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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Psalm - Kapitel 35

1 Von David.Verklage meine Kläger, Jahwe, / bekämpfe, die mich bekämpfen! 2 Ergreife Schild und Waffen! / Steh auf, um mir zu helfen! (Psalm 7.13-14) 3 Pack Speer und Streitaxt gegen meine Verfolger! / Gib mir die Zusage, dass du mir hilfst! 4 Schimpf und Schande über die, / die mich umbringen wollen. / Zurückweichen und erbleichen sollen alle, / die Böses gegen mich planen. (Psalm 40.15) 5 Lass sie sein wie Spreu vor dem Wind. / Der Engel Jahwes treibe sie davon. 6 Dunkel und schlüpfrig sei ihr Weg. / Der Engel Jahwes verfolge sie! 7 Denn grundlos haben sie mir Fallen gestellt, / eine Grube gegraben, ein Netz gelegt. (Psalm 35.19) 8 Verderben soll über sie kommen, / sie sollen es nicht merken! / Ihr Netz, das sie stellten, fange sie selbst! / Fallen sie doch in die eigene Grube! (Psalm 9.16) 9 Und ich werde jubeln über Jahwe, / mich freuen, dass er mich befreite. 10 Aus tiefstem Herzen werde ich sagen: / "Keiner, Jahwe, ist wie du! / Du rettest den Schwachen vor dem, der stärker ist, / den wehrlos Armen vor dem, der ihn beraubt." 11 Gewaltsame Zeugen sagen gegen mich aus, / sie werfen mir Verbrechen vor, von denen ich nichts weiß. 12 Sie vergelten mir Gutes mit Bösem. / Ich bin verlassen und einsam. (Psalm 38.21) 13 Als sie erkrankten zog ich den Trauersack an, / ich quälte mich ab mit Fasten. / Nun kehrt mein Gebet in mein Inneres zurück. (Hiob 31.29) (Römer 12.15) 14 Er war mir wie ein Bruder und Freund. / Ich trauerte wie um die eigene Mutter, / ging bedrückt und traurig umher. 15 Doch sie haben sich über mein Straucheln gefreut, / sie taten sich zusammen. / Lästermäuler versammelten sich / und ziehen nun ständig über mich her. 16 Mit solchen, die Gott verachten und spotten, / fletschen sie die Zähne gegen mich. (Hiob 16.9) 17 Herr, wie lange siehst du das an? / Rette mein Leben vor diesen Tieren, / mein einziges Gut vor ihrem Gebrüll. (Psalm 22.21) 18 Ich will dich preisen in der Gemeinde, / dich loben vor zahlreichem Volk! (Psalm 22.23) 19 Über mich sollen die sich nicht freuen, / die mich anfeinden ohne Grund. / Die mich ohne Ursache hassen, / sollen vergeblich die Augen zukneifen. (Psalm 25.19) (Psalm 69.5) (Johannes 15.25) 20 Denn was sie reden, dient nicht dem Frieden. / Gegen die Stillen im Land / denken sie sich Verleumdungen aus. 21 Ihr Maul reißen sie weit gegen mich auf / und höhnen: "Haha! Haha! / Wir haben es genau gesehen!" (Psalm 40.16) 22 Du hast es gesehen, Jahwe. / Schweige doch nicht Herr, / bleib mir nicht fern! 23 Rege dich und greif ein! / Verschaffe mir Recht, mein Gott! / Herr, führ du meinen Streit! (Psalm 44.24) 24 Jahwe, du bist gerecht; / sprich mich doch frei, mein Gott, / dass sie mich nicht schadenfroh verhöhnen. 25 Lass sie nicht denken: "Haha, das freut uns!" / Sie sollen nicht sagen: "Den haben wir erledigt!" 26 Die sich an meinem Unglück freuen, / sollen selbst im Stich gelassen sein! / Schimpf und Schande soll über die kommen, / die gegen mich prahlen! (Psalm 35.4) 27 Alle, die meinen Freispruch wünschen, / sollen jubeln und sich freuen. / Stets sollen sie sagen: "Groß ist Jahwe, / der Freude hat am Wohl seines Dieners!" (Psalm 40.17) 28 Ich selbst will von deiner Gerechtigkeit sprechen, / von deinem Lob den ganzen Tag.