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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Psalm - Kapitel 44

1 Dem Chorleiter. Ein Lehrgedicht von den Söhnen Korachs. 2 Gott, mit eigenen Ohren haben wir es gehört; / unsere Väter haben uns von dem Werk erzählt, / das du gewirkt hast in ihren Tagen, / den Tagen längst vergangener Zeit. (5. Mose 6.20) 3 Mit eigener Hand hast du Völker vertrieben, / sie aber eingepflanzt. / Nationen hast du Schaden zugefügt, / sie aber ausgebreitet. 4 Denn nicht mit ihrem Schwert nahmen sie das Land, / es half ihnen nicht die eigene Kraft. / Nein, dein Arm hat ihnen geholfen / und das Licht deiner Gegenwart. / Denn du fandest Gefallen an ihnen. 5 Du bist mein König, Gott. / Befiehl die Befreiung Jakobs! (Psalm 74.12) 6 Mit dir stoßen wir unsere Bedränger nieder, / in deinem Namen zertreten wir unsere Gegner. 7 Denn ich vertraue nicht auf meinen Bogen, / mein Schwert wird mich nicht retten. (Psalm 20.8) 8 Nein, du rettest uns vor denen, die uns bedrängen; / du lässt scheitern, die uns hassen. 9 Wir rühmen uns den ganzen Tag, solch einen Gott zu haben, / und werden deinen Namen immer preisen. // 10 Doch du hast uns verworfen und in Schande gebracht / und ziehst nicht mit unserem Heer. 11 Du lässt uns fliehen vor dem Bedränger. / Menschen, die uns hassen, plündern uns aus. 12 Du gibst uns hin wie Vieh zum Verzehr, / zerstreust uns unter die Völker. 13 Für ein Spottgeld verkaufst du dein Volk, / hast nichts durch den Kaufpreis verdient. 14 Du machst uns zum Schimpf für die Nachbarn, / zum Hohn und Spott für alle, die uns umgeben. (1. Könige 9.7) (Psalm 79.4) 15 Du machst uns zum Sprichwort für die Völker, / Nationen schütteln den Kopf über uns. 16 Immer steht mir die Schande vor Augen, / und Scham bedeckt mein Gesicht, 17 wenn ich die Spötter und Lästerer höre / und die rachsüchtigen Feinde bemerke. 18 All das ist über uns gekommen, / und doch haben wir dich nicht vergessen, / den Bund mit dir nicht verraten. 19 Unser Herz wich nicht von dir ab, / unser Schritt hat deinen Pfad nicht verlassen. 20 Doch du hast uns zu Boden geschlagen, / wir hausen wie Schakale in Trümmern, / bedeckt mit dem Schatten des Todes. 21 Hätten wir den Namen unseres Gottes vergessen, / zu einem fremden Gott die Hände erhoben, 22 würde Gott das nicht erforschen? / Er kennt doch die Geheimnisse des Herzens. (Psalm 7.10) 23 Nein, wegen dir werden wir täglich getötet, / wie Schlachtvieh sieht man uns an. (Römer 8.36) 24 Erwache doch! Warum schläfst du, Herr? / Wach auf! Verstoß uns nicht für immer! (Psalm 35.23) 25 Warum verbirgst du dein Gesicht, / vergisst unsere Not und Bedrängnis? (Psalm 10.1) 26 Erniedrigt liegen wir am Boden, kraftlos hingestreckt in den Staub. 27 Steh auf und komm uns zur Hilfe! / Erlöse uns, weil du gütig bist!