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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Jesaja - Kapitel 9

1 Das Volk, das im Dunkeln lebt, / sieht ein großes Licht. / Licht strahlt auf über denen, / die im Land der Todesschatten wohnen. (Lukas 1.79) 2 Du weckst den Jubel, machst die Freude groß! / Sie freuen sich vor dir wie in der Erntezeit, / sie jubeln wie beim Beuteverteilen. 3 Denn wie am Tag von Midian / zerbrichst du das drückende Joch, das ihnen den Rücken gebeugt, / den Stock, der sie angetrieben hat. (Richter 7.22) 4 Denn jeder Stiefel, der dröhnend daherstampft, / jeder Mantel, der sich in Blutlachen wälzt, / wird ins Feuer geworfen und verbrannt. 5 Denn ein Kind ist uns geboren, / ein Sohn ist uns geschenkt; / das wird der künftige Herrscher sein. / Gott hat ihm seinen Namen gegeben: / wunderbarer Berater, / kraftvoller Gott, / Vater der Ewigkeit, / Friedensfürst. (Jesaja 7.14) (Jesaja 10.21) (Jesaja 22.22) (Micha 5.1) (Lukas 2.7) (Lukas 2.11) 6 Seine Macht reicht weit, / und sein Frieden hört nicht auf. / Er regiert sein Reich auf Davids Thron, / seine Herrschaft hat für immer Bestand, / denn er stützt sie durch Recht und Gerechtigkeit. / Das wirkt Jahwe, der allmächtige Gott, / im Eifer seiner Leidenschaft. (2. Samuel 7.12-13) (Psalm 72.3-4) (Jesaja 11.1) (Lukas 1.32) 7 Ein Urteil hat mein Herr über Jakob gefällt, / und an Israel wurde es vollstreckt. 8 Zu spüren bekam es das ganze Volk - das von Efraïm und wer in Samaria wohnt - mit seinem selbstherrlich hochmütigen Spruch: 9 "Die Ziegel sind gefallen, / doch mit Quadern bauen wir auf, / das Holz der Sykomoren ist zerbrochen, / doch wir setzen dort Zedernbalken ein." 10 Aber Jahwe wiegelt Rezins Unterfürsten auf, / ihre Feinde stachelt er gegen sie an. 11 Die Syrer kommen von vorn / und von hinten die Philister, / und sie fressen Israel mit vollem Maul. - Trotzdem legt sich Gottes Zorn nicht. / Seine Hand bleibt drohend ausgestreckt. (Jesaja 5.25) (Jesaja 9.16) 12 Doch das Volk kehrt nicht um zu dem, der es schlägt. / Jahwe, den allmächtigen Gott, suchen sie nicht. 13 Da haut Jahwe Kopf und Schwanz von Israel ab, / Palmzweig und Binse an einem einzigen Tag. (Jesaja 10.33) 14 Die Ältesten und Vornehmen sind der Kopf, / der Lügen lehrende Prophet ist der Schwanz. 15 Die Führer dieses Volkes sind Verführer, / und die Geführten wissen nicht mehr wohin. 16 Deshalb freut sich der Herr nicht über seine jungen Männer, / erbarmt sich nicht über seine Witwen und Waisen. / Denn alle sind sie gottlos und böse, / aus jedem Mund kommt schändliches Geschwätz. - Trotzdem legt sich Gottes Zorn nicht. Seine Hand bleibt drohend ausgestreckt. (Jesaja 9.20) 17 Denn ihre Bosheit lodert auf wie ein Feuer, / das Dornen und Disteln verzehrt. / Im dichten Unterholz des Waldes zündet es / und wirbelt als schwarze Rauchwolke hoch. 18 Das Land ist verbrannt durch den glühenden Zorn / von Jahwe, dem allmächtigen Gott. / Das Volk ist ein Raub der Flammen geworden. / Keiner verschonte den andern: 19 Man fraß rechts und blieb doch hungrig, / man fraß links und wurde nicht satt. / Jeder fraß das Fleisch seines eigenen Arms. 20 Manasse stürzte sich auf Efraïm / und Efraïm auf den Manasse, / und beide fielen über Juda her. - Trotzdem legt sich Gottes Zorn nicht. / Seine Hand bleibt drohend ausgestreckt. (Jesaja 10.4)