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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Nehemia - Kapitel 12

1 Folgende Priester und Leviten waren mit Serubbabel Ben-Schealtiël und Jeschua aus der Verbannung heimgekehrt: Seraja, Jirmeja, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluch, Hattusch, 3 Schechanja, Harim, Meremot, 4 Iddo, Ginneton, Abija, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Schemaja, Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkija und Jedaja. Dies waren die Oberhäupter der Priester und ihre Brüder in der Zeit des Hohen Priesters Jeschua. 8 Die Leviten Jeschua, Binnui, Kadmiël, Scherebja, Juda und Mattanja waren für den Gesang zuständig. (Nehemia 11.17) 9 Bakbukja, Unni und ihre Brüder standen ihnen nach Dienstabteilungen gegenüber. 10 Der Hohe Priester Jeschua zeugte Jojakim, Jojakim Eljaschib, Eljaschib Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 Jojada zeugte Jonatan, Jonatan Jaddua. 12 Zur Zeit Jojakims waren folgende Priester die Oberhäupter ihrer Sippen. Für Seraja: Meraja; für Jirmeja: Hananja; 13 für Esra: Meschullam; für Amarja: Johanan 14 für Malluch: Jonatan; für Schebanja: Josef; 15 für Harim: Adna; für Merajot: Helkai; 16 für Iddo: Secharja; für Ginneton: Meschullam; 17 für Abija: Sichri; für Mijamin ...; für Maadja: Piltai; 18 für Bilga: Schammua; für Schemaja: Jonatan; 19 für Jojarib: Mattenai; für Jedaja: Usi; 20 für Sallai: Kallai; für Amok: Eber; 21 für Hilkija: Haschabja; für Jedaja: Netanel. 22 Zur Zeit der Hohen Priester Eljaschib, Jojada, Johanan und Jaddua sowie des Perserkönigs Darius wurden Verzeichnisse angelegt, in denen die Sippenoberhäupter der Leviten und Priester erfasst waren. (Nehemia 12.10-11) 23 Von den Leviten wurden die Sippenoberhäupter bis zur Amtszeit von Johanan Ben-Eljaschib in der amtlichen Chronik erfasst. 24 Es waren: Haschabja, Scherebja und Jeschua Ben-Kadmiël. Ihre Verwandten standen ihnen in ihrer Dienstabteilung gegenüber, um nach dem Gebot des Gottesmannes David zu loben und zu preisen. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Es waren: Mattanja, Bakbukja und Obadja. Meschullam, Talmon und Akkub waren Torwächter; sie bewachten die Vorratsräume bei den Toren des Tempels. (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese Männer lebten in der Zeit von Jojakim Ben-Jeschua, dem Enkel von Jozadak, und in der Zeit des Statthalters Nehemia und des Priesters und Schriftgelehrten Esra. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10) (1. Chronik 5.40-41) 27 Zur Einweihung der Stadtmauer holte man die Leviten aus dem ganzen Land nach Jerusalem, um das Freudenfest mit Lobliedern und der festlichen Musik von Zimbeln, Harfen und Zithern zu feiern. 28 Da sammelten sich die Sänger aus den Dörfern rings um Jerusalem und den Siedlungen der Netofatiter, 29 aus Bet-Gilgal und dem Gebiet von Geba und Asmawet, denn sie hatten sich in der Umgebung von Jerusalem Gehöfte gebaut. 30 Nachdem die Priester und Leviten sich selbst den Reinigungszeremonien unterzogen hatten, reinigten sie auch das Volk, die Tore und die Mauer. 31 Daraufhin ließ ich die führenden Männer auf die Mauer steigen und stellte zwei große Festchöre zusammen. Der eine zog oben auf der Mauer nach rechts Richtung Misttor. (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13) 32 Hinter ihm ging Hoschaja mit der einen Hälfte der führenden Männer aus Juda 33 und den Priestern Asarja, Esra, Meschullam, 34 Juda, Benjamin, Schemaja und Jirmeja mit Trompeten. 35 Es folgten Secharja Ben-Jonatan, der von Schemaja, Mattanja, Michaja, Sakkur und Asaf abstammte, 36 und seine Mitbrüder Schemaja, Asarel, Milalai, Gilalai, Maai, Netanel, Juda und Hanani mit den Saiteninstrumenten, wie sie der Gottesmann David einst gespielt hatte. An ihrer Spitze ging der Gesetzeslehrer Esra. 37 Sie zogen weiter zum Quelltor und stiegen auf dem ansteigenden Mauerstück auf Treppen zur Davidsstadt hinauf, gingen am ehemaligen Palast Davids vorbei und kamen bis zum Wassertor im Osten. (Nehemia 3.26) 38 Der zweite Festchor zog in entgegengesetzter Richtung. Er wurde von der anderen Hälfte der führenden Männer aus Juda und von mir begleitet. Wir zogen zum Ofenturm über die breite Mauer, (Nehemia 3.11) 39 das Efraïmtor, das Jeschanator, das Fischtor, am Hananel-Turm und dem Turm der Hundert vorbei zum Schaftor. Am Wachttor machten wir Halt. 40 Dann stellten sich die beiden Dankchöre im Haus Gottes auf. Bei mir standen außer der einen Hälfte der führenden Männer 41 die Priester Eljakim, Maaseja, Mijamin, Michaja, Eljoënai, Secharja und Hananja mit Trompeten 42 und die Leviten Maaseja, Schemaja, Eleasar, Usi, Johanan, Malkija, Elam und Eser. Dann ließen sich die Sänger unter der Leitung von Jisrachja hören. 43 Anschließend wurden eine Menge Tiere für das Opfermahl geschlachtet. Gott schenkte allen Männern, Frauen und Kindern große Freude. Der Jubel aus Jerusalem war weithin zu hören. 44 An jenem Tag wurden auch Männer als Aufseher über die Vorratsräume eingesetzt, in denen die Abgaben, die ersten Früchte der Ernte und die Zehnten der Erträge gelagert wurden. In diesen Kammern sammelte man von den Feldern der einzelnen Städte die Anteile, die den Priestern und Leviten gesetzlich zukamen. Denn die Juden hatten ihre Freude an den Priestern und Leviten im heiligen Dienst, (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5) 45 die ihrem Gott die Opfer brachten und die Reinigungshandlungen vollzogen. Auch die Sänger und Torwächter versahen ihren Dienst nach den Anordnungen Davids und seines Sohnes Salomo. 46 Denn seit der Zeit Davids und Asafs gab es Vorsteher für die Sänger, die Gott mit ihren Liedern lobten und priesen. (1. Chronik 25.1) 47 Zur Zeit Serubbabels und zur Zeit Nehemias lieferte ganz Israel die Anteile für den täglichen Bedarf der Sänger und Torwächter ab. Und die Gaben, die Gott geweiht waren, brachten sie zu den Leviten, die wiederum den vorgeschriebenen Anteil an die Priester abgaben. (Nehemia 10.39)