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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Ansiedler in Jerusalem und Judäa

1 Und die Obersten des Volkes wohnten zu Jerusalem; das übrige Volk aber warf das Los, wonach jeder zehnte Mann in der heiligen Stadt wohnen sollte, die übrigen neun Zehntel aber in den übrigen Städten des Landes. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle Männer, die freiwillig zu Jerusalem wohnen wollten. 3 Folgendes sind die Bezirksvorsteher, die zu Jerusalem und in den Städten Judas wohnten, ein jeder in seiner Besitzung, in ihren Städten, nämlich Israel, die Priester, die Leviten, die Tempeldiener und die Söhne der Knechte Salomos. (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57) 4 Es wohnten aber zu Jerusalem Kinder von Juda und Kinder von Benjamin. Von den Kindern Juda: Ataja, der Sohn Ussias, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Sephatjas, des Sohnes Mahalaleels, von den Kindern des Perez. 5 Und Maaseja, der Sohn Baruchs, des Sohnes Kolchoses, des Sohnes Hassajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Silonis. 6 Die Gesamtzahl der Kinder des Perez, die zu Jerusalem wohnten, war 468, tapfere Männer. 7 Und dies sind die Kinder Benjamin: Sallu, der Sohn Mesullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Itiels, des Sohnes Jesajas; 8 und nach ihm Gabbai, Sallai, zusammen 928. 9 Und Joel, der Sohn Sichris, war ihr Vorgesetzter; und Juda, der Sohn Hassenuas, der zweite über die Stadt. 10 Von den Priestern: Jedaja, der Sohn Jojaribs, und Jachin. 11 Seraja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajots, des Sohnes Achitubs, der war der Fürst im Hause Gottes. 12 Und ihrer Brüder, die den Tempeldienst besorgten, waren 822. Und Adaja, der Sohn Jerohams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malchijas. 13 Und seine Brüder, die Familienhäupter, waren 242. Und Amassai, der Sohn Asareels, des Sohnes Achsais, des Sohnes Mesillemots, des Sohnes Immers; 14 und ihre Brüder, tapfere Männer, zusammen 128. Und ihr Vorgesetzter war Sabdiel, der Sohn Hagedolims. 15 Von den Leviten: Semaja, der Sohn Hassubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Bunnis. 16 Und Sabbetai und Josabad, von den Häuptern der Leviten, waren über die äußern Geschäfte des Hauses Gottes gesetzt . 17 Und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, der Leiter des Lobgesangs, der die Danksagung im Gebet anzuheben hatte; und Bakbukja, der zweite unter seinen Brüdern, und Abda, der Sohn Sammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedutuns. 18 Die Gesamtzahl aller Leviten in der heiligen Stadt betrug 284. 19 Und die Torhüter Akkub, Talmon und ihre Brüder, die bei den Toren hüteten, beliefen sich auf 172. 20 Der Rest von Israel, die Priester und die Leviten, wohnten in allen Städten Judas, ein jeder in seinem Erbteil. 21 Und die Tempeldiener wohnten auf dem Hügel Ophel; und Ziha und Gispa waren über die Tempeldiener verordnet. 22 Der Vorgesetzte über die Leviten zu Jerusalem aber war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michas, von den Söhnen Asaphs, welche den Dienst im Hause Gottes mit Gesang begleiteten. 23 Denn es bestand eine königliche Verordnung über sie, und es war eine bestimmte Gebühr für die Sänger festgesetzt, für jeden Tag. 24 Und Petachja, der Sohn Mesesabeels, aus den Söhnen Serachs, des Sohnes Judas war des Königs Bevollmächtigter in allem, was das Volk betraf. 25 Was aber die Gehöfte auf dem Lande betrifft, so wohnten etliche von den Kindern Juda in Kirjat-Arba und seinen Nebenorten, in Dibon und in seinen Nebenorten, in Jekabzeel und seinen Höfen; (Josua 20.7) (Josua 21.11) 26 in Jesua, in Molada, in Beth-Palet, 27 in Hazar-Schual, in Beerseba und seinen Dörfern; 28 in Ziklag, in Mechona und seinen Dörfern; (Josua 15.31) 29 in En-Rimmon, in Zorea, 30 in Jarmut, in Sanoach, in Adullam und seinen Höfen; in Lachis und seinem Gebiet; in Aseka und seinen Dörfern. Und sie ließen sich nieder von Beer-Seba bis zum Tal Hinnom; 31 die Kinder Benjamin aber von Geba an, sie wohnten in Michmas, Aja, Bethel und seinen Dörfern; (Josua 18.22) 32 zu Anatot, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gittaim, 34 Hadid, Zeboim, 35 Neballat, Lod und Ono, im Tal der Zimmerleute. 36 Und von den Leviten kamen Abteilungen von Juda zu Benjamin.