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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Sprüche - Kapitel 25

1 Auch die folgenden Sprüche stammen von Salomo. Sie wurden gesammelt von Männern des Königs Hiskija von Juda. 2 Ist es Gottes Ehre, eine Sache zu verbergen, / so ist es der Könige Ehre, eine Sache zu erforschen. 3 Der Himmel an Höhe, die Erde an Tiefe, und die Gedanken der Könige - unerforschlich sind sie. 4 Entferne die Schlacken aus dem Silber, / dann gelingt dem Goldschmied ein Schmuckstück. 5 Entferne den Gottlosen vom König, / dann regiert er gerecht und seine Herrschaft besteht. (Sprüche 16.12) 6 Tritt vor dem König bescheiden auf, / und stell dich nicht an den Platz der Großen. 7 Es ist besser, man ruft dich auf den höheren Platz, / als dass man dich vor Edlen herabsetzt. Was du mit deinen Augen erblickt hast, (Lukas 14.7-11) 8 bringe nicht so schnell zum Gericht! / Denn was willst du machen, wenn dich dein Nächster beschämt? 9 Trag deinen Streit mit deinem Mitmenschen aus, / aber gib nicht das Geheimnis eines anderen preis; (Sprüche 20.19) 10 sonst schmäht dich jeder, der davon hört, / und du behältst einen üblen Ruf. 11 Wie goldene Äpfel auf silbernen Schalen / ist ein rechtes Wort zur richtigen Zeit. (Sprüche 15.23) 12 Wie ein goldener Ring, wie feinster Schmuck / ist ein weiser Mahner für ein offenes Ohr. 13 Wie kühlender Schnee am Erntetag, / so ist ein treuer Bote für den, der ihn schickt: / eine erfrischende Freude für seinen Herrn. 14 Wie Wolken und Wind, aber kein Regen, / ist jemand, der Versprechungen macht, sie aber nicht hält. (2. Petrus 2.17) 15 Mit Geduld wird ein Vorgesetzter umgestimmt, / denn eine sanfte Zunge kann den Widerstand brechen. (Sprüche 15.1) 16 Hast du Honig gefunden, iss nur so viel dir bekommt, / sonst wirst du ihn satt und erbrichst. 17 Mach dich selten im Haus deines Nächsten, / sonst wird er dich satt und verabscheut dich. 18 Eine Keule, ein Schwert, ein spitzer Pfeil / ist ein falscher Zeuge für seinen Nächsten. (Sprüche 19.5) 19 Ein brüchiger Zahn und ein schlotternder Fuß, / so ist ein treuloser Mensch in der Zeit der Not. 20 Wenn einer sich auszieht bei Frost, / wenn jemand Essig auf Natron gießt, / so ist es, wenn man lustige Lieder vor einem Traurigen singt. 21 Wenn dein Feind hungrig ist, gib ihm zu essen, / wenn er Durst hat, gib ihm zu trinken; (Matthäus 5.44) (Römer 12.20) 22 so sammelst du glühende Kohlen auf seinen Kopf, / und Jahwe vergilt es dir. 23 Nordwind bringt Regen / und Klatsch ein verdrießliches Gesicht. 24 Besser auf dem Flachdach zu wohnen / als mit einer zänkischen Frau zusammen im Haus. (Sprüche 21.9) (Sprüche 21.19) 25 Kühles Wasser für eine durstige Kehle / ist eine gute Nachricht aus fernem Land. 26 Eine trübe Quelle, ein verdorbener Brunnen, / so ist ein Gerechter, der vor einem Gottlosen wankt. 27 Zu viel Honig essen ist nicht gut, / zu viel Ehre bekommt einem nicht. 28 Wie eine Stadt mit zerstörter Mauer / ist ein Mann, der seinen Geist nicht beherrscht. (Sprüche 29.11)