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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Esra - Kapitel 10

Die Umkehr des Volkes

1 Während nun Esra also betete und sein Bekenntnis ablegte, weinte und vor dem Hause Gottes lag, versammelte sich zu ihm aus Israel eine sehr große Gemeinde von Männern, Frauen und Kindern; denn das Volk weinte sehr. 2 Und Sechanja, der Sohn Jechiels, aus den Kindern Elams, antwortete und sprach zu Esra: Wir haben uns an unserm Gott versündigt, daß wir fremde Frauen aus den Völkern des Landes heimgeführt haben. Nun aber ist noch Hoffnung für Israel! 3 Lasset uns nun einen Bund mit unserm Gott machen, daß wir alle Frauen und die von ihnen geboren sind, hinaustun nach dem Rat meines Herrn und derer, welche das Gebot unsres Gottes fürchten, daß man tue nach dem Gesetz. 4 Mache dich auf; dir liegt die Sache ob, wir wollen dir beistehen; führe es mutig aus! 5 Da stand Esra auf und nahm einen Eid von den obersten Priestern, von den Leviten und von ganz Israel, daß sie nach diesem Wort tun wollten. Und sie schwuren. 6 Und Esra stand auf vor dem Hause und ging in die Kammer Johanans, des Sohnes Eljaschibs. Er ging dort hinein und aß kein Brot und trank kein Wasser; denn er trug Leid wegen der Übertretung derer, die gefangen gewesen. 7 Und man ließ in Juda und Jerusalem ausrufen, daß alle, die gefangen gewesen, sich nach Jerusalem versammeln sollten, 8 und wer innert drei Tagen gemäß dem Rat der Obersten und Ältesten nicht kommen würde, dessen ganze Habe solle mit dem Bann belegt und er selbst aus der Gemeinde der aus der Gefangenschaft Zurückgekehrten ausgeschlossen werden. 9 Da versammelten sich alle Männer von Juda und Benjamin in Jerusalem auf den dritten Tag, das war der zwanzigste Tag des neunten Monats. Und alles Volk saß auf dem Platze vor dem Hause Gottes, zitternd um der Sache willen und wegen des Regens. 10 Und Esra, der Priester, stand auf und sprach zu ihnen: Ihr habt euch versündigt und habt fremde Frauen heimgeführt, womit ihr die Schuld Israels noch größer machtet. 11 So leget nun dem HERRN, dem Gott eurer Väter, ein Bekenntnis ab und tut, was ihm wohlgefällig ist, und scheidet euch von den Völkern des Landes und von den fremden Frauen! 12 Da antwortete die ganze Gemeinde und sprach mit lauter Stimme: Es soll geschehen, wie du uns gesagt hast! 13 Aber des Volkes ist viel, und es ist Regenwetter, und man kann nicht hier draußen stehen; und es ist auch nicht ein Werk von einem oder zwei Tagen, denn wir haben der Übertretung zu viel gemacht. 14 Laßt doch unsere Obersten für die ganze Gemeinde einstehen; und alle, die in unsern Städten fremde Frauen heimgeführt haben, sollen zu bestimmten Zeiten kommen, und mit ihnen die Ältesten einer jeden Stadt und deren Richter, bis der Zorn unsres Gottes um dieser Sache willen von uns abgewandt wird. 15 Nur Jonatan, der Sohn Asahels, und Jehasia, der Sohn Tikwas, standen dagegen auf, und Mesullam und Sabbetai, der Levit, unterstützten sie. 16 Und die Kinder der Gefangenschaft taten also: der Priester Esra sonderte sich Männer aus, die Familienhäupter ihrer Stammhäuser, und diese alle mit Namen bezeichnet, die setzten sich am ersten Tage des zehnten Monats zur Untersuchung der Angelegenheit. 17 Und sie erledigten die ganze Angelegenheit der Männer, die fremde Frauen heimgeführt hatten, bis zum ersten Tag des ersten Monats.

Verzeichnis der Männer, die fremde Frauen heimgeführt hatten

18 Und es wurden unter den Söhnen der Priester, die fremde Frauen heimgeführt hatten, gefunden: von den Söhnen Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und seinen Brüdern: Maaseja, Elieser, Jarib und Gedalja; (Esra 3.2) (Esra 9.2) 19 die gaben ihre Hand darauf, daß sie ihre Frauen ausstoßen wollten, und sie bekannten die Schuld und opferten einen Schafbock für ihre Schuld. 20 Von den Söhnen Immers: Hanani und Sebadja. 21 Von den Söhnen Harims: Maaseja, Elia, Semaja, Jehiel und Usija. 22 von den Söhnen Pashurs: Eljeonai, Maaseja, Ismael, Netaneel, Josabad und Eleasar. 23 Von den Leviten: Josabad, Simei, Kelajah, Petachia, Juda und Elieser. 24 Von den Sängern: Eliaschib. Von den Torhütern: Sallum, Telem und Uri. 25 Und von Israel: Von den Söhnen Parhos: Ramja, Jischja, Malchija, Mijamin, Eleaser, Malchija und Benaja. 26 Von den Söhnen Elams: Mattanja, Sacharja, Jechiel, Abdi, Jeremot und Elia. 27 Von den Söhnen Sattus: Eljoenai, Eljaschib, Mattanja, Jeremot, Sabad und Asisa. 28 Von den Söhnen Bebais: Johanan, Hananja, Sabbai, Atlai. 29 Von den Söhnen Banis: Mesullam, Mallach, Adaja, Jaschub, Scheal und Jeramot. 30 Von den Söhnen Pachat-Moabs: Adna, Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezaleel, Binnui und Manasse. 31 Von den Söhnen Harims: Elieser, Jischja, Malchija, Semaja, Simeon, 32 Benjamin, Mallach, Semarja. 33 Von den Söhnen Hasums: Mattenai, Mattatta, Sabad, Eliphelet, Jeremai, Manasse, Simei. 34 Von den Söhnen Banis: Mahadai, Amram und Uel, 35 Benaja, Bedja, Keluhu, 36 Vanja, Meremot, Eljaschib. 37 Mattanja, Mattenai, Jahasai, 38 Bani, Binnui, Simei, 39 Selemja, Natan, Adaja, 40 Machnadbai, Sasai, Sarai, 41 Asareel, Selemja, Semarja, 42 Sallum, Amarja, Joseph. 43 Von den Söhnen Nebos: Jechiel, Mattitja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joel, Benaja. 44 Diese alle hatten fremde Frauen genommen; und unter diesen Frauen waren etliche, welche Kinder geboren hatten.