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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Jesaja - Kapitel 48

1 Hört her, ihr Nachkommen Jakobs, / die ihr den Namen Israels tragt, / aus Judas Stamm hervorgegangen seid! / Ihr schwört beim Namen Jahwes / und bekennt euch zu Israels Gott - / aber doch nicht aufrichtig und treu. (Jesaja 51.1) 2 Ihr nennt euch nach der heiligen Stadt / und stützt euch auf Israels Gott, / der Jahwe, der Allmächtige, heißt. 3 "Was früher geschah, hatte ich lange vorher gesagt. / Es kam aus meinem Mund, / ich ließ es hören, / und plötzlich tat ich es, und es trat ein. 4 Weil ich wusste, dass du starrsinnig bist, / dein Nacken wie aus Eisen ist / und deine Stirn wie aus Erz, (Jeremia 5.3) 5 so habe ich dir alles vorher schon gesagt. / Bevor es eintraf, hast du es gehört, - sonst sagst du noch: 'Mein Götze hat es getan. / Das hat mein Schnitz- oder Gussbild befohlen.' 6 Du hast es gehört, nun schau dir alles an! / Wollt ihr das nicht weitersagen? / Von jetzt an lasse ich dich Neues hören; / bisher war es verborgen, / du hast nichts davon gewusst. 7 Jetzt erst habe ich es geschaffen / und nicht schon früher. / Vor dem heutigen Tag hast du nichts davon gehört, / damit du nicht sagen kannst: 'Ich habe es ja schon lange gewusst!' 8 Nein, du hast nichts davon gewusst / und noch nie etwas davon gehört! / Denn ich wusste, dass du völlig treulos bist / und dass man dich nicht umsonst nennt: / 'aufsässig von Mutterleib an'. 9 Doch weil es um meinen Namen geht, / bezwinge ich meinen Zorn, / nur wegen meiner Ehre bezähme ich mich und vernichte dich nicht! 10 Seht, ich habe euch geläutert, / im Schmelzofen des Elends habe ich euch geprüft, / aber ich fand kein Silber darin. (Psalm 66.10) 11 Nur um meinetwillen handle ich jetzt, / denn sonst würde mein Name entweiht. / Meine Ehre gebe ich keinem anderen preis! (Jesaja 42.8) 12 "Jakob, hör auf mich! / Höre mich, Israel, den ich berief! / Ich bin es, ich, der Erste und auch der Letzte. (Jesaja 41.4) 13 Mit meiner Hand habe ich die Erde gegründet, / mit meiner Rechten den Himmel ausgespannt. / Ich rief ihnen zu, schon standen sie da. 14 Kommt alle her und hört zu! / Wer von den Göttern hat so etwas jemals gesagt? / Der, den Jahwe liebt, vollstreckt seinen Willen an Babylon, / die Chaldäer spüren seine Macht. (Jesaja 41.2) 15 Ich selbst, ich habe es gesagt, / und ich habe ihn gerufen! / Ich ließ ihn kommen, damit sein Vorhaben gelingt. 16 Kommt her und hört zu! / Von Anfang an habe ich dies öffentlich gesagt, / und seit es geschieht, bin ich dabei." / Und nun hat Jahwe, der Herr, mich und seinen Geist gesandt. (Jesaja 45.19) 17 So spricht Jahwe, dein Erlöser, Israels heiliger Gott: / "Ich bin Jahwe, dein Gott, / der dich zu deinem Nutzen belehrt, / der dich auf den Weg führt, den du gehen sollst. 18 Hättest du doch auf meine Gebote gehört! / Dann wäre jetzt dein Frieden wie ein Strom, / deine Gerechtigkeit wie die Wogen im Meer. (5. Mose 5.26) 19 Die Menge deiner Nachkommen wäre wie Sand / und wie Sandkörner deine Sprösslinge. / Ihr Name würde nie beseitigt, / nie ausgelöscht vor mir. 20 Zieht aus Babel fort, / rennt mit Jubel aus Chaldäa heraus! / Macht es bekannt bis an das Ende der Erde: / 'Jahwe hat Jakob, seinen Diener, erlöst!' (Jesaja 52.11) (Jeremia 51.6) (2. Korinther 6.17) (Offenbarung 18.4) 21 Er führt sie durch Wüsten, doch sie leiden keinen Durst. / Er sorgt, dass Wasser aus dem Felsen rinnt, / er spaltet Gestein, damit das Wasser fließt. (2. Mose 17.6) 22 Doch für Gottlose gibt es keinen Frieden", spricht Jahwe. (Jesaja 57.21) (Jesaja 66.24)