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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Sprüche - Kapitel 23

1 Wenn du bei hohen Herren zu Tische sitzt, / bedenke immer, wen du vor dir hast. 2 Setz dir ein Messer an die Kehle, / wenn du allzu gierig bist! 3 Und gib acht bei ihren Leckerbissen, / und lass dich durch sie nicht betrügen. 4 Müh dich nicht ab, es zu Reichtum zu bringen, / aus eigener Einsicht lass die Finger davon! (Prediger 9.11) (Sprüche 28.22) 5 Denn eh du dich versiehst, hat er Flügel bekommen / und fliegt wie ein Adler fort durch die Luft. 6 Vom Geizhals nimm keine Einladung an, / seine Leckerbissen begehre nicht! 7 Denn er hat alles abgezählt. / "Iss und trink!", sagt er zu dir, / aber im Grunde gönnt er dir nichts. 8 Den Bissen, den du gegessen hast, musst du erbrechen, / und vergeudet ist jedes freundliche Wort. 9 Sprich nicht zu den Ohren eines Toren, / denn er verachtet deinen guten Rat. (Sprüche 9.8) 10 Verrücke die uralte Grenze nicht, / auch nicht auf Kosten hilfloser Waisen. (Sprüche 22.28) 11 Denn sie haben einen mächtigen Beistand, / der ihren Prozess gegen dich führt. 12 Öffne dein Herz für jede Ermahnung, / dein Ohr für verständiges Reden. 13 Erspare dem Knaben die Züchtigung nicht! / Eine Tracht Prügel bringt ihn nicht um. 14 Du schlägst ihn mit der Rute, / doch du rettest sein Leben. (Sprüche 13.24) (Sprüche 22.15) 15 Mein Sohn, wenn du klug und einsichtig wirst, / ist das eine herzliche Freude für mich. 16 Und mein Inneres wird jubeln, / wenn Aufrichtiges von deinen Lippen kommt. 17 Ereifere dich nicht über die Sünder, / sondern bemühe dich täglich um die Furcht vor Jahwe! 18 Denn das Ende kommt ja noch, / und dann verlierst du deine Hoffnung nicht. 19 Höre mein Sohn und sei klug, / und bleib auf dem geraden Weg! 20 Halte dich von den Weinsäufern fern / und von denen, die im Fleischgenuss schwelgen. (Lukas 21.34) 21 Denn Säufer und Schlemmer werden arm, / und Schläfrigkeit kleidet in Lumpen. 22 Hör auf deinen Vater, der dich gezeugt hat, / und verachte deine Mutter nicht, auch wenn sie alt geworden ist. (Sprüche 1.8) 23 Lass dir die Wahrheit etwas kosten, / auch Weisheit, Zucht und Verstand! / Und gib das alles nie wieder her! 24 Laut jubelt der Vater eines Gerechten; / er freut sich über einen verständigen Sohn. 25 Mögen auch deine Eltern sich freuen, / möge jubeln die, die dich gebar. 26 Gib mir dein Herz, mein Sohn, / und lass dir meine Wege gefallen. 27 Denn die Hure ist wie ein tiefer Schacht, / die Fremde wie ein gefährliches Loch. (Sprüche 22.14) 28 Sie lauert dir auf wie ein Räuber / und vermehrt die Zahl der untreuen Männer. (Sprüche 7.12) 29 Wer hat Ach und wer hat Weh? / Wer hat Streit und wer jammert herum? / Wer lässt sich grundlos schlagen, / und wer hat glasige Augen? (Sprüche 20.13) (Sprüche 21.17) 30 Die bis spät beim Weine sitzen, / die kommen, um den Mischwein zu kosten. (Jesaja 5.11) (Jesaja 5.22) (Sprüche 20.1) 31 Sieh den Wein nicht an, wie er erglüht, / wie er so rot im Becher funkelt; / wie glatt er durch die Kehle rinnt! 32 Am Ende beißt er wie eine Schlange, / wie eine Viper spritzt er sein Gift. 33 Dann siehst du seltsame Dinge / und redest dummes Zeug. 34 Du fühlst dich wie auf stürmischer See, / als ob du im Mastkorb eines Schiffes liegst. 35 "Man hat mich geschlagen, doch es tat mir nicht weh; / man hat mich verprügelt, ich merkte es nicht. / Wie werde ich nur wieder wach? / Ich brauche einen Schluck, / ich muss wieder hin!" (Jesaja 56.12)