1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
1Ein guter Name ist besser als großer Besitz, / Beliebtheit besser als Silber und Gold.(Prediger 7.1)2Der Reiche und der Arme begegnen sich, / der sie beide schuf, ist Jahwe.3Der Kluge sieht das Unglück voraus und bringt sich in Sicherheit, / der Unerfahrene geht weiter und kommt zu Fall.(Sprüche 27.12)4Der Lohn von Demut und Furcht vor Jahwe / ist Reichtum, Ehre und erfülltes Leben.5Der Weg des Falschen ist voll Haken und Schlingen, / wer sein Leben liebt, meidet ihn.6Gewöhne den Jungen an seinen Weg, / dann bleibt er auch im Alter dabei.(Sprüche 20.11)7Der Reiche hat die Armen in seiner Gewalt, / der Schuldner ist seines Gläubigers Sklave.8Wer Unrecht sät, wird Unheil ernten, / der Stock beendet seinen Übermut.(Hiob 4.8)9Wer Güte zeigt, wird gesegnet sein, / denn er teilt sein Brot mit den Armen.(Sprüche 19.17)10Vertreibe den Spötter, dann zieht auch der Zank fort, / das Streiten und Schimpfen hört auf.(1. Mose 21.9-10)(Sprüche 26.20)11Wer ein reines Gewissen liebt und gewinnend reden kann, / den nimmt der König zum Freund.(Psalm 101.6)12Die Augen Jahwes bewachen das Erkennen, / doch die Worte des Falschen fegt er hinweg.13Der Faule sagt: Ein Löwe ist draußen, / der bringt mich um, mitten auf dem Platz.(Sprüche 26.13)14Eine tiefe Grube ist der Mund der fremden Frau, / wen Jahwe strafen will, der fällt hinein.(Sprüche 5.3-4)(Sprüche 23.27)15Hat ein Kind nur Dummheiten im Kopf, / entfernt man sie durch die Rute der Zucht.(Sprüche 23.14)(Sprüche 29.17)16Wer den Armen unterdrückt, mehrt dessen Besitz; / wer dem Reichen gibt, macht ihn arm. 17 Hör mir zu! Vernimm die Worte von Weisen / und nimm dir mein Wissen zu Herzen! 18Es ist gut, wenn du sie auswendig lernst, / damit du sie jederzeit hersagen kannst. 19Ich belehre dich heute, / damit du Jahwe vertraust. 20Dreißig von diesen Lehren schrieb ich dir auf, / Ratschläge, gut und begründet. 21Sie zeigen dir, wie redlich Wahrheit ist, / damit du dem, der dich schickte, zuverlässige Antwort bringst.22 Beraube nicht den Schwachen, der sich nicht wehren kann, / und benachteilige nicht den Hilflosen vor Gericht. 23Jahwe schützt die Schutzlosen. / Wer sie beraubt, dem raubt er das Leben.(Sprüche 23.11)24 Lass dich nicht mit einem Zornigen ein, / und vom Hitzkopf halte dich fern. (Sprüche 29.22)25Sonst gewöhnst du dich an seine Unart / und bringst dich selber zu Fall.26 Sei nicht unter denen, die sich durch Handschlag verpflichten, / die Bürgschaft leisten für fremde Schuld. (Sprüche 6.1)27Denn wenn du dann nicht bezahlen kannst, / pfändet man selbst dein Bett. 28 Verrücke die uralte Grenze nicht, / die deine Väter dem Grundstück gesetzt.(5. Mose 27.17)(Sprüche 23.10)29 Siehst du einen, der tüchtig ist in seinem Beruf - Königen wird er dienen / und nicht irgendwelchen, die niemand kennt. (Sprüche 21.5)