1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
1Rühme dich nicht des morgigen Tages, / denn du weißt nicht, was ein Tag gebiert.(Jakobus 1.4)(Jakobus 4.13)2Mag ein anderer dich loben, doch nicht dein eigener Mund; / ein Fremder mag dich rühmen, doch nicht deine eigenen Lippen.(2. Korinther 10.12)3Ein Stein ist schwer, Sand eine Last; / noch schwerer wiegt der Ärger, den man mit Dummen hat. 4Grimm ist grausam und Zorn schäumt über, / doch wer besteht vor der Eifersucht?5Besser ein offener Tadel / als Liebe, die ängstlich schweigt.6Treu gemeint sind die Schläge von dem, der dich liebt, / doch reichlich die Küsse des Hassers.(Psalm 141.5)7Der Satte verschmäht den besten Honig, / dem Hungrigen ist alles Bittere süß. 8Wie ein Vogel, der weit vom Nest weg fliegt, / ist ein Mensch, der seine Heimat verlässt.9Salböl und Weihrauch erfreuen das Herz, / die Freundlichkeit des Freundes die bekümmerte Seele.10Den Freund und deines Vaters Freund gib niemals auf! / Lauf nicht zu deinem Bruder, wenn du in Schwierigkeiten bist! / Besser ein Nachbar in der Nähe als ein Bruder in der Ferne.(Sprüche 14.20)11Werde weise, mein Sohn, und erfreue mein Herz, / damit ich den widerlegen kann, der mich beschimpft.12Der Kluge sieht das Unglück voraus und bringt sich in Sicherheit; / der Unerfahrene geht weiter und kommt zu Fall.(Sprüche 21.29)(Sprüche 22.3)13Nimm sein Gewand, denn er hat für den Fremden gebürgt; / pfände ihn wegen der Ausländerin. (Sprüche 20.16)14Wer frühmorgens seinen Nächsten allzu laut grüßt, / dem wird es als Verwünschung ausgelegt.15Ein tropfendes Dach, das am Regentag nervt, / gleicht sehr einer zänkischen Frau. (Sprüche 19.13)(Sprüche 25.24)16Wer sie aufhalten will, / kann auch versuchen, den Wind festzuhalten / und Öl mit den Fingern zu greifen.17Ein Messer wetzt das andere, / durch Umgang mit anderen bekommt man den Schliff.18Wer den Feigenbaum hütet, bekommt die Feigen zu essen; / wer seinen Herrn beschützt, wird geehrt.19Im Spiegel des Wassers erkennst du dein Gesicht, / im Spiegel deiner Gedanken dich selbst.20Totenreich und Unterwelt werden nie satt, / auch die Augen des Menschen sehen niemals genug.(Prediger 1.8)(Sprüche 30.15-16)21Was der Tiegel für das Silber, / der Schmelzofen fürs Gold, / ist der Ruf für einen Mann. 22Wenn du den Narren im Mörser zerstampfst, / wenn der Stößel ihn trifft wie die Körner, / seine Dummheit treibst du nicht aus.23Sorge für dein Kleinvieh, / achte auf deine Herden, 24denn Geldbesitz ist nicht von Dauer; / selbst eine Krone wird nicht immer vererbt. (1. Timotheus 6.7)25Ist das Heu gemacht, erscheint das frische Gras, / und man sammelt die Kräuter der Berge. 26Die Lämmer geben dir Kleidung / und die Böcke Geld für ein Feld. 27Die Ziegen geben reichlich Milch, / und du hast Nahrung für dein Haus - und noch für deine Mägde den Lebensunterhalt.