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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Sprüche - Kapitel 28

1 Der Schuldige flieht, auch wenn ihn keiner verfolgt; / der Gerechte tritt sicher auf wie ein Löwe. 2 Ist Aufruhr im Land, mehren sich die Herrscher; / durch einen klugen und einsichtigen Mann hat das Recht lange Bestand. 3 Ein Armer, der seinesgleichen unterdrückt, / ist wie ein Wolkenbruch, der die Ernte wegschwemmt. 4 Wer die Weisung preisgibt, rühmt den Frevler, / wer die Lehre beachtet, bekämpft ihn. (Psalm 49.14) 5 Böse Menschen verstehen die Wahrheit nicht; / wer nach Jahwe sucht, versteht alles. 6 Besser arm und untadelig sein, / als ein Reicher, der krumme Wege geht. (Sprüche 19.1) 7 Der verständige Sohn befolgt das Gesetz, / doch wer mit Verschwendern Umgang hat, macht seinem Vater Schande. 8 Wer seinen Besitz durch Zins und Wucher mehrt, / sammelt es für einen, der sich über Arme erbarmt. (Sprüche 13.22) 9 Wer Gottes Weisung nicht mehr hört - selbst dessen Gebet ist ein Gräuel. (Sprüche 21.27) 10 Wer redliche Menschen auf böse Wege verführt, fällt in die eigene Grube; / doch die Aufrichtigen nehmen Gutes in Besitz. 11 Der Reiche hält sich selbst für klug, / doch ein verständiger Armer durchschaut ihn. 12 Wenn Gerechte triumphieren, ist die Herrlichkeit groß; / sind Verbrecher obenauf, versteckt sich der Mensch. (Sprüche 11.10-11) 13 Wer seine Sünden verheimlicht, dem geht es nicht gut. / Doch wer sie bekennt und sie lässt, über den erbarmt sich Gott. (Psalm 32.3-5) (1. Johannes 1.1) (1. Johannes 1.8) 14 Wie glücklich ist der, der ehrfürchtig lebt! / Ins Unglück stürzt, wer starrsinnig bleibt. 15 Wie ein brüllender Löwe und ein gieriger Bär, / so ist ein gottloser Herrscher für ein armes Volk. 16 Mancher Fürst ist arm an Verstand aber reich an Erpressung. / Wer Ausbeutung hasst, bleibt lange im Amt. 17 Wer einen Mord auf dem Gewissen hat, / flieht oft bis in den Abgrund. / Man halte ihn nicht auf. (1. Mose 4.14) 18 Wer redlich lebt, wird Hilfe finden; / wer krumme Wege geht, / kommt plötzlich zu Fall. 19 Wer seinen Acker bebaut, hat reichlich Brot; / wer windigen Geschäften nachgeht, hat reichlich Not. (Sprüche 6.6) (Sprüche 10.4) (Sprüche 12.11) 20 Ein treuer Mann wird reich gesegnet; / doch wer schnell reich werden will, bleibt nicht ohne Schuld. (Sprüche 20.21) (Sprüche 28.22) 21 Parteilichkeit ist gar nicht gut. / Mancher wird zum Verbrecher schon für ein Stück Brot. 22 Nach Reichtum hastet der habgierige Mann; / er weiß nicht, dass Mangel über ihn kommt. (Sprüche 23.4) (Sprüche 28.20) (1. Timotheus 6.9) 23 Wer einen Menschen zurechtweist, erntet mehr Dank / als einer, der immer nur schmeichelt. 24 Wer Vater oder Mutter beraubt und meint, das sei kein Unrecht, / der macht sich zum Freund des Verbrechers. (Matthäus 15.5) 25 Wer breit sich brüstet, erregt nur Streit; / wer auf Jahwe vertraut, hat immer genug. 26 Wer auf sich selbst vertraut, ist ein Narr; / wer der Weisheit folgt, ist in Sicherheit. (Sprüche 3.5) 27 Wer dem Armen hilft, hat keinen Mangel, / doch wer die Augen vor ihnen verschließt, / dem mangelt es nicht an Flüchen. (2. Korinther 9.6) (2. Korinther 9.9) 28 Sind die Gottlosen obenauf, versteckt sich der Mensch; / doch wenn sie verschwinden, bekommen Gerechte die Macht. (Sprüche 29.2)