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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Psalm - Kapitel 89

1 Ein Lehrgedicht von Etan, dem Esrachiter. 2 Von den Gnadentaten Jahwes will ich ewig singen, / mein Mund soll den Generationen deine Treue verkünden! 3 Ja, ich sage: "Deine Gnade ist auf ewig gebaut, / deine Treue steht fest wie der Himmel!" 4 Ich schloss einen Bund mit meinem Erwählten / und schwor meinem Diener David: (Psalm 132.11) (Jesaja 55.3) (Apostelgeschichte 2.30) 5 "Deinen Nachkommen gebe ich ewigen Bestand; / für immer wird dein Königshaus bestehen!" // 6 Der Himmel preist deine Wunder, Jahwe, / die Versammlung der Engel deine Treue. 7 Wer über den Wolken ist so wie Jahwe, / wer von den Göttern gleicht ihm? (Hiob 1.6) 8 Gott ist gefürchtet im himmlischen Rat; / Ehrfurcht packt alle, die rings um ihn sind. 9 Jahwe, allmächtiger Gott, wer ist wie du? / Mächtig bist du, Jahwe, und deine Treue ist rings um dich her. (Psalm 115.3) 10 Du beherrschst das Ungestüm des Meeres, / wenn seine Wellen toben, stillst du sie. (Psalm 65.8) (Matthäus 8.26) 11 Du hast Ägypten wie einen Durchbohrten zertreten, / mit starkem Arm hast du deine Feinde zerstreut. (Psalm 87.4) 12 Dir gehört der Himmel, / du besitzt auch die Erde. / Du schufst die Welt und alles, was sie erfüllt. (Psalm 24.1) 13 Norden und Süden hast du gemacht, / Tabor und Hermon jubeln dir zu. 14 Dein ist der Arm mit gewaltiger Kraft, / dein die siegreich erhobene Hand. 15 Gerechtigkeit und Recht stützen deinen Thron, / Gnade und Wahrheit gehen her vor dir. (Psalm 97.2) 16 Wie glücklich ist das Volk, das den Festjubel kennt! / Sie leben im Licht deiner Nähe. 17 In deinem Namen freuen sie sich jeden Tag, / in deiner Gerechtigkeit richten sie sich auf. 18 Denn der Ruhm ihrer Stärke bist du, / und durch deine Gunst vermehrst du unsere Kraft. 19 Denn unser König gehört Jahwe, / unser Schild Israels heiligem Gott. (Psalm 47.10) 20 Damals sprachst du in einer Vision, / du sagtest zu denen, die dich lieben: / Einen Helden habe ich zum Helfer gemacht, / einen Erwählten erhöht aus dem Volk. (1. Samuel 13.14) (Psalm 89.4) 21 Ich habe meinen Diener David gefunden / und ihn mit heiligem Öl zum König gesalbt. (1. Samuel 16.18) 22 Ich halte ihn immer fest / und stärke ihn durch meine Macht. 23 Kein Feind soll ihn bedrängen, / kein Aufrührer ihn bezwingen. 24 Seine Bedränger zerschlag ich vor ihm, / und die ihn hassen, stoße ich nieder. 25 Meine Treue und Gnade sind ihm sicher, / und durch meinen Namen wächst seine Macht. (1. Samuel 2.10) (Psalm 132.17) 26 Ihm unterwerfe ich das Meer / und auch die großen Ströme. (Psalm 72.8) 27 Er wird zu mir sagen: "Du bist mein Vater, / du bist mein Rettungsfelsen und mein Gott!" (2. Samuel 7.14) 28 Ich mache ihn zum erstgeborenen Sohn, / zum größten aller Könige der Erde. 29 Meine Gnade will ich ihm ewig bewahren, / ich stehe zu meinem Bund mit ihm. (Jesaja 54.10) 30 Sein Geschlecht bleibt für immer eingesetzt / und sein Thron, solange der Himmel besteht. 31 Wenn seine Söhne meine Weisung verlassen / und nicht nach meinen Rechten leben, 32 wenn sie meine Gesetze entweihen / und meine Gebote nicht halten, 33 dann bestrafe ich ihr Vergehen mit dem Stock, / ihre Ungerechtigkeit mit Schlägen. 34 Aber meine Gnade entziehe ich ihm nicht, / und meine Treue verleugne ich nicht. 35 Ich werde meinen Bund nicht entweihen, / meine Zusagen ändere ich nicht. 36 Einmal schwor ich bei meiner Heiligkeit: / "Ich werde David niemals belügen. 37 Sein Geschlecht soll ewig bestehen. / Sein Thron sei beständig wie die Sonne, (Psalm 72.17) 38 er stehe ewig fest wie der Mond. / Denn dieser Zeuge in den Wolken ist treu."// (1. Mose 9.13) 39 Und doch hast du verstoßen und verworfen; / du wurdest zornig auf deinen Gesalbten, (Psalm 44.10) (Psalm 74.1) (Psalm 79.1) 40 hast den Bund mit deinem Diener widerrufen, / seine Krone in den Schmutz getreten. 41 All seine Mauern hast du eingerissen, / seine Burgen in Trümmer gelegt. 42 Alle, die vorbeikommen, plündern ihn aus. / Den Nachbarn dient er zum Gespött. (Psalm 80.13) 43 Seinen Bedrängern gabst du den Sieg, / alle seine Feinde hast du erfreut. 44 Sein Schwert hast du stumpf werden lassen, / ließest ihn im Kampf nicht bestehen. 45 Seinem Glanz hast du ein Ende gemacht, / seinen Thron zu Boden gestürzt. 46 Du hast ihn vorzeitig alt werden lassen, / mit Schimpf und Schande ihn bedeckt. // 47 Wie lange noch, Jahwe, willst du dich ständig verbergen, / lodert dein Zorn noch wie Feuer? (Psalm 85.6) 48 Denk doch daran, wie vergänglich ich bin, / zu welcher Nichtigkeit du die Menschen erschufst! (Psalm 90.9-10) 49 Wo ist der Mann, der unsterblich ist, / der sein Leben aus der Macht des Todes befreit? // 50 Herr, wo sind deine früheren Gnadenerweise, / die du David bei deiner Treue geschworen hast? (Psalm 85.2) 51 Herr, denk doch daran, wie man deine Diener beschimpft, / wie ich es von den vielen Völkern ertrug, 52 wie deine Feinde höhnten, Jahwe, / wie sie deinen Gesalbten auf Schritt und Tritt verlachten. 53 Gepriesen sei Jahwe für immer! Amen, ja, Amen! (Psalm 41.14)