2. Mose - Kapitel 21
Verordnungen zum Schutz der Sklaven
1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 1, 2, 3 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. 4, 5, 6 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. 7 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; 8, 9, 10 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 11, 12 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. 13, 14 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. 15, 16 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. 17, 18, 19 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. 23 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.Nehemia - Kapitel 11
1 Die Führer des Volkes wohnten schon in Jerusalem. Aus der übrigen Bevölkerung wurde jede zehnte Familie durch das Los dazu bestimmt, ebenfalls in Jerusalem, der heiligen Stadt, zu wohnen. Die anderen Familien konnten in ihren Ortschaften bleiben. 24 2 Und jede Familie, die freiwillig nach Jerusalem zog, wurde vom Volk gesegnet. 3 Die folgende Liste verzeichnet die Sippenoberhäupter der Provinz Judäa, die in Jerusalem wohnten. Die übrigen Israeliten, die Priester, die Leviten, die Tempelsklaven und die Nachkommen der Sklaven Salomos wohnten in den Städten Judäas, jeder auf seinem Erbbesitz. 25, 26 4 Aus dem Stamm Juda wohnten in Jerusalem: Ataja Ben-Usija; er stammte über Secharja, Amarja, Schefatja und Mahalalel von Judas Sohn Perez ab. 5 Maaseja Ben-Baruch; er stammte über Kolhose, Hasaja, Adaja, Jojarib und Secharja von Schela ab. 6 Von den Nachkommen des Perez wohnten 468 angesehene Männer in Jerusalem. 7 Aus dem Stamm Benjamin: Sallu Ben-Meschullam, der von Joëd, Pedaja, Kolaja, Maaseja, Itiël und Jeschaja abstammte, 8 und seine Brüder Gabbai und Sallai, 928. 9 Joël Ben-Sichri war ihr Vorgesetzter und Juda Ben-Senua der zweite Stadtvorsteher. 10 Von den Priestern: Jedaja Ben-Jojarib, sowie Jachin. 11 Seraja Ben-Hilkija, der von Meschullam, Zadok, Merajot und Ahitub abstammte, war Vorsteher im Haus Gottes. 12 Es waren 822 ihrer Männer, die den Dienst im Tempel verrichteten. Dann Adaja Ben-Jeroham, der von Pelalja, Amzi, Secharja, Paschhur und Malkija abstammte. 13 Seine Sippe umfasste 242 Familienoberhäupter. Dann Amaschsai Ben-Asarel, der von Achsai, Meschillemot und Immer abstammte. 14 Seine Sippe umfasste 128 Familien. Ihr Anführer war Sabdiël Ben-Haggedolim. 15 Von den Leviten: Schemaja Ben-Haschub, der von Asrikam, Haschabja und Bunni abstammte. 16 Außerdem Schabbetai und Josabad, Sippenoberhäupter, die für den Dienst im äußeren Bereich des Tempels verantwortlich waren. 17 Mattanja Ben-Micha, der von Sabdi und Asaf abstammte, leitete den Lobgesang und stimmte den Lobpreis beim Gebet an; Bakbukja, einer seiner Verwandten, war sein Stellvertreter, ebenso Abda Ben-Schammua, der von Galal und Jedutun abstammte. 18 Insgesamt wohnten 284 Levitenfamilien in der Heiligen Stadt. 19 Torwächter: Akkub, Talmon und ihre Verwandten, insgesamt 172. 20 Die übrigen Israeliten, einschließlich der Priester und Leviten, wohnten in allen Orten Judas zerstreut, jeder auf seinem Erbbesitz. 21 Die Tempelsklaven wohnten auf dem Ofel. Sie arbeiteten unter der Aufsicht von Ziha und Gischpa. 22 Vorsteher der Leviten in Jerusalem war Usi Ben-Bani, der von Haschabja, Mattanja und Micha abstammte. Er gehörte zu den Nachkommen Asafs, die beim Gottesdienst im Tempel für den Gesang zuständig waren. 23 Eine Anordnung des Königs regelte ihren Dienst für jeden Tag. 24 Petachja Ben-Meschesabel, der von Serach Ben-Juda abstammte, beriet den König in allen Angelegenheiten des Volkes. 25 Was die Gehöfte auf dem Land betrifft, wohnten einige Juden in Kirjat-Arba und Dibon mit den dazugehörigen Dörfern; und in Kabzeel mit den dazugehörigen Gehöften; 27, 28 26 außerdem in Jeschua, Molada, Bet-Pelet, 27 Hazar-Schual, Beerscheba und seinen Dörfern, 28 Ziklag, Mechona und seinen Dörfern, 29 29 En-Rimmon, Zora, Jarmut; 30 in Sanoach und Adullam und den dazugehörigen Gehöften, Lachisch und dem dazugehörigen Gebiet sowie Aseka und seinen Dörfern. Ihr Gebiet reichte von Beerscheba bis zum Hinnom-Tal. 31 Benjaminiten wohnten auch in Geba, Michmas, Aja, Bet-El und seinen Dörfern, 30 32 Anatot, Nob, Ananeja, 33 Hazor, Rama, Gittajim, 34 Hadid, Zeboim, Neballat, 35 Lod, Ono und dem Tal der Handwerker. 36 Einige Gruppen von Leviten wohnten in Juda, andere ließen sich im Gebiet von Benjamin nieder.Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
3 Jeremia 34.14: Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.
4 2. Mose 22.7-8: So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
6 5. Mose 1.17: Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, daß ich sie höre.
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten. -
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber irgend töten wird, wird dem Gericht verfallen sein.
11 4. Mose 35.6: Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
12 5. Mose 19.4: Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,
13 1. Könige 2.29: Und es wurde dem König Salomo berichtet: Joab ist zum Zelte Jehovas geflohen, und siehe, er ist neben dem Altar. Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe hin, stoße ihn nieder!
14 1. Könige 2.31: Und der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und stoße ihn nieder, und begrabe ihn; und so tue das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir und von dem Hause meines Vaters hinweg.
15 5. Mose 24.7: Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
16 1. Timotheus 1.10: Hurer, Knabenschänder, Menschenräuber, Lügner, Meineidige, und wenn etwas anderes der gesunden Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen!
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.
19 Matthäus 15.4: denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."
20 3. Mose 24.19-20: Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:
21 5. Mose 19.21: Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, und Zahn um Zahn.
23 1. Mose 9.5: und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern; von jedem Tiere werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern.
24 Nehemia 7.5: Und mein Gott gab mir ins Herz, die Edlen und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach den Geschlechtern zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsverzeichnis derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben:
25 1. Chronik 9.2: Und die ersten Bewohner, welche in ihrem Besitztum, in ihren Städten, wohnten, waren: Israel, die Priester, die Leviten und die Nethinim.
26 Nehemia 7.57: Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Peridas,
27 Josua 20.7: Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda.
28 Josua 21.11: Und sie gaben ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, und ihre Bezirke rings um sie her.
29 Josua 15.31: und Ziklag und Madmanna und Sansanna,
30 Josua 18.22: und Beth-Araba und Zemaraim und Bethel,