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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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2. Chronik - Kapitel 34

König Josia von Juda und sein Eifer für den HERRN

1 Acht Jahre alt war Josia, als er König ward, und regierte einunddreißig Jahre lang zu Jerusalem. (2. Könige 22.1-2) 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, und wandelte in den Wegen seines Vaters David und wich weder zur Rechten noch zur Linken. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 Denn im achten Jahr seines Königreichs, als er noch ein Knabe war, fing er an, den Gott seines Vaters David zu suchen; und im zwölften Jahr fing er an, Juda und Jerusalem von den Höhen und den Ascheren und den geschnitzten und gegossenen Bildern zu reinigen. (2. Könige 23.4) 4 Und man brach in seiner Gegenwart die Altäre der Baale ab; und er hieb die Sonnensäulen, die auf denselben standen, um; und die Ascheren und die geschnitzten und gegossenen Bilder zerbrach er und machte sie zu Staub und streute sie auf die Gräber derer, die ihnen geopfert hatten; (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 er verbrannte auch die Gebeine der Priester auf ihren Altären, und so reinigte er Juda und Jerusalem. (1. Könige 13.2) 6 Ebenso tat er in den Städten von Manasse, Ephraim und Simeon und bis gen Naphtali, in ihren Ruinen ringsum. 7 Und als er die Altäre und die Ascheren abgebrochen und die geschnitzten Bilder zu Staub zermalmt und alle Sonnensäulen im ganzen Lande Israel abgehauen hatte, kehrte er wieder nach Jerusalem zurück. 8 Im achtzehnten Jahr seines Königreichs, als er das Land und das Haus Gottes gereinigt hatte, sandte er Saphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Obersten der Stadt, und Joach, den Sohn des Joahas, den Kanzler, um das Haus des HERRN, seines Gottes, auszubessern. (2. Könige 22.3-6) 9 Und sie kamen zu dem Hohenpriester Hilkia und übergaben das Geld, das zum Hause des HERRN gebracht ward, welches die Leviten, die an der Schwelle hüteten, von Manasse, Ephraim und von allen Übriggebliebenen in Israel und von ganz Juda und Benjamin und von den Einwohnern Jerusalems gesammelt hatten. 10 Sie gaben es aber in die Hand derer, die dazu bestellt waren, das Werk am Hause des HERRN ausführen zu lassen, und diese gaben es den Werkleuten, welche am Hause des HERRN arbeiteten, um das Haus wieder herzustellen und auszubessern; 11 und zwar gaben sie es den Zimmerleuten und Bauleuten, um gehauene Steine zu kaufen und Holz für die Bindebalken und für die Balken der Häuser, welche die Könige Judas verderbt hatten. 12 Und die Leute arbeiteten auf Treu und Glauben an dem Werk. Und es waren über sie verordnet Jahat und Obadja, die Leviten von den Kindern Merari, Sacharja und Mesullam von den Kindern der Kahatiter, und alle diese Leviten verstanden sich auf Musikinstrumente. 13 Auch über die Lastträger und alle Arbeitsleute der verschiedenen Gewerbe waren Aufseher, und einige von den Leviten waren Schreiber, Amtleute und Torhüter.

Das Buch des Gesetzes wird wieder gefunden. Josias Buße

14 Als sie aber das Geld herausnahmen, das zum Hause des HERRN gebracht worden war, fand der Priester Hilkia das Gesetzbuch des HERRN, durch Mose gegeben. 15 Da hob Hilkia an und sprach zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch im Hause des HERRN gefunden! Und Hilkia gab das Buch dem Saphan. 16 Saphan aber brachte das Buch zum König und meldete dem König und sprach: Deine Knechte besorgen alles, was ihnen in die Hände gelegt worden ist. 17 Sie haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause des HERRN vorgefunden worden ist, und haben es den Aufsehern und den Arbeitern gegeben. 18 Dann berichtete der Schreiber Saphan dem König und sprach: Der Priester Hilkia hat mir ein Buch gegeben! Und Saphan las daraus dem König vor. 19 Als nun der König die Worte des Gesetzes hörte, zerriß er seine Kleider. 20 Und der König gebot Hilkia und Achikam, dem Sohne Saphans, und Abdon, dem Sohn Michas, und Saphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knecht des Königs, und sprach: 21 Gehet hin, fraget den HERRN für mich und für die Übriggebliebenen in Israel und Juda wegen der Worte des Buches, das gefunden worden ist; denn groß ist der Grimm des HERRN, der über uns ausgegossen ist, weil unsre Väter das Wort des HERRN nicht beobachtet haben, zu tun nach allem, was in diesem Buche geschrieben steht! 22 Da ging Hilkia mit den andern, die vom König gesandt waren, zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes Tokhats, des Sohnes Hasras, des Kleiderhüters, die zu Jerusalem wohnte im andern Stadtteil, und sie redeten demgemäß mit ihr.

Die Botschaft des HERRN an Josia

23 Und sie sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Saget dem Mann, der euch zu mir gesandt hat: 24 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Einwohner, nämlich alle die Flüche, welche geschrieben stehen in dem Buche, das man vor dem König von Juda gelesen hat, (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 weil sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, mich zu reizen mit allen Werken ihrer Hände; darum soll mein Grimm sich über diesen Ort ergießen und nicht ausgelöscht werden! 26 Zum König von Juda aber, der euch gesandt hat, den HERRN zu befragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, betreffs der Worte, die du gehört hast: 27 Weil dein Herz weich geworden ist und du dich vor Gott gedemütigt hast, als du seine Worte wider diesen Ort und wider seine Einwohner hörtest, ja, weil du dich vor mir gedemütigt und deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe auch ich dich erhört, spricht der HERR. (2. Chronik 33.12) 28 Siehe, ich will dich zu deinen Vätern versammeln, daß du in Frieden in dein Grab gebracht wirst und deine Augen all das Unglück nicht sehen müssen, das ich über diesen Ort und seine Einwohner bringen will.

Josias Bund vor dem HERRN

29 Als sie nun dem König diese Antwort brachten, sandte der König hin und ließ alle Ältesten in Juda und Jerusalem zusammenkommen. (2. Könige 23.1-3) 30 Und der König ging hinauf in das Haus des HERRN und mit ihm alle Männer von Juda und die Einwohner von Jerusalem, die Priester, die Leviten und alles Volk, groß und klein, und man las vor ihren Ohren alle Worte des Bundesbuches, das im Hause des HERRN gefunden worden war. 31 Und der König trat an seinen Standort und machte einen Bund vor dem HERRN, daß er dem HERRN nachwandeln wolle, seine Gebote, seine Zeugnisse und seine Satzungen zu halten von ganzem Herzen und von ganzer Seele, zu tun nach den Worten des Bundes, die in diesem Buch geschrieben sind. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Und er ließ alle dazu Stellung nehmen, die zu Jerusalem und in Benjamin anwesend waren. Und die Einwohner von Jerusalem taten nach dem Bunde Gottes, des Gottes ihrer Väter. (2. Könige 23.3) 33 Und Josia schaffte alle Greuel weg aus allen Ländern der Kinder Israel und verpflichtete alle, die sich in Israel befanden, zum Dienste des HERRN, ihres Gottes. Solange Josia lebte, wichen sie nicht von dem HERRN, dem Gott ihrer Väter.