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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Psalm - Kapitel 18

1 Dem Chorleiter. Von David, dem Diener Jahwes, der Jahwe dieses Lied sang, nachdem er ihn vor Saul und allen anderen Feinden gerettet hatte. An dem Tag sang er: 2 Ich liebe dich, Jahwe, du meine Stärke! / 3 Jahwe, mein Fels, mein Schutz und mein Retter, / mein Gott, meine Burg, in der ich mich berge, / mein Schild, meine Zuflucht und mein sicheres Heil. (5. Mose 32.4) 4 Ich rufe: "Jahwe sei gelobt!" / Schon bin ich von meinen Feinden befreit. 5 Ich war in den Fesseln des Todes gefangen, / Sturzbäche des Unheils erschreckten mich. (Psalm 116.3) 6 Mit Stricken des Todes war ich gebunden, / die Todesfalle schlug über mir zu. 7 Ich rief zu Jahwe in meiner Angst, / schrie um Hilfe zu meinem Gott. Er hörte mich in seinem Tempel, / mein Hilfeschrei drang an sein Ohr. 8 Da wankte und schwankte die Erde, / es zitterten die Gründe der Berge. / Sie bebten, denn er wurde zornig. 9 Rauch stieg auf von seiner Nase, / und Feuer schoss aus seinem Mund, / glühende Kohlen sprühten hervor. (2. Mose 19.18) 10 Er neigte den Himmel tief auf die Erde / und fuhr auf dunklen Wolken herab. (Psalm 144.5) 11 Er flog auf einem Cherub, / er schwebte auf den Schwingen des Sturms. (Psalm 99.1) 12 Er hüllte sich in Finsternis wie in ein Zelt, / in Regendunkel und schwarzes Gewölk. (Jesaja 50.3) 13 Vor seinem Glanz zogen die Wolken vorbei / mit Hagel und feuriger Glut. 14 Im Himmel ließ Jahwe den Donner grollen, / laut dröhnte die Stimme des Höchsten / mit Hagel und feuriger Glut. 15 Er schoss seine Pfeile und verjagte die Feinde, / er schleuderte Blitze und verwirrte sie. (1. Samuel 7.10) 16 Da zeigten sich die Betten des Wassers, / die Fundamente der Welt wurden entblößt / vor deinem Drohen, Jahwe, / vor dem Schnauben deines zornigen Atems. 17 Aus der Höhe griff seine Hand nach mir, / sie fasste mich und zog mich aus der Flut. (Psalm 69.2-3) (Psalm 144.7) 18 Er entriss mich den mächtigen Feinden, / die stärker waren als ich und mich hassten. 19 Sie überfielen mich am Tag meines Unglücks. / Doch Jahwe wurde mein Halt. 20 Er führte mich hinaus ins Weite, / befreite mich, weil er mich mochte. (Psalm 18.37) 21 Jahwe hat mir meine Treue vergolten, / mich nach der Reinheit meiner Hände beschenkt. 22 Denn ich hielt mich an die Wege Jahwes, / fiel nicht schuldig von meinem Gott ab. 23 Seine Gebote standen mir immer vor Augen, / seine Befehle wies ich nicht von mir weg. (5. Mose 17.19) 24 Ich lebte ohne Tadel vor ihm / und nahm mich in acht vor der Sünde. (Psalm 15.2) 25 So hat Jahwe mir meine Treue vergolten, / denn meine Hände waren rein. 26 Einem Gütigen zeigst du dich gütig, / einem treuen Mann treu. 27 Dem Reinen zeigst du dich rein, / doch dem Falschen bist du verdreht. 28 Ja, du rettest das gebeugte Volk, / doch stolze Augen zwingst du nieder. (Hiob 22.29) 29 Ja, du lässt mein Lebenslicht brennen. / Jahwe, mein Gott, macht das Dunkel mir hell. 30 Ja, mit dir überrenn ich ein Heer, / mit meinem Gott überspring ich die Mauer. (Psalm 60.14) 31 Ja, Gott - sein Weg ist tadellos, / Jahwes Wort ist unverfälscht. / Ein Schild ist er für alle, / die Schutz bei ihm suchen. (Psalm 19.9) 32 Ja, wer ist Gott, wenn nicht Jahwe! / Wer ist ein Fels, wenn nicht unser Gott! 33 Dieser Gott ist meine Kraft, / er macht meinen Weg tadellos. 34 Er macht meine Füße gazellenflink / und standfest auf allen Höhen. 35 Er lehrt meine Hände das Kämpfen / und meine Arme, den Bogen zu spannen. (Psalm 144.1) 36 Du gabst mir den Schild deines Heils, / und deine Hand hat mich gestützt. / Deine Demut machte mich groß! (Sprüche 15.33) 37 Du schafftest Raum meinen Schritten, / meine Knöchel blieben fest. (Psalm 31.9) 38 Ich jagte meinen Feinden nach und holte sie ein. / Erst als sie vernichtet waren, kehrte ich um. 39 Zerschmettert habe ich sie, / sie stehen nicht wieder auf. / Sie fielen tot vor meine Füße. 40 Du versorgtest mich mit Kraft zum Kampf, / zwangst meine Gegner unter mich nieder. 41 Du hast meine Feinde zur Flucht gezwungen, / ich konnte meine Hasser vernichten. 42 Sie schrien, aber da war kein Retter, / zu Jahwe, doch er hörte sie nicht. (Sprüche 1.28) 43 Ich zerrieb sie wie Staub vor dem Wind, / leerte sie wie Straßendreck aus. 44 Du hast mich den Streitigkeiten des Volkes entrissen, / hast mich zum Haupt der Völker gesetzt. / Ein Volk, das ich nicht kannte, dient mir. 45 Sie hörten mir zu und gehorchten sofort. / Ausländer kamen und krochen vor mir. 46 Zitternd kamen sie aus ihren Burgen / und gaben ihren Widerstand auf. 47 Jahwe lebt! Gepriesen sei mein Fels, / erhoben der Gott meines Heils! 48 Denn Gott hat mir Rache verschafft, / hat mir die Völker unterworfen / 49 und mich gerettet vor zornigen Feinden. / Du hast mich über meine Gegner erhoben, / mich vom Mann der Gewalttat befreit. 50 Darum will ich dich loben, Jahwe, / deinen Ruhm vor den Völkern besingen, (Römer 15.9) 51 der seinem König große Siege verschafft, / der seinem Gesalbten Gnade erweist, / David und seinen Nachkommen allen. (2. Samuel 7.12-16)