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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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2. Chronik - Kapitel 36

Joahas, Jehojakim und Jehojachin werden Könige von Juda

1 Und die Landbevölkerung nahm Joahas, den Sohn Josias, und machte ihn in Jerusalem zum König an seines Vaters Statt. 2 Dreiundzwanzig Jahre alt war Joahas, als er König ward, und regierte drei Monate lang zu Jerusalem. 3 Und der König von Ägypten setzte ihn ab zu Jerusalem und legte dem Land eine Buße auf von hundert Talenten Silber und einem Talent Gold. 4 Und der König von Ägypten machte Eljakim, seinen Bruder, zum König über Juda und Jerusalem, und änderte seinen Namen in Jehojakim. Necho aber nahm seinen Bruder Joahas und brachte ihn nach Ägypten. 5 Fünfundzwanzig Jahre alt war Jehojakim, als er König ward, und regierte elf Jahre lang zu Jerusalem und tat, was böse war in den Augen des HERRN, seines Gottes. 6 Da zog Nebukadnezar, der König von Babel, wider ihn herauf und band ihn mit zwei ehernen Ketten, um ihn nach Babel zu bringen. (Jeremia 22.18) 7 Auch schleppte Nebukadnezar etliche Geräte des Hauses des HERRN nach Babel und tat sie in seinen Tempel zu Babel. (Esra 1.7) 8 Was aber mehr von Jehojakim zu sagen ist und seine Greuel, die er tat, und was an ihm erfunden worden, das ist aufgezeichnet im Buch der Könige von Israel und Juda. Und Jehojachin, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 9 Achtzehn Jahre alt war Jehojachin, als er König ward, und regierte drei Monate und zehn Tage lang zu Jerusalem und tat, was böse war in den Augen des HERRN. 10 Aber um die Jahreswende sandte Nebukadnezar hin und ließ ihn nach Babel holen samt den kostbaren Geräten des Hauses des HERRN, und machte Zedekia, seinen Bruder, zum König über Juda und Jerusalem. (Jeremia 22.24)

Zedekia, der letzte König von Juda. Die Zerstörung Jerusalems und die Wegführung Judas in die Gefangenschaft

11 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, als er König ward, und regierte elf Jahre lang zu Jerusalem. (Jeremia 52.1) 12 Und er tat, was in den Augen des HERRN, seines Gottes, böse war, und demütigte sich nicht vor dem Propheten Jeremia, der aus dem Munde des HERRN zu ihm redete . (Jeremia 37.1) (Jeremia 38.1) 13 Dazu ward er abtrünnig von dem König Nebukadnezar, der einen Eid bei Gott von ihm genommen hatte, und ward halsstarrig und verstockte sein Herz, so daß er nicht zu dem HERRN, dem Gott Israels, umkehren wollte. 14 Auch alle Obersten der Priester samt dem Volk vergingen sich schwer nach allen Greueln der Heiden und verunreinigten das Haus des HERRN, das er geheiligt hatte zu Jerusalem. (5. Mose 18.9) 15 Und gleichwohl mahnte sie der HERR, der Gott ihrer Väter, unermüdlich durch seine Boten; denn er hatte Mitleid mit seinem Volk und seiner Wohnung. 16 Aber sie verspotteten die Boten Gottes und verachteten seine Worte und verlachten seine Propheten, bis der Zorn des HERRN über sein Volk so hoch stieg, daß keine Heilung mehr möglich war. (Lukas 20.10-12) (Apostelgeschichte 7.52) 17 Da ließ er den König der Chaldäer wider sie heraufkommen, der tötete ihre Jungmannschaft mit dem Schwert im Hause ihres Heiligtums und verschonte weder Jünglinge noch Jungfrauen, weder Alte noch Hochbetagte, alle gab er in seine Hand. 18 Und alle Geräte des Hauses Gottes, die großen und die kleinen, und die Schätze des Hauses des HERRN und die Schätze des Königs und seiner Fürsten, alles ließ er nach Babel führen. 19 Und sie verbrannten das Haus Gottes und rissen die Mauer von Jerusalem nieder und verbrannten alle ihre Paläste mit Feuer, so daß alle ihre kostbaren Geräte zugrunde gingen. 20 Was aber vom Schwert übriggeblieben war, führte er nach Babel hinweg, und sie wurden seine und seiner Söhne Knechte, bis das Königreich der Perser zur Herrschaft kam. 21 Also wurde das Wort des HERRN durch den Mund Jeremias erfüllt: Bis das Land seine Sabbate gefeiert hat, soll es ruhen, solange die Verwüstung währt, bis siebzig Jahre vollendet sind! (3. Mose 26.34) (Jeremia 25.8-11)

Das Edikt des Königs Kyrus (Kores)

22 Aber im ersten Jahr Kores, des Königs von Persien, (damit das durch den Mund Jeremias geredete Wort des HERRN erfüllt würde), erweckte der HERR den Geist des Kores, des Königs von Persien, so daß er durch sein ganzes Königreich, auch schriftlich, kundmachen und sagen ließ: (Jesaja 44.28) (Jeremia 29.10) 23 So spricht Kores, der König von Persien: Der HERR, der Gott des Himmels, hat mir alle Königreiche der Erde gegeben, und er selbst hat mir befohlen, ihm ein Haus zu bauen zu Jerusalem, das in Juda ist. Wer irgend unter euch zu seinem Volk gehört, mit dem sei der HERR, sein Gott, und er ziehe hinauf!