1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
1Bei dir, Jahwe, da berge ich mich, / da werde ich niemals enttäuscht! 2In deiner Gerechtigkeit rette mich und reiß mich heraus! / Leih mir dein Ohr und hilf mir! 3Sei mir schützender Fels und rettende Burg, / wohin ich immer kommen kann. / Du hast doch geboten, mich zu befreien! / Du bist mein Fels und meine Burg. (Psalm 18.3)(Psalm 31.3-4)4Rette mich aus der Gewalt des Bösen, mein Gott, / aus der Faust des Bedrückers und Schurken. 5Denn du bist meine Hoffnung, Jahwe, mein Herr, / meine Zuversicht von meiner Jugend an. 6Von Mutterleib an verließ ich mich auf dich. / Du hast mir aus dem Mutterschoß geholfen. / Dir gilt stets mein Lobgesang. (Psalm 22.10)7Ich war wie ein Zeichen für viele, / denn du bist mein mächtiger Schutz. (Psalm 4.4)8Mein Mund ist voll von deinem Lob, / von deinem Ruhm den ganzen Tag. 9Verwirf mich nicht in der Zeit des Alters, / verlass mich nicht beim Schwinden meiner Kraft. (Psalm 71.18)10Denn meine Feinde reden schlecht von mir; / die mir ans Leben wollen, beraten sich. 11"Gott hat ihn verlassen!", sagen sie. / "Verfolgt und ergreift ihn! / Einen Retter hat er nicht." 12Gott, du bist so weit weg! / Komm doch und hilf mir schnell! 13Lass zuschanden werden und vergehen / alle, die mich beschuldigen! / Schimpf und Schande komme über die, / die versuchen, mich ins Unglück zu stürzen. 14Doch ich will jederzeit hoffen / und mehren all dein Lob. 15Mein Mund wird von deiner Gerechtigkeit reden, / von deinen Wohltaten jeden Tag, / die ich nicht mehr zählen kann. (Psalm 40.6)(Psalm 71.8)16Ich will kommen mit den Großtaten Jahwes, des Herrn. / Ich preise deine Gerechtigkeit, deine allein. 17Gott, von Jugend auf hast du mich gelehrt. / Von deinen Wundern erzähl ich bis heute, (1. Samuel 7.12)18bis zum Alter und zum grauen Haar.Verlass mich nicht, mein Gott; / dass ich der Nachwelt von deiner Stärke erzähle, / dem kommenden Geschlecht von deiner Macht; (Psalm 71.9)(Jesaja 46.4)19von deiner Gerechtigkeit, Gott, die bis zum Himmel reicht. / Große Dinge hast du vollbracht. / Gott, wer ist wie du? (2. Mose 15.11)20Du ließest uns viel Angst und Not erfahren. / Du wirst uns wieder beleben, / uns wieder heraufbringen / aus den Tiefen der Erde. (1. Samuel 2.6)21Du bringst mich wieder zu Ehren / und wirst mich abermals trösten. 22Dann will ich dich preisen mit meiner Harfe. / Ich rühme deine Treue, mein Gott, / du Heiliger Israels! / Auf der Zither will ich dir spielen. 23Mit jubelnden Lippen musiziere ich dir; / ja ich, denn du hast mich erlöst. 24Von früh bis spät will ich von deiner Gerechtigkeit reden; / denn die mein Unglück suchten, wurden schwer beschämt.