1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
1Wer Zurechtweisung liebt, der liebt es zu lernen, / wer keinen Tadel erträgt, ist dumm wie das Vieh.(Sprüche 13.1)(Sprüche 13.18)2Der Gute beschert sich Gefallen bei Gott, / doch den Ränkeschmied verurteilt Jahwe. 3Wer Unrecht tut, hat keinen Bestand, / doch der Gerechte steht wie ein tief verwurzelter Baum.(Sprüche 12.12)4Eine tüchtige Frau ist eine Krone für ihren Mann, / doch eine Schlampe ist wie Fäulnis im Skelett.(Sprüche 31.10)5Ein Gerechter denkt an das Recht, / ein Gottesverächter plant Betrug.(1. Könige 12.6)6Das Reden von Gottesverächtern ist ein Lauern auf Blut, / doch die Worte von Aufrichtigen retten davor.7Gottlose stürzen und sind nicht mehr, / doch das Haus der Gerechten besteht. (Hiob 8.13)(Sprüche 10.25)8Jeder wird nach dem Maß seiner Klugheit gelobt, / doch einen Wirrkopf verachtet man.9Besser unbeachtet bleiben und einen Sklaven besitzen, / als ein Wichtigtuer sein, der nichts zu essen hat.10Den Gerechten kümmert das Wohl seines Viehs, / wer Gott verachtet, hat ein grausames Herz.(2. Mose 23.5)11Wer seine Felder bestellt, hat auch genügend Brot, / doch wer Nichtigkeiten nachjagt, ist ohne Verstand.(Sprüche 28.19)12Der Frevler beneidet Böse um ihren Gewinn, / doch die Wurzel der Gerechten gibt Halt.(Sprüche 12.3)13Der Böse verfängt sich im Lügengespinst, / der Gerechte entgeht der Gefahr.14Wer Gutes sagt, lebt auch gut davon, / und was seine Hände reifen lassen, das kehrt zu ihm zurück.(Römer 2.6)15Ein Narr hält alles, was er tut, für recht, / doch ein Weiser hört auf Rat.16Ein Dummkopf zeigt seinen Ärger sofort, / doch wer die Beleidigung einsteckt, ist klug.17Ein wahrhaftiger Zeuge fördert das Recht, / ein falscher unterstützt den Betrug. 18Wer unbedacht schwätzt, verletzt mit dem Schwert, / doch die Worte von Weisen sind heilendes Kraut.(Sprüche 13.3)19Wahrheit besteht in Ewigkeit, / Lüge vergeht in kürzester Zeit! 20Wer Böses plant, schadet sich selbst, / wer zum Frieden rät, der kann sich freuen.21Kein Unheil stößt dem Gerechten zu, / doch die Gottlosen werden vom Unglück erdrückt.22Ein Mensch, der lügt, ist Jahwe ein Gräuel, / nur wer wahrhaftig ist, gefällt ihm wohl.(Sprüche 6.17)23Ein kluger Mensch verbirgt sein Wissen, / doch ein Narr schreit seine Dummheit heraus.(Sprüche 29.11)24Fleißige werden die Herrschaft erringen, / Faule müssen Zwangsarbeit tun. (Sprüche 10.4)25Sorgen drücken einen Menschen nieder, / doch ein gutes Wort richtet ihn auf.(Sprüche 16.24)26Der Gerechte zeigt seinem Freund den Weg, / der Gottesverächter wird in die Irre geführt.27Wer lässig ist, fängt nie ein Wild, / doch der Fleißige erlangt kostbares Gut.(Sprüche 12.24)28Wer gottrecht lebt, findet das Leben. / Auf diesem Weg gibt es keinen Tod.