs: 1247; 42 der Kinder Harims: 1017. 43 Von den Leviten: der Kinder Jesuas von Kadmiel unter den Kindern Hodevas waren 74; 44 von den Sängern: der Kinder Asaphs waren 148. 45 Von den Torhütern: der Kinder Sallums, der Kinder Athers, der Kinder Talmons, der Kinder Akkubs, der Kinder Hatitas, der Kinder Sobais waren 138. 46 Von den Tempeldienern: der Kinder Zihas, der Kinder Hasuphas, der Kinder Tabbaots, 47 der Kinder Keros, der Kinder Sias, der Kinder Padons, 48 der Kinder Lebanas, der Kinder Hagabas, der Kinder Salmais, 49 der Kinder Hanans, der Kinder Giddels, 50 der Kinder Gahars, der Kinder Reajas, der Kinder Rezins, der Kinder Nekodas, 51 der Kinder Gasams, der Kinder der Ussas, 52 der Kinder Paseachs, der Kinder Besais, der Kinder Meunim, der Kinder Nephisesim, 53 der Kinder Bakbuks, der Kinder Hakuphas, der Kinder Harhurs, 54 der Kinder Bazlits, der Kinder Mehidas, 55 der Kinder Harsas, der Kinder Barkos, der Kinder Siseras, der Kinder Temas, 56 der Kinder Neziachs, der Kinder Hatiphas; 57 von den Kindern der Knechte Salomos: der Kinder Sotais, der Kinder Sopherets, 58 der Kinder Peridas, der Kinder Jaalas, der Kinder Darkons, der Kinder Giddels, 59 der Kinder Sephatjas, der Kinder Hattils, der Kinder Pocherets, von Zebajim, der Kinder Ammon, 60 aller Tempeldiener und Kinder der Knechte Salomos waren 392. 61 Und diese zogen auch mit herauf aus Tel-Melach, Tel-Harsa, Kerub, Addon und Ammer, konnten aber das Haus ihrer Väter und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel seien: 62 Die Kinder Delajas, die Kinder Tobijas, die Kinder Nekodas; derer waren 642. 63 Und von den Priestern: die Kinder Hobajas, die Kinder Hakkoz`, die Kinder der Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen hatte und nach deren Namen genannt ward. 64 Diese suchten ihr Geburtsregister, und als sie es nicht fanden, wurden sie von dem Priestertum ausgestoßen. 65 Und der Landpfleger sagte ihnen, daß sie nicht vom Allerheiligsten essen dürften, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstände. 66 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 67 ausgenommen ihre Knechte und Mägde; derer waren 7337; 68 und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen 69 und 736 Pferde und 245 Maultiere und 435 Kamele und 6720 Esel. 70 Und sämtliche Familienhäupter gaben Beiträge zum Werk. Der Landpfleger gab für den Schatz 1000 Dareiken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterröcke, (Nehemia 7.65) 71 und von den Familien ward beigesteuert an den Schatz für das Werk an Gold 20000 Dareiken, und an Silber 2000 Minen. 72 Und das übrige Volk gab an Gold 20000 Dareiken und an Silber 2000 Minen und 67 Priesterröcke. 73 Und die Priester und Leviten, die Torhüter, Sänger und ein Teil des Volkes und die Tempeldiener und alle Israeliten ließen sich in ihren Städten nieder. Und als der siebente Monat nahte, waren die Kinder Israel in ihren Städten.