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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Hiob - Kapitel 22

Die dritte Rede des Eliphas

1 Darauf antwortete Eliphas, der Temaniter, und sprach: 2 Mag auch ein Mann Gott etwas nützen? Es nützt ja der Verständige nur sich selbst. 3 Hat der Allmächtige Freude, wenn du gerecht bist? Ist's ihm ein Gewinn, wenn du in Unschuld wandelst? 4 Straft er dich wegen deiner Gottesfurcht, und geht er darum mit dir ins Gericht? 5 Sind nicht deine Missetaten groß und deine Schulden ohne Ende? 6 Du hast wohl deine Brüder gepfändet und den Entblößten die Kleider ausgezogen; (2. Mose 22.25-26) (Hiob 24.9-10) (Jesaja 58.7) 7 vielleicht hast du dem Müden kein Wasser zu trinken gegeben oder dem Hungrigen das Brot versagt. (Matthäus 25.42-43) 8 Der Mächtige hat das Land bekommen, und der Angesehene wohnte darin. 9 Du hast Witwen leer fortgeschickt und die Arme der Waisen zusammenbrechen lassen. (Hiob 29.12) 10 Darum liegst du in Banden und hat Furcht dich plötzlich überfallen. 11 Oder siehst du die Finsternis nicht und die Wasserflut, die dich bedeckt? 12 Ist Gott nicht himmelhoch? Siehe doch die höchsten Sterne, wie hoch sie stehen! 13 Und du denkst: «Was weiß Gott! Sollte er hinter dem Dunkel richten? 14 Die Wolken hüllen ihn ein, daß er nicht sehen kann, und er wandelt auf dem Himmelsgewölbe umher!» 15 Willst du den alten Weg befolgen, den die Bösewichte gegangen sind, 16 die weggerafft wurden von der Flut, deren Fundament der Strom wegriß, (1. Mose 7.21) (Hiob 15.32-33) 17 die zu Gott sprachen: «Hebe dich weg von uns!» und «was könnte der Allmächtige einem tun?» (Hiob 21.14) 18 Und er hatte doch ihre Häuser mit Gütern erfüllt! Doch der Gottlosen Rat sei fern von mir! (Hiob 21.16) 19 Die Gerechten werden es sehen und sich freuen, und der Unschuldige wird ihrer spotten: (Psalm 107.42) 20 «Fürwahr, unsere Widersacher werden vertilgt, und das Feuer hat ihren Überrest verzehrt.» 21 Befreunde dich doch mit Ihm und mache Frieden! Dadurch wird Gutes über dich kommen. 22 Nimm doch Belehrung an aus seinem Mund und lege seine Worte in dein Herz! 23 Wenn du dich zu dem Allmächtigen kehrst, so wirst du aufgerichtet werden, wenn du die Ungerechtigkeit aus deiner Hütte entfernst. (Hiob 8.5-7) (Hiob 11.14) 24 Wirf das Gold in den Staub und das Ophirgold zu den Steinen der Bäche, (1. Könige 9.28) 25 so wird der Allmächtige dein Gold und dein glänzendes Silber sein! 26 Dann wirst du dich an dem Allmächtigen ergötzen und dein Angesicht zu Gott erheben; (Psalm 37.4) 27 du wirst zu ihm flehen, und er wird dich erhören, und du wirst deine Gelübde bezahlen. (Psalm 50.14-15) 28 Was du vornimmst, das wird dir gelingen, und ein Licht wird auf deinen Wegen leuchten. 29 Führen sie abwärts, so wirst du sagen: «Es geht empor!» Und wer die Augen niederschlägt, den wird er retten. (1. Petrus 5.5) 30 Er wird selbst den freilassen, der nicht unschuldig ist: durch die Reinheit deiner Hände wird er entrinnen. (Psalm 18.21) (Psalm 18.25)