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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Sprüche - Kapitel 10

1 Es folgen Sprichwörter Salomos. Ein gescheiter Sohn ist Vaters Glück, / doch ein dummer ist Mutters Kummer. (Sprüche 15.20) (Sprüche 17.21) (Sprüche 17.25) 2 Unrecht Gut gedeiht nicht gut, / doch ein gottrechtes Leben rettet vom Tod. 3 Jahwe lässt keinen verhungern, der gottgefällig lebt, / doch die Gier der Gottlosen stößt er zurück. (Psalm 37.19) (Psalm 37.25) 4 Wer lässig schafft, wird arm, / doch fleißige Hände machen reich. (Sprüche 6.6) (Sprüche 12.24) (Sprüche 12.27) (Sprüche 19.15) (Sprüche 28.19) 5 Wer im Sommer sammelt, ist ein kluger Sohn, / doch wer die Ernte verschläft, hat Verachtung verdient. 6 Das Haupt des Gerechten ist mit Segen gekrönt, / doch im Mund des Gottlosen verbirgt sich Gewalt. 7 Das Andenken des Gerechten ist Segen, / doch der Name des Gottlosen verwest. (Hiob 18.17) (Psalm 9.6) 8 Ein weiser Mensch nimmt Weisungen an, / doch wer Unsinn redet, kommt zu Fall. 9 Wer aufrichtig ist, tritt sicher auf, / doch wer krumme Wege geht, fängt zu schwitzen an. 10 Wer böswillig zwinkert, verursacht nur Leid, / und wer Unsinn redet, kommt zu Fall. (Sprüche 6.13) 11 Der Mund des Gerechten ist eine Quelle des Lebens, / doch im Mund des Frevlers verbirgt sich Gewalt. (Sprüche 10.31) (Sprüche 13.14) 12 Hass verlangt nach Streit, / doch Liebe deckt alle Vergehen zu. (1. Petrus 4.8) 13 Auf den Lippen des Verständigen findet man Weisheit, / auf dem Rücken des Unverständigen einen Stock. 14 Weise sparen ihr Wissen auf, / Narren reden schnell Unheil herbei. 15 Für den Reichen ist der Besitz eine sichere Burg, / für den Armen führt Armut zum Untergang. (Sprüche 18.11) 16 Der Lohn des Gerechten erhält ihn am Leben, / das Geld des Gottlosen giert nach Sünde. (Lukas 16.19) 17 Wer auf Mahnungen hört, ist auf dem Weg zum Leben, / wer sie verachtet, ist auf einer falschen Spur. 18 Wer Hass verbirgt, muss lügen, / doch wer Verleumdung ausstreut, ist verrückt. 19 Wo viele Worte sind, geht es ohne Sünde nicht ab, / doch wer die Zunge im Zaum hält, ist klug. 20 Die Worte eines Menschen, der gottgefällig lebt, sind wie erlesenes Silber, / doch das Gewissen eines Gottlosen ist wenig wert. 21 Das Reden des Gerechten macht viele Menschen satt, / doch ein Dummkopf stirbt durch Unverstand. 22 Wohlstand kommt durch den Segen Jahwes, / eigenes Mühen vergrößert ihn nicht. (Psalm 127.2) 23 Nur dem Dummen machen Schandtaten Spaß, / ein Verständiger freut sich, Gescheites zu tun. 24 Was der Gottlose fürchtet, kommt über ihn, / doch der Gerechte bekommt, was er wünscht. (Psalm 37.4) (Sprüche 1.27) 25 Ist der Sturm vorüber, ist der Frevler nicht mehr da, / doch der Gerechte steht immer auf festem Grund. 26 Wie Essig für die Zähne und Rauch für die Augen / ist ein Fauler für den, der ihn zur Arbeit schickt. 27 Wer Jahwe ehrt, wird länger leben, / wer ihn missachtet, verkürzt seine Zeit. (Sprüche 9.11) (Sprüche 14.27) 28 Der Gerechte kann Freude erwarten, / doch der Gottlose hat seine Hoffnung verspielt. (Hiob 8.13) (Psalm 9.19) 29 Wer sich an Jahwe hält, hat seine Zuflucht in ihm, / doch wer Unrecht tut, für den ist er der Untergang. (Sprüche 3.26) 30 Wer lebt, wie es Gott gefällt, hat immer sicheren Grund, / doch wer Gott missachtet, verliert sein Land. (Psalm 112.6) (Sprüche 2.22) 31 Wer lebt, wie es Gott gefällt, lässt Weisheit sprießen, / doch eine falsche Zunge schneidet man ab. (Psalm 37.30) (Sprüche 10.11) 32 Die Worte des Gerechten tun dir wohl, / doch der Mund des Frevlers verbreitet Verkehrtheit.