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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Nehemia - Kapitel 6

Nehemia begegnet den Intrigen der Feinde und vollendet die Mauer

1 Und als Sanballat, Tobija und Geschem, der Araber, und andere von unsern Feinden erfuhren, daß ich die Mauern gebaut habe und daß keine Lücke mehr daran sei, wiewohl ich zu jener Zeit die Türflügel noch nicht in die Tore eingehängt hatte, 2 sandten Sanballat und Geschem zu mir und ließen mir sagen: Komm und laß uns in den Dörfern, in der Ebene Ono zusammenkommen! Sie gedachten aber, mir Böses zu tun. 3 Da sandte ich Boten zu ihnen und ließ ihnen sagen: Ich habe ein großes Werk zu verrichten, darum kann ich nicht hinabkommen. Warum sollte das Werk stillestehen, indem ich es ruhen ließe und zu euch hinabkäme? 4 Sie ließen mir aber viermal das Gleiche sagen, und ich gab ihnen die gleiche Antwort. 5 Da ließ mir Sanballat zum fünftenmal das Gleiche durch seinen Knappen sagen; der kam mit einem offenen Brief in der Hand, darin war geschrieben: 6 Unter den Nationen verlautet und Gasmu sagt, daß du und die Juden abzufallen gedenken; darum bauest du die Mauern, und du wollest ihr König sein, so sagt man. (Esra 4.12) 7 Und du habest dir auch Propheten bestellt, die von dir zu Jerusalem ausrufen und sagen sollen: Er ist König von Juda! Nun wird der König solches vernehmen; darum komm, wir wollen miteinander beraten! 8 Ich aber sandte zu ihm und ließ ihm sagen: Nichts von dem, was du sagst, ist geschehen; aus deinem eigenen Herzen hast du es erdacht! 9 Denn sie alle wollten uns furchtsam machen und dachten: Ihre Hände werden schon ablassen von dem Werk, und es wird nicht vollendet werden! Nun aber stärke du meine Hände! 10 Und ich kam in das Haus Semajas, des Sohnes Delajas, des Sohnes Mehetabeels. Der hatte sich eingeschlossen und sprach: Wir wollen zusammenkommen im Hause Gottes, mitten im Tempel, und die Türen des Tempels schließen; denn sie werden kommen, dich umzubringen, und zwar werden sie des Nachts kommen, um dich umzubringen! 11 Ich aber sprach: Sollte ein Mann wie ich fliehen? Und sollte ein Mann wie ich in den Tempel gehen, um am Leben zu bleiben? Ich gehe nicht! 12 Denn siehe, ich merkte wohl: nicht Gott hatte ihn gesandt, mir zu weissagen, sondern Tobija und Sanballat hatten ihn gedungen; 13 und zwar zu dem Zweck, daß ich in Furcht geraten und also tun und mich versündigen sollte, damit sie mir einen bösen Namen machen und mich verlästern könnten. (4. Mose 18.7) 14 Gedenke, mein Gott, des Tobija und Sanballat nach diesen ihren Werken, auch der Prophetin Noadja und der andern Propheten, die mir Furcht einjagen wollten! 15 Und die Mauer ward fertig am fünfundzwanzigsten Tag des Monats Elul, in zweiundfünfzig Tagen. 16 Als nun alle unsre Feinde solches hörten und alle Heiden um uns her solches sahen, entfiel ihnen aller Mut; denn sie merkten, daß dieses Werk von Gott getan worden war. 17 Auch ließen zu jener Zeit die Vornehmsten in Juda viele Briefe an Tobija abgehen, und auch von Tobija gelangten solche zu ihnen. 18 Denn es waren viele in Juda, die mit ihm verschworen waren, weil er Sechanjas, des Sohnes Arachs, Tochtermann war und sein Sohn die Tochter Mesullams, des Sohnes Berechjas hatte. 19 Sie redeten auch zu seinen Gunsten vor mir und hinterbrachten ihm meine Worte; und Tobija sandte Briefe, um mir Furcht einzujagen.