1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
1Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David.Gott, den ich lobe, / schweige doch nicht! 2Denn sie reißen ihren gottlosen Mund, / ihr Lügenmaul, gegen mich auf / und lügen mir ins Gesicht. 3Mit gehässigen Reden umringen sie mich / und bekämpfen mich ohne Grund. 4Für meine Liebe feinden sie mich an, / doch ich bleibe stets im Gebet. 5Sie gaben mir Böses anstelle von Gutem / und Hass anstelle von Liebe:(Psalm 35.12)6"Bestellt einen Gottlosen gegen ihn, / ein Ankläger stehe an seiner Seite! 7Stellt er sich dem Gericht, werde er schuldig gesprochen! / Selbst sein Gebet gelte als Sünde! 8Er soll möglichst früh sterben, / und seine Stellung soll ein anderer bekommen! (Apostelgeschichte 1.20)9Seine Kinder sollen Waisen werden, / seine Frau eine Witwe! 10Ja, endlos umherirren sollen seine Kinder, / betteln und ihre Trümmer absuchen. 11Der Gläubiger umstricke alles, was er hat, / ein Fremder plündere den Ertrag seiner Arbeit. 12Es soll keinen geben, der freundlich an ihn denkt, / keinen, der seinen Waisen gnädig ist. 13Seine Nachkommen soll man vernichten, / sein Name erlösche im nächsten Geschlecht! 14Nie vergesse Jahwe die Schuld seiner Väter! / Die Sünde seiner Mutter bleibe ungesühnt! (2. Mose 20.5)15Nichts davon soll Jahwe vergessen! Er lasse ihr Andenken von der Erde verschwinden! (Sprüche 10.7)16Weil er nicht daran dachte, gnädig zu sein, / hat er den Armen und Hilflosen gejagt / und wollte den Verzweifelten töten. 17Er liebte den Fluch, so treffe er ihn, / er wollte keinen Segen, so bleib er ihm fern! 18Er zog den Fluch an wie ein Hemd, / so dringe er wie Wasser in sein Inneres, / wie Öl in seine Gebeine! (4. Mose 5.22)19Er soll ihn bedecken wie ein Gewand, / ihn wie ein Gürtel umschließen!"20So soll Jahwe mit meinen Feinden verfahren, / mit denen, die mich verleumden. 21Aber du, Jahwe, mein Herr, / tu mir, was deinem Namen entspricht, / denn deine Gnade ist gut! Reiß mich heraus! 22Denn ich bin elend und hilflos, / im Innersten verwundet. 23Wie ein Schatten, der sich streckt, gehe ich hin; / wie ein Insekt schüttelt man mich ab. 24Vom Fasten zittern mir die Knie, / mein Körper fällt vom Fleisch. 25Ich bin ihnen zum Gespött geworden. / Wenn sie mich sehen, schütteln sie den Kopf. (Psalm 22.8)26Hilf mir, Jahwe, mein Gott! / In deiner Gnade rette mich! 27Lass sie erkennen, dass es deine Hand war, / dass du es so getan hast. 28Sie mögen fluchen, du aber segnest. / Greifen sie mich an, müssen sie scheitern, / und dein Diener darf sich freuen. (Matthäus 5.11)29Lass meine Feinde sich in Schande kleiden, / ihre Schmach sei wie ein Mantel für sie. (Psalm 35.26)30Mit lauter Stimme will ich Jahwe preisen, / mitten in der Menge will ich ihn loben. 31Denn er steht dem Armen zur Seite, / um ihn vor seinen Richtern zu retten.