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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Hiob - Kapitel 34

Elihu verkündet die souveräne Gerechtigkeit Gottes

1 Und Elihu hob wieder an und sprach: 2 Höret, ihr Weisen, meine Worte, und ihr Verständigen, merket auf mich! 3 Denn das Ohr prüft die Rede, wie der Gaumen die Speise schmeckt. (Hiob 12.11) 4 Das Rechte wollen wir uns erwählen und untereinander ausmachen, was gut ist. 5 Denn Hiob behauptet: «Ich bin gerecht, aber Gott hat mir mein Recht entzogen. (Hiob 27.2) (Hiob 33.9) 6 Bei all meinem Recht werde ich zum Lügner gestempelt, tödlich verwundet bin ich vom Pfeil, ohne Schuld!» (Hiob 6.4) (Hiob 9.15) (Hiob 9.20) 7 Wo ist ein Mann wie Hiob, der Lästerung trinkt wie Wasser, (Hiob 15.16) 8 der so wie er in Gesellschaft der Übeltäter wandelt und mit gottlosen Leuten umgeht? (Psalm 1.1) 9 Denn er hat gesagt: «Es nützt dem Menschen nichts, wenn er mit Gott Freundschaft pflegt!» (Hiob 9.22) 10 Darum, ihr verständigen Männer, hört mir zu: Fern sei es von Gott, sich Gewalttätigkeiten zu erlauben, und von dem Allmächtigen, Unrecht zu tun; 11 sondern er bezahlt dem Menschen, wie er es verdient, und läßt einem jeden widerfahren nach seinem Wandel. (Römer 2.6) 12 Ja wahrlich, Gott tut kein Unrecht, und der Allmächtige beugt das Recht nicht! (Hiob 19.6) 13 Wessen Obhut ist die Erde unterstellt, und wer gibt acht auf die ganze Welt? 14 Wenn er nur noch auf sich selbst achtete und seinen Geist und Odem wieder zu sich nähme, 15 so würde alles Fleisch miteinander vergehen und der Mensch wieder zum Staube kehren. (1. Mose 3.19) (Psalm 104.29) 16 Hast du nun Verstand, so höre dies und merke auf die Stimme meiner Worte! 17 Könnte auch einer, der das Recht haßt, herrschen, oder willst du den Gerechten, den Mächtigen, verdammen? 18 Darf man zum König sagen: Du Nichtsnutz! und zu den Edlen: Ihr seid ungerecht? 19 wieviel weniger zu dem, der die Person der Fürsten nicht ansieht und den Reichen nicht mehr achtet als den Armen; denn sie sind alle seiner Hände Werk. 20 Plötzlich sterben sie, mitten in der Nacht; Völker wanken und gehen dahin, und er beseitigt Tyrannen ohne Menschenhand. 21 Denn Gottes Augen sind auf die Wege eines jeden gerichtet, und er sieht jeden Schritt, den einer macht. (Hiob 31.4) (Sprüche 5.21) 22 Es gibt keine Finsternis und keinen Todesschatten, wo die Übeltäter sich verbergen könnten. (Psalm 139.11-12) 23 Ja, er braucht den Menschen, der vor Gott zu Gerichte geht, nicht erst noch zu untersuchen. 24 Er zerschmettert Gewaltige ohne Untersuchung und setzt andere an deren Statt. 25 Weil er ihre Werke kennt, darum kehrt er sie um über Nacht, und sie werden zermalmt. 26 Als Gottlose züchtigt er sie vor aller Augen darum, 27 daß sie von ihm abgefallen sind und keinen seiner Wege beachtet haben, 28 und weil des Armen Geschrei zu ihm gelangt ist und er das Schreien der Unterdrückten erhört hat. (2. Mose 22.22) 29 Wenn er Frieden gibt, wer will verdammen? Wenn er aber sein Angesicht verbirgt, wer kann ihn schauen? So handelt er sowohl über einem Volk, als auch über dem einzelnen Menschen, 30 damit nicht gottlose Menschen regieren und das Volk in Fallstricke gerät. 31 Darf man zu Gott sagen: Ich muß Strafe tragen und habe doch nichts verbrochen? 32 Nein, sondern: Was ich nicht sehe, lehre du mich, und habe ich Unrecht getan, so will ich's nicht mehr tun! (Hiob 40.5) 33 Soll Er nach deinem Sinn Vergeltung üben, weil du verwirfst? Denn du mußt wählen, und nicht ich; was du weißt, das sage an! 34 Verständige Männer werden mir zustimmen und jeder weise Mann, der mir zuhört: 35 Hiob redet wie ein Unwissender, und seine Worte zeugen nicht von Verstand. (Hiob 38.2) 36 Möchte Hiob fort und fort geprüft werden, weil er sich zu den gottlosen Leuten geschlagen hat! 37 Denn zu seiner Sünde fügt er Abfall hinzu, er verhöhnt uns und redet viel wider Gott! (Hiob 34.5)