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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Esra - Kapitel 8

Verzeichnis der mit Esra Zurückgekehrten

1 Folgendes sind die Familienhäupter und ihre Geschlechtsregister, die mit mir von Babel heraufzogen zu der Zeit, als der König Artasasta regierte. (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Von den Kindern Pinehas: Gersom. Von den Kindern Itamars: Daniel. Von den Kindern Davids: Hattus, aus den Kindern Sechanjas. 3 Von den Kindern Parhosch: Sacharja und mit ihm die Eingeschriebenen männlichen Geschlechts, 150. (1. Chronik 3.22) 4 Von den Kindern Pachat-Moabs: Eljehoenai, der Sohn Serajas, und mit ihm 200 männlichen Geschlechts. (Esra 2.6) 5 Von den Kindern Sattus: Sechanja, der Sohn Jehasiels, und mit ihm 300 männlichen Geschlechts. (Esra 2.8) 6 Von den Kindern Adins: Ebed, der Sohn Jonatans, und mit ihm 50 männlichen Geschlechts. 7 Von den Kindern Elams: Jesaja, der Sohn Ataljas, und mit ihm 70 männlichen Geschlechts. 8 Von den Kindern Sephatjas: Sebadja, der Sohn Michaels, und mit ihm 80 männlichen Geschlechts. 9 Von den Kindern Joabs: Obadja, der Sohn Jehiels, und mit ihm 218 männlichen Geschlechts. 10 Von den Kindern Banis: Selomit, der Sohn Josiphjas, und mit ihm 160 männlichen Geschlechts. (Esra 2.10) 11 Von den Kindern Bebais: Sacharja, der Sohn Bebais, und mit ihm 28 männlichen Geschlechts. 12 Von den Kindern Asgads: Johanan, der Sohn Hakkatans, und mit ihm 110 männlichen Geschlechts. 13 Von den letzten Kindern Adonikams, welche also hießen: Eliphelet, Jechiel und Semaja, und mit ihnen 60 männlichen Geschlechts. 14 Von den Kindern Bigvais: Utai und Sabbud und mit ihnen 70 männlichen Geschlechts.

Esras Reisebericht

15 Und ich versammelte sie an dem Fluß, der gen Ahava fließt; und wir bleiben drei Tage lang daselbst. Und als ich auf das Volk und die Priester acht hatte, fand ich keinen Leviten daselbst. 16 Da ließ ich die Obersten Elieser, Uriel, Semaja, Elnatan, Jarib, Elnatan, Natan, Sacharja und Mesullam rufen und die Lehrer Jojarib und Elnatan. 17 Denen gab ich Befehl an Iddo, den Obersten in dem Ort Kasiphja, und legte die Worte in ihren Mund, die sie mit Iddo und seinen Brüdern und den Tempeldienern in der Ortschaft Kasiphja reden sollten, damit sie uns Diener für das Haus unsres Gottes herbrächten. (Esra 2.43) 18 Die brachten uns, dank der guten Hand unsres Gottes über uns, einen klugen Mann aus den Kindern Machlis, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels, nämlich Serebja, samt seinen Söhnen und seinen Brüdern, 18 Mann ; (Esra 7.6) 19 und Hasabja und mit ihm Jesaja, von den Kindern Meraris, samt seinen Brüdern und ihren Söhnen, 20 Mann : 20 und von den Tempeldienern, welche David und die Fürsten zum Dienste der Leviten bestimmt hatten, 220 Tempeldiener, alle mit Namen genannt. (1. Chronik 9.2) 21 Und ich ließ dort an dem Fluß Ahava ein Fasten ausrufen, daß wir uns demütigten vor unsrem Gott, um von ihm eine glückliche Reise für uns und unsre Kinder und alle unsre Habe zu erflehen. 22 Denn ich schämte mich, vom König ein Heer und Reiter anzufordern, die uns wider die Feinde auf dem Wege helfen könnten; denn wir hatten dem König gesagt: Die Hand unsres Gottes ist über allen, die ihn suchen, zu ihrem Besten; seine Stärke aber und sein Zorn sind gegen alle, die ihn verlassen! (Esra 7.6) 23 Also fasteten wir und erflehten solches von unserem Gott; und er erhörte uns. 24 Und ich sonderte von den obersten Priestern zwölf aus, nämlich Serebja und Hasabja und mit ihnen zehn aus ihren Brüdern, 25 und wog ihnen das Silber, das Gold und die Geräte dar, das Hebopfer für das Haus unsres Gottes, welches der König und seine Räte und Fürsten und ganz Israel, das zugegen war, zum Hebopfer gegeben hatten. 26 Ich wog ihnen aber dar in ihre Hand: an Silber sechshundertfünfzig Talente, und an silbernen Geräten hundert Talente, und an Gold hundert Talente. 27 Auch zwanzig goldene Becher, die waren tausend Dareiken wert, und zwei Geräte von goldglänzendem, gutem Erz, kostbar wie Gold. 28 Und ich sprach zu ihnen: Ihr seid dem HERRN heilig; und die Geräte sind auch heilig, und das Silber und Gold ist dem HERRN, dem Gott eurer Väter, freiwillig gegeben. 29 So verwahret es sorgfältig, bis ihr es darwägen werdet vor den obersten Priestern und Leviten und den obersten Vätern von Israel zu Jerusalem, in den Kammern des Hauses des HERRN! 30 Da nahmen die Priester und Leviten das dargewogene Silber und Gold und die Geräte, um sie gen Jerusalem zum Hause unseres Gottes zu bringen. 31 Also brachen wir von dem Flusse Ahava auf, am zwölften Tage des ersten Monats, um gen Jerusalem zu ziehen; und die Hand unsres Gottes war über uns und errettete uns von der Hand der Feinde und Wegelagerer. 32 Und wir kamen nach Jerusalem und ruhten daselbst drei Tage lang aus. 33 Aber am vierten Tage wurden das Silber und das Gold und die Geräte in dem Hause unsres Gottes dargewogen in die Hand Meremots, des Sohnes Urijas, des Priesters (mit ihm war auch Eleasar, der Sohn Pinehas, und mit ihnen Josabad, der Sohn Jesuas, und Noadja, der Sohn Binnuis, die Leviten), 34 alles nach Anzahl und Gewicht; und das ganze Gewicht ward damals aufgeschrieben. 35 Und die Kinder der Gefangenschaft, die aus der Gefangenschaft gekommen waren, opferten dem Gott Israels Brandopfer, zwölf Farren für ganz Israel, sechsundneunzig Widder, siebenundsiebzig Lämmer, zwölf Böcke zum Sündopfer; alles als Brandopfer dem HERRN. 36 Und sie übergaben des Königs Befehl den Statthaltern des Königs und den Landpflegern diesseits des Stromes. Da halfen diese dem Volk und dem Hause Gottes. (Esra 7.12)