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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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2. Chronik - Kapitel 35

Josia feiert das Passah

1 Und Josia hielt dem HERRN ein Passah zu Jerusalem, und sie schlachteten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats. 2 Und er stellte die Priester auf ihre Posten und stärkte sie zu ihrem Dienst im Hause des HERRN. 3 Er sprach auch zu den Leviten, welche ganz Israel lehrten und die dem HERRN geheiligt waren: Tut die heilige Lade in das Haus, das Salomo, der Sohn Davids, der König Israels, gebaut hat! Ihr habt sie nicht mehr auf den Schultern zu tragen; so dienet nun dem HERRN, eurem Gott, und seinem Volk Israel! (1. Könige 6.1) 4 Und seid bereit nach euren Vaterhäusern, in euren Abteilungen, wie sie David, der König von Israel, und sein Sohn Salomo vorgeschrieben haben, 5 und stellet euch im Heiligtum auf, entsprechend den Abteilungen der Stammhäuser eurer Brüder, der Volksgenossen, auch nach der Einteilung der Stammhäuser der Leviten, 6 und schlachtet das Passah! Heiliget euch und bereitet zu für eure Brüder, daß sie tun nach dem Wort des HERRN durch Mose! 7 Und Josia stiftete für die Volksgenossen Schafe, Lämmer und Ziegen, alles zu Passahopfern, für alle, die anwesend waren, 30000 an der Zahl; dazu 3000 Rinder, und solches von der Habe des Königs. (2. Chronik 30.24) 8 Auch seine Fürsten stifteten freiwillige Gaben für das Volk, für die Priester und für die Leviten; Hilkia, Sacharja und Jechiel, die Vorsteher des Hauses Gottes, gaben den Priestern 2600 Passahlämmer, dazu 300 Rinder. 9 Und Kananja, Semaja und Nataneel, seine Brüder, und Chaschabja, Jechiel und Josabad, die Obersten der Leviten, stifteten für die Leviten 5000 Lämmer und 500 Rinder. 10 Nach diesen Vorbereitungen zum Gottesdienst traten die Priester an ihren Platz und die Leviten in ihre Abteilungen nach dem Gebot des Königs. 11 Und sie schächteten das Passah; die Priester nahmen das Blut von ihren Händen und sprengten es, und die Leviten zogen den Lämmern die Haut ab. 12 Und sie taten das Brandopfer beiseite, um es den Abteilungen der Stammhäuser der Volksgenossen zu geben, damit sie es dem HERRN darbrächten, wie im Buche Moses geschrieben steht. Ebenso machten sie es mit den Rindern. 13 Und sie brieten das Passah am Feuer, wie es sich gebührt. Was aber geheiligt war, kochten sie in Töpfen, Kesseln und Schalen; und sie teilten es eilends unter alles Volk. 14 Darnach aber bereiteten sie auch für sich und für die Priester zu. Denn die Priester, die Söhne Aarons, waren mit der Darbringung des Brandopfers und der Fettstücke bis in die Nacht beschäftigt. Darum mußten die Leviten für sich und für die Priester, die Söhne Aarons, zubereiten. 15 Und die Sänger, die Söhne Asaphs, standen an ihrem Platz nach dem Gebot Davids und Asaphs und Hemans und Jedutuns, des Sehers des Königs; und die Torhüter waren an allen Toren. Sie brauchten ihren Dienst nicht zu verlassen; denn ihre Brüder, die Leviten, bereiteten für sie zu. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 26.1) 16 Also vollzog sich an jenem Tag der ganze Dienst des HERRN in Ordnung, die Passahfeier und der Brandopferdienst auf dem Altar des HERRN, nach dem Gebot des Königs Josia. 17 Also feierten die Kinder Israel, die anwesend waren, zu jener Zeit das Passah und das Fest der ungesäuerten Brote, sieben Tage lang. 18 Es war aber kein derartiges Passah in Israel gefeiert worden, seit der Zeit des Propheten Samuel; und keiner der Könige von Israel hatte ein solches Passah veranstaltet, wie Josia es hielt mit den Priestern und Leviten und mit ganz Juda und mit allen, die von Israel anwesend waren, auch mit den Einwohnern von Jerusalem. (2. Chronik 30.26) 19 Im achtzehnten Jahre der Regierung Josias wurde dieses Passah gefeiert.

Josia wird im Kampf gegen den Pharao tödlich verletzt

20 Nach alledem, als Josia das Haus des HERRN wieder hergestellt hatte, zog Necho, der König von Ägypten, herauf, um bei Karkemisch am Euphrat eine Schlacht zu liefern. Und Josia zog aus, ihm entgegen. 21 Jener aber sandte Boten zu ihm und ließ ihm sagen: Was habe ich mit dir zu schaffen, König von Juda? Nicht wider dich komme ich heute, sondern wider ein Haus, das mit mir im Streite liegt, und Gott hat gesagt, ich solle eilen. Laß ab von deinem Widerstand gegen Gott, der mit mir ist, damit er dich nicht verderbe. 22 Aber Josia wandte sein Angesicht nicht von ihm ab, sondern verkleidete sich, um mit ihm zu kämpfen, und gehorchte nicht den Worten Nechos, die aus dem Munde Gottes kamen , sondern kam, mit ihm zu streiten auf der Ebene bei Megiddo. 23 Aber die Schützen trafen den König Josia. Und der König sprach zu seinen Knechten: Traget mich hinüber, denn ich bin schwer verwundet! 24 Da hoben ihn seine Knechte von dem Kriegswagen auf seinen andern Wagen hinüber, den er bei sich hatte, und brachten ihn nach Jerusalem. Und er starb und ward begraben in den Gräbern seiner Väter. Und ganz Juda und Jerusalem trug Leid um Josia. 25 Und Jeremia dichtete ein Klagelied auf Josia, und alle Sänger und Sängerinnen haben seitdem in ihren Klageliedern von Josia geredet, bis auf diesen Tag; und man machte sie zum Brauch in Israel. Und siehe, sie sind aufgezeichnet in den Klageliedern. (Jeremia 22.10-11) 26 Was aber mehr von Josia zu sagen ist und seine Frömmigkeit nach der Vorschrift des Gesetzes des HERRN 27 und seine Geschichten, die früheren und die späteren, siehe, die sind aufgezeichnet im Buche der Könige von Israel und Juda.