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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Psalm - Kapitel 37

1 Von David. Reg dich nicht über die Bösen auf, / beneide die Verbrecher nicht! (Sprüche 24.19) 2 Sie verdorren schnell wie das Gras, / welken wie das grüne Kraut. 3 Vertrau auf Jahwe und tue das Gute, / wohne im Land und lebe wahrhaftig! (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 Erfreu dich an Jahwe! Er gibt dir, was dein Herz begehrt. 5 Lass Jahwe dich führen! / Vertraue ihm, dann handelt er. (1. Petrus 5.7) 6 Er wird dein Recht aufgehen lassen wie das Licht, / deine Gerechtigkeit wie die Sonne am Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Werd still vor Jahwe und warte auf ihn! / Reg dich nicht über den auf, dem alles gelingt, / über den, der böse Pläne ausführt. (Psalm 73.3) 8 Steh ab vom Zorn und lass den Grimm! / Reg dich nicht auf! Das führt nur zum Bösen. 9 Denn die, die Böses tun, werden vernichtet. / Die auf Jahwe hoffen, erben das Land. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Noch kurze Zeit, dann ist der Gottlose fort, / und du findest keine Spur mehr von ihm. (Psalm 37.35) 11 Aber die Gebeugten erben das Land / und werden sich am Frieden erfreuen. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gottlose plant, dem Gerechten zu schaden, / zähneknirschend, voller Hass. 13 Der Herr aber lacht über ihn, / denn er weiß: Der Tag der Abrechnung kommt. (Hiob 18.20) 14 Die Bösen haben das Schwert gezogen, / schon ist ihr Bogen gespannt, / um die Gebeugten und Armen zu fällen / und die Aufrichtigen zu schlachten. (Psalm 11.2) 15 Doch das Schwert dringt ihnen ins eigene Herz, / und ihre Bogen werden zerbrochen. 16 Besser arm und gottrecht leben, / als Überfluss haben und gottlos sein. (Sprüche 15.16) 17 Denn Jahwe zerbricht die Arme der Bösen, / er stützt nur die, die gerecht vor ihm sind. 18 Jahwe kennt das Leben der Frommen, / ihr Erbe hat ewig Bestand. 19 In böser Zeit enttäuscht er sie nicht, / in Hungertagen werden sie satt. (Psalm 33.19) 20 Die Gottlosen gehen zugrunde, / auch die Feinde Jahwes. / Sie vergehen wie Wiesenblumen, / verwehen als Rauch. (Psalm 68.3) 21 Der Böse muss borgen und zahlt nicht zurück; / wer mit Gott lebt, kann freigebig schenken. 22 Wen Gott segnet, der besitzt das Land; / wen er verflucht, der kommt um. (Psalm 37.9) 23 Jahwe bestätigt die Schritte des Mannes, / wenn sein Weg ihm gefällt. 24 Auch wenn er strauchelt, stürzt er nicht hin, / denn Jahwe hält ihn fest an der Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich war jung und bin nun alt geworden: / Nie sah ich die Gerechten verlassen, / nie ihre Kinder auf der Suche nach Brot. (Psalm 34.10-11) 26 Immer können sie freigebig leihen / und ihre Kinder werden zum Segen. 27 Meide das Böse und tue das Gute! / Dann wirst du immer im Land wohnen. (Psalm 34.15) 28 Denn Jahwe liebt das Recht, / seine Frommen verlässt er nicht, / er beschützt sie allezeit. / Doch das Geschlecht der Gottlosen kommt um. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten besitzen das Land / und wohnen für immer darin. (Jesaja 60.21) 30 Ein Mensch, der gottrecht lebt, spricht Worte der Weisheit; / er sagt, was recht vor Jahwe ist. 31 Die Weisung seines Gottes trägt er im Herzen, / er bleibt fest auf dem richtigen Weg. (Psalm 40.9) 32 Wer Gott missachtet, belauert den, der gottrecht lebt, / und versucht, ihn zu töten. (Psalm 10.8-10) 33 Doch Jahwe überlässt ihn nicht seiner Hand, / lässt nicht zu, dass er verurteilt wird. (Psalm 34.23) 34 Hoffe auf Jahwe / und bleib auf seinem Weg! / Dann wird er dich ehren / und schenkt dir das Land. / Und du wirst sehen, wie er die Bösen beseitigt. (Psalm 37.9) 35 Ich sah einen Gottlosen, bereit zur Gewalt, / der entfaltete sich wie ein üppiger Spross. (Hiob 5.3-5) (Hiob 20.6-7) (Hesekiel 31.3) 36 Dann ging ich vorbei, da war nichts mehr da. / Ich suchte ihn, doch ich fand keine Spur. (Psalm 37.10) 37 Achte auf geradlinige Menschen, / sieh dir die Ehrlichen an, / denn ein Mann des Friedens hat Zukunft. (1. Mose 39.8-9) 38 Doch die mit Gott brechen, werden alle ausgelöscht. / Die Zukunft der Gottlosen ist schon vorbei. 39 Die Rettung der Gerechten kommt von Jahwe. / Er ist ihre Zuflucht in Zeiten der Not. (Psalm 46.2) 40 Jahwe steht ihnen bei, / er lässt sie entkommen; / und sie entfliehen den Bösen. / Er hilft ihnen, / denn bei ihm suchen sie Schutz. (Lukas 18.8)