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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Jesaja - Kapitel 7

1 Als Ahas Ben-Jotam, der Enkel von Usija, König über Juda war, zogen die Könige Rezin von Syrien und Pekach Ben-Remalja von Israel gegen Jerusalem. Sie griffen die Stadt an, konnten sie aber nicht erobern. (2. Könige 15.37) (2. Könige 16.5) 2 Schon als dem Königshaus gemeldet wurde, dass die syrischen Truppen im Gebiet von Efraïm stünden, fürchteten sich der König und sein ganzes Volk. Sie zitterten wie vom Sturm geschüttelte Bäume im Wald. 3 Da sagte Jahwe zu Jesaja: "Geh mit deinem Sohn Schear-Jaschub hinaus auf die Straße, die zu dem Feld führt, wo die Tuchmacher ihre Stoffe bleichen, an das Ende der Wasserleitung beim oberen Teich. Dort wirst du König Ahas treffen. 4 Sag zu ihm: 'Bleib ruhig und handle nicht unüberlegt. Hab keine Angst vor Rezin und Ben-Remalja und ihrem Zorn. Es sind nur qualmende Brennholzstummel. (Jesaja 30.15) 5 Weil die Syrer unter Rezin und die Efraïmiten unter Ben-Remalja den bösen Plan geschmiedet haben, 6 nach Juda zu ziehen, den Leuten dort Angst einzujagen, ihr Land in Besitz zu nehmen und den Sohn von Tabeal als König einzusetzen, 7 sagt Jahwe, der Herr: Das wird nicht zustande kommen, / das wird nicht geschehen. 8 Damaskus wird nur Syriens Hauptstadt bleiben, / und Rezin nur dort König sein. Es dauert nur noch 65 Jahre, / dann wird auch Efraïm zerschlagen sein / und als Volk nicht mehr bestehen. 9 Bis dahin ist Samaria nur noch Hauptstadt von Efraïm, / und Ben-Remalja muss mit Samaria zufrieden sein. / Hat euer Glaube keinen Bestand, werdet auch ihr nicht bestehen!'" (2. Chronik 20.20) 10 Jahwe sprach weiter zu Ahas und ließ ihm sagen: 11 "Fordere dir ein Zeichen zur Bestätigung von Jahwe, deinem Gott, ganz gleich, ob aus der Höhe des Himmels oder der Tiefe der Totenwelt." 12 Doch Ahas erwiderte: "Nein, ich will kein Zeichen verlangen, ich will Jahwe nicht auf die Probe stellen." 13 Da sagte Jesaja: "Hört zu, ihr vom Königshaus! Reicht es euch nicht, dass ihr den Menschen zur Last fallt? Müsst ihr auch noch die Geduld meines Gottes strapazieren? 14 Deshalb wird euch der Herr selbst ein Zeichen geben. Seht, die unberührte junge Frau wird schwanger werden und einen Sohn zur Welt bringen, den sie Immanuël (Gott mit uns) nennt. (Jesaja 8.8) (Jesaja 8.10) (Jesaja 9.5) (Micha 5.2) (Matthäus 1.23) 15 Er wird Dickmilch und Honig essen, bis er versteht, das Böse zu verwerfen und das Gute zu erwählen. (Jesaja 7.21-22) 16 Und bevor er alt genug ist, Gut und Böse zu unterscheiden, wird das Land der beiden Könige verwüstet sein, vor denen dir jetzt graut. (Jesaja 8.4) 17 Aber Jahwe wird über dich, dein Volk und deine Familie eine Unglückszeit kommen lassen, wie es sie seit der Trennung Efraïms von Juda nicht gegeben hat. Das Unglück wird der König von Assyrien sein. 18 An dem Tag wird Jahwe sowohl den Fliegenschwarm aus dem Nildelta von Ägypten, als auch den Bienenschwarm aus Assyrien herbeipfeifen. 19 Sie werden kommen und sich überall niederlassen: in Talschluchten und Felsspalten, in Dornenhecken und an jeder Wasserstelle. 20 Dann wird der Herr das Schermesser kommen lassen, das er auf der anderen Seite des Euphrat in Dienst genommen hat, nämlich den König von Assyrien, und euch den Kopf, die Schamhaare und den Bart abscheren. 21 Wenn diese Zeit kommt, wird jeder nur noch eine Kuh und zwei Ziegen haben. 22 Aber die werden so viel Milch geben, dass jeder Dickmilch essen muss. Denn von Dickmilch und Honig muss jeder leben, der im Land übrig geblieben ist. 23 Dann wird jeder Weinberg den Dornen und Disteln gehören, selbst solche, die 1000 Weinstöcke haben, von denen jeder ein Silberstück wert war. 24 Nur mit Pfeil und Bogen wird man noch dorthin gehen, denn all das Land wird voller Dornen und Disteln sein. 25 Und die Berghänge, die man jetzt noch mit der Hacke bestellt, wird niemand mehr betreten, weil sie sich in Dornengestrüpp und Disteln verwandelt haben. Nur Rinder und Kleinvieh treibt man noch dorthin."