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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Sprüche - Kapitel 19

1 Besser arm und untadelig sein, / als ein Lügner und ein Trottel. (Sprüche 28.6) 2 Unbedachter Eifer ist nicht gut, / wer hastig läuft, tritt fehl. 3 Durch eigene Dummheit verdirbt man den Plan, / doch wütend ist man auf Jahwe. (Klagelieder 3.39) 4 Besitz vermehrt die Zahl der Freunde, / doch den Armen verlässt selbst sein Freund. (Sprüche 14.20) 5 Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; / wer Lügen bläst, kommt nicht davon. (5. Mose 19.18-21) (Sprüche 19.9) (Sprüche 21.28) 6 Viele schmeicheln dem, der Einfluss hat, / und jeder will der Freund des Freigebigen sein. 7 Den Armen hassen alle Verwandten, / und seine Bekannten meiden ihn. / Und er jagt leeren Versprechungen nach. (Sprüche 19.4) 8 Bilde deinen Verstand, dann tust du dir Gutes; / folg deiner Einsicht, dann findest du Glück! 9 Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; / wer Lügen vorbringt, hat sein Leben verspielt. (Sprüche 19.5) 10 Wohlstand steht einem Dummen nicht an; / und keinem Sklaven die Macht über Fürsten. 11 Ein Mensch, der Einsicht hat, regt sich nicht auf, / es ehrt ihn, dass er Verfehlungen vergibt. 12 Der Zorn des Königs ist wie Löwengebrüll, / doch seine Gunst ist wie Tau auf dem Gras. (Sprüche 16.14-15) (Sprüche 20.2) 13 Ein Verhängnis für den Vater ist der dumme Sohn; / und eine nörgelnde Frau ist wie ein tropfendes, undichtes Dach. (Sprüche 10.1) 14 Haus und Habe kann man erben, / doch eine verständige Frau kommt von Jahwe. (Sprüche 18.22) 15 Faulheit führt zum Tiefschlaf, / wer lässig ist, muss hungern. (Sprüche 10.4) (Sprüche 23.21) 16 Wer Gottes Weisung beachtet, der achtet auf sein Leben, / doch wer sich gehen lässt, kommt um. (Sprüche 16.17) 17 Wer Bedürftigen hilft, leiht Jahwe; / er wird ihm seine Wohltat vergelten. (Psalm 41.2-4) (Sprüche 14.31) (Matthäus 25.40) 18 Deinen Sohn erziehe streng, solange noch Hoffnung ist; / lass ihn nicht in sein Verderben laufen. (Epheser 6.4) 19 Wer im Jähzorn handelt, trägt seine Strafe davon; / greifst du ein, machst du es noch schlimmer. 20 Höre auf Rat und nimm die Züchtigung an, / dann bist du am Ende ein weiser Mann. 21 Viele Dinge nimmt ein Mensch sich vor, / doch zustande kommt der Ratschluss Jahwes. (Jeremia 10.23) (Sprüche 16.9) 22 Was einen Menschen wertvoll macht, ist seine Güte; / und besser arm sein, als ein verlogener Mann. 23 Jahwe zu fürchten ist gut zum Leben: / Satt und zufrieden verbringt man die Nacht / und wird nicht von Unglück berührt. (Sprüche 14.27) 24 Greift der Faule mit der Hand in die Schüssel, / bringt er sie nicht zurück in den Mund. (Sprüche 26.15) 25 Schlägt man den Spötter, wird ein Unerfahrener klug; / rügt man den Verständigen, lernt er daraus. (Sprüche 21.11) 26 Wer den Vater misshandelt, die Mutter verjagt, / ist ein verkommener, schändlicher Sohn. 27 Hör dir die Mahnung gar nicht erst an, mein Sohn, / wenn du doch von der Lehre abweichen willst. (Jakobus 1.22) 28 Ein ehrloser Zeuge verspottet das Recht, / und Gottlose finden am Unrecht Geschmack. 29 Für Spötter stehen Gerichte bereit, / und Prügel für den Rücken der Narren. (Sprüche 26.3)