zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

zurückEinzelansichtvor

Esra - Kapitel 4

Widersacher schrecken das Volk vom Bau ab

1 Als aber die Widersacher Judas und Benjamins hörten, daß die Kinder der Gefangenschaft dem HERRN, dem Gott Israels, den Tempel bauten, 2 kamen sie zu Serubbabel und zu den Familienhäuptern und sprachen zu ihnen: Wir wollen mit euch bauen; denn wir wollen euren Gott suchen, gleich wie ihr; opfern wir ihm nicht seit der Zeit Asar-Hadons, des Königs von Assyrien, der uns hierher gebracht hat? (2. Könige 17.24) (2. Könige 17.33) (2. Könige 19.37) 3 Aber Serubbabel und Jesua und die übrigen Familienhäupter Israels antworteten ihnen: Es geziemt sich nicht, daß ihr und wir das Haus Gottes gemeinsam bauen, sondern wir allein wollen dem HERRN, dem Gott Israels, bauen, wie uns Kores, der König von Persien, geboten hat! (Esra 1.3) 4 Da geschah es, daß das Volk im Lande die Hände des Volkes Juda lässig machte und sie vom Bauen abschreckte. 5 Und sie dingten Ratgeber wider sie und verhinderten ihr Vorhaben, solange Kores, der König von Persien, lebte, bis Darius, der König von Persien, zur Regierung kam. (Esra 4.24) 6 Als aber Ahasveros König ward, schrieben sie im Anfang seiner Regierung eine Anklage wider die Einwohner von Juda und Jerusalem. 7 Und zu den Zeiten Artasastas schrieben Bislam, Mitredat, Tabeel und ihre übrigen Genossen an Artasasta, den König von Persien. Der Brief aber war in aramäischer Schrift geschrieben und ins Aramäische übersetzt und lautete : 8 «Rehum, der Statthalter, und Simsai, der Schreiber, schrieben einen Brief wider Jerusalem an den König Artasasta, der also lautet: 9 Wir, Rehum, der Statthalter, und Simsai, der Schreiber, und ihre übrigen Genossen, die Dinäer, die Apharsatäer, die Tarpläer, die Apharsäer, die Arkväer, die Susaniter, die Dehaviter, die Elamiter, die Babylonier und die übrigen Völker, 10 welche der große und berühmte Asnappar herübergebracht und in die Städte Samarias gesetzt hat, und die Übrigen diesseits des Euphrat- Stromes und so weiter. (Esra 4.2) 11 Dieses ist die Abschrift des Briefes, den sie zum König Artasasta sandten: Deine Knechte, die Männer diesseits des Stromes, und so weiter. 12 Es sei dem König kund, daß die Juden, die von dir zu uns heraufgezogen, nach Jerusalem, in die aufrührerische und böse Stadt gekommen sind, um dieselbe zu bauen, und daß sie die Mauern vollenden und die Grundfesten ausbessern wollen. 13 So sei nun dem König kund, daß, wenn die Stadt wieder gebaut wird und die Mauern vollendet werden, sie keine Steuern, weder Zoll noch Weggeld mehr geben und so das königliche Einkommen schmälern werden. 14 Da wir nun das Salz des Palastes essen und den Schaden des Königs nicht länger ansehen wollen, so senden wir zum König und tun es ihm kund, 15 damit man im Buche der Denkwürdigkeiten deiner Väter nachforsche; dann wirst du in dem Buch der Denkwürdigkeiten finden und erfahren, daß diese Stadt aufrührerisch und den Königen und Statthaltern schädlich gewesen ist, und daß Gewalttätigkeiten darin begangen worden sind von alters her, weshalb die Stadt auch zerstört worden ist. 16 Wir machen also den König darauf aufmerksam, daß, wenn diese Stadt gebaut wird und ihre Mauern vollendet werden, dir kein Teil diesseits des Stromes mehr bleiben wird.» 17 Da sandte der König eine Antwort an Rehum, den Statthalter, und Simsai, den Schreiber, und an ihre übrigen Genossen, die zu Samaria wohnten, und an die Übrigen diesseits des Stromes: «Frieden! und so weiter. 18 Der Brief, den ihr uns zugeschickt habt, ist mir deutlich vorgelesen worden, 19 und es wurde von mir befohlen, daß man nachforsche; und man hat gefunden, daß diese Stadt sich von alters her wider die Könige empört hat, und daß Aufruhr und Gewalttätigkeiten darin begangen worden sind. 20 Auch sind mächtige Könige über Jerusalem gewesen, die über alles, was jenseits des Stromes ist, geherrscht haben und denen Steuer, Zoll und Weggeld zu entrichten war. 21 So gebet nun Befehl, daß man diesen Männern wehre, damit diese Stadt nicht gebaut werde, bis von mir Befehl gegeben wird. 22 Und seid hiermit gewarnt, daß ihr in dieser Sache keine Nachlässigkeit begehet! Denn warum sollte der Schaden groß werden, zum Nachteil der Könige?» 23 Als nun der Brief des Königs Artasasta vor Rehum, dem Statthalter, und Simsai, dem Schreiber, und ihren Genossen verlesen worden war, eilten sie nach Jerusalem zu den Juden und wehrten ihnen mit aller Macht. 24 Damals hörte das Werk am Hause Gottes zu Jerusalem auf und stand stille bis in das zweite Jahr der Regierung des Königs Darius von Persien. (Esra 4.5) (Esra 6.15)