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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Rückkehrer aus dem Exil

1 Und folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufzogen, welche Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel geführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda kamen, ein jeder in seine Stadt, 2 welche mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mordechai, Bilsan, Mispar, Bigvai, Rehum und Baana kamen. Dies ist die Anzahl der isrealitischen Männer: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Söhne Paroschs: 2172; 4 die Söhne Sephatjas: 372; 5 die Söhne Arahs; 775. 6 Die Söhne Pachat-Moabs von den Söhnen Jesua-Joabs: 2812; 7 die Söhne Elams: 1254; 8 die Söhne Satthus: 945; 9 die Söhne Sakkais: 760; 10 die Söhne Banis: 642; 11 die Söhne Bebais: 623; 12 die Söhne Asgads: 1222; 13 die Söhne Adonikams: 666; 14 die Söhne Bigvais: 2056; 15 die Söhne Adins: 454; 16 die Söhne Aters von Hiskia: 98; 17 die Söhne Bezais: 323; 18 die Söhne Jorahs: 112; 19 die Söhne Hasmus: 223; 20 die Söhne Gibbars: 95; 21 die Söhne Bethlehems: 123; 22 die Männer Netophas: 56; 23 die Männer Anatots: 128; 24 die Söhne Asmavets: 42; 25 die Leute von Kirjat-Arim, Kirjat -Kephira und Kirjat -Beerot: 743; 26 die Leute von Rama und Geba: 621; 27 die Männer von Michmas: 122; 28 die Männer von Bethel und Ai: 223; 29 die Söhne Nebos: 52; 30 die Söhne Magbis: 156; 31 die Söhne Elams, des zweiten: 1254; 32 die Söhne Harims: 320; 33 die Söhne Lods, Hadids und Onos: 725; 34 die Leute von Jericho: 345; 35 die Söhne Senaas: 3630. 36 Die Priester: Die Söhne Jedajas, vom Hause Jesuas: 973; 37 die Söhne Immers: 1052; 38 die Söhne Pashurs: 1247; 39 die Söhne Harims: 1017. 40 Die Leviten: Die Söhne Jesuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodavias: 74. (Nehemia 12.8) 41 Die Sänger: Die Söhne Asaphs: 128. 42 Die Söhne der Torhüter: die Söhne Sallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas und die Söhne Sobais, zusammen: 139. 43 Die Tempeldiener: die Söhne Zihas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaots. (Esra 8.20) 44 Die Söhne Keros, die Söhne Siahas, die Söhne Padons, 45 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Akkubs; 46 die Söhne Hagabs, die Söhne Samlais, die Söhne Hanans; 47 die Söhne Giddels, die Söhne Gahars; die Söhne Reajas; 48 die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, die Söhne Gassams; 49 die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, die Söhne Besais; 50 die Söhne Asnas, die Söhne Mehunims, die Söhne Nephusiams; 51 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harhurs; 52 die Söhne Bazluts, die Söhne Mehidas, die Söhne Harsas, 53 die Söhne Barkos, die Söhne Siseras, die Söhne Temachs; 54 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas; 55 die Söhne der Knechte Salomos: Die Söhne Sotais, die Söhne Sopherets, die Söhne Perudas; (1. Könige 9.21) 56 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels; 57 die Söhne Sephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pocherets von Zebajim, die Söhne Amis. 58 Aller Tempeldiener und Söhne der Knechte Salomos waren 392. (Josua 9.23) 59 Und folgende zogen auch mit herauf aus Tel-Melach und Tel-Harsa, Kerub, Addan und Immer, konnten aber das Vaterhaus und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel wären: 60 Die Söhne Delajas, die Söhne Tobias, die Söhne Nekodas: 652. 61 Und von den Söhnen der Priester: Die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz, die Söhne Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen und nach dessen Namen genannt worden war. (2. Samuel 19.32) 62 Diese suchten ihre Geschlechtsregister und fanden keine; darum wurden sie als unrein vom Priestertum ausgeschlossen. 63 Und der Landpfleger sagte ihnen, sie sollten nicht vom Allerheiligsten essen, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstünde. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 65 ausgenommen ihre Knechte und ihre Mägde; derer waren 7337; und dazu 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Sie hatten 736 Pferde und 245 Maultiere, 67 an Kamelen 435, und 6720 Esel. 68 Und von etlichen Familienhäuptern wurden, als sie zum Hause des HERRN nach Jerusalem kamen, freiwillige Gaben für das Haus Gottes zu seinem Wiederaufbau geschenkt; 69 und zwar gaben sie nach ihrem Vermögen an den Bauschatz 61000 Dareiken und 5000 Silberminen und 100 Priesterröcke. 70 Also ließen sich die Priester und die Leviten und die von dem Volk und die Sänger und die Torhüter und die Tempeldiener in ihren Städten nieder und ganz Israel in seinen Städten.