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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Sprüche - Kapitel 15

1 Eine milde Antwort stillt den Zorn, / doch ein kränkendes Wort heizt ihn an. (1. Könige 12.13) (1. Könige 12.16) (Sprüche 15.18) 2 Die Worte von Weisen fördern das Wissen, / der Mund von Narren schwatzt dummes Zeug. (Sprüche 12.23) 3 Jahwes Augen sind überall / und wachen über Böse und Gute. 4 Ein freundliches Wort ist wie ein Lebensbaum, / eine falsche Zunge zerbricht den Geist. 5 Ein Narr verschmäht die Zucht seines Vaters, / doch wer sich ermahnen lässt, wird klug. (Sprüche 13.1) (Sprüche 15.32) 6 Wer Gott gehorcht, hat mehr als genug, / wer ihn missachtet, kann nicht nutzen, was er gewinnt. 7 Die Lippen der Weisen verbreiten Erkenntnis, / das Herz der Narren Unrichtigkeit. 8 Das Opfer von Gottlosen ist Jahwe ein Gräuel, / das Gebet von Aufrichtigen gefällt ihm gut. (1. Mose 4.4-5) (Jesaja 1.11) (Jesaja 1.15) (Sprüche 15.29) (Sprüche 21.27) (Sprüche 28.9) (Lukas 18.9) 9 Das Treiben der Gottlosen verabscheut Jahwe, / doch liebt er den, der sich müht, gottrecht zu leben. (Sprüche 11.20) 10 Wer krumme Wege geht, wird hart bestraft, / wer Mahnung hasst, kommt um. (Sprüche 10.17) (Sprüche 29.1) 11 Totenreich und Unterwelt sind offen vor Jahwe, / wie viel mehr dann die Herzen der Menschen. (Hiob 26.6) (Psalm 139.8) (Jeremia 17.10) 12 Der Spötter mag es nicht, dass man ihn rügt, / und zu den Weisen geht er nicht. (Sprüche 9.8) (Sprüche 13.1) 13 Ein fröhliches Herz macht ein strahlendes Gesicht, / bei Herzenskummer ist der Mut gebeugt. (Sprüche 15.15) 14 Das Herz des Verständigen sucht nach Wissen, / der Mund der Toren schwatzt Unsinn. 15 Wer bekümmert ist, hat keinen guten Tag, / doch ein fröhliches Herz ist ein tägliches Fest. (Sprüche 15.13) (Sprüche 17.22) 16 Besser wenig in Ehrfurcht vor Jahwe, / als große Schätze und ständige Sorge. (Psalm 37.16) (Sprüche 16.8) (Sprüche 17.1) 17 Besser nur Grünkost und Liebe dabei, / als der schönste Braten, übergossen mit Hass. 18 Ein zorniger Mann erregt den Zank, / ein langmütiger besänftigt den Streit. (Sprüche 15.1) (Sprüche 26.21) (Sprüche 29.22) 19 Der Weg des Faulen ist wie mit Dornen versperrt, / doch der Pfad der Aufrichtigen ist frei. (Sprüche 24.30-31) 20 Ein kluger Sohn erfreut den Vater, / nur ein Dummkopf missachtet die Mutter. (Sprüche 10.1) 21 Dem Unverständigen macht Dummheit Spaß, / wer Einsicht hat, geht den geraden Weg. 22 Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne, / wo viele Ratgeber sind, da gibt es Erfolg. (Sprüche 11.14) 23 Jeden freut es, wenn er Antwort geben kann; / wie gut ist ein Wort zur richtigen Zeit! 24 Wer Einsicht hat, geht den Weg aufwärts zum Leben, / damit er der Totenwelt unten entgeht. 25 Das Haus der Stolzen reißt Jahwe ein, / doch den Grenzstein der Witwe stellt er wieder auf. 26 Böse Pläne sind Jahwe ein Gräuel, / doch freundliche Worte sind ihm recht. 27 Unehrlicher Gewinn bringt die Familie in Not, / doch wer Bestechung hasst, wird leben. (Psalm 15.5) 28 Wer gottgefällig lebt, überlegt, was er sagt, / doch ein gottloser Mund schäumt Böses aus. 29 Jahwe ist den Gottlosen fern, / doch das Beten der Gerechten hört er. (Sprüche 15.8) (Johannes 9.31) 30 Leuchtende Augen erfreuen das Herz, / die gute Nachricht gibt neue Kraft. (Sprüche 25.25) 31 Wer auf heilsame Zurechtweisung hört, / hält sich bei den Weisen auf. 32 Wer Zucht verwirft, verachtet sich selbst, / wer auf Mahnungen hört, erwirbt Verstand. (Sprüche 15.5) 33 Ehrfurcht vor Jahwe ist Erziehung zur Weisheit; / und Demut geht der Ehre voraus. (Sprüche 1.7) (Sprüche 18.12)