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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Jesaja - Kapitel 42

1 Seht, das ist mein Diener, ich stehe zu ihm! / Ich habe ihn erwählt, und ich finde Gefallen an ihm. / Ich habe meinen Geist auf ihn gelegt. / Er bringt den Völkern das Recht. (Jesaja 41.8) (Jesaja 49.1) (Jesaja 52.13) (Matthäus 3.17) (Matthäus 12.18-21) 2 Er macht kein Aufheben und schreit nicht herum. / Auf der Straße hört man seine Stimme nicht. 3 Das geknickte Rohr bricht er nicht durch, / den glimmenden Docht löscht er nicht aus. / Ja, er bringt wirklich das Recht. (Psalm 34.19) 4 Er selbst verglimmt nicht und knickt auch nicht ein, / bis er das Recht auf der Erde durchgesetzt hat. / Die Meeresländer warten schon auf sein Gesetz. 5 So spricht Jahwe, Gott, / der den Himmel geschaffen und ausgespannt / und die Erde und all ihr Gewächs ausgebreitet hat; / der dem Volk auf ihr den Atem gab, / Leben und Geist denen, die auf ihr gehen: 6 "Ich, Jahwe, ich habe dich aus Gerechtigkeit gerufen, / ich fasse dich an der Hand. / Ich stehe dir zur Seite und rüste dich aus. / Ich mache dich zum Bund für das Volk, / und für alle Völker zum Licht, (Jesaja 49.6) (Jesaja 49.8) 7 um blinde Augen zu öffnen und Gefangene aus dem Gefängnis zu holen, / um alle, die im Dunkeln sitzen, aus ihrer Haft zu befreien. (Jesaja 35.5) 8 Ich bin Jahwe, das ist mein Name! / Diese Ehre lass ich mir von niemandem nehmen. / Den Götzen gebe ich nicht mein Lob. (2. Mose 3.15) (Jesaja 48.11) 9 Seht, was ich früher sagte, ist eingetroffen. / Nun kündige ich Neues an. / Noch ehe es aufsprosst, hört ihr es von mir." (Jesaja 41.2) (Jesaja 41.27) 10 Singt Jahwe ein neues Lied! / Tragt seinen Ruhm bis ans Ende der Welt, / die ihr das Meer befahrt und von seiner Fülle lebt, / Meeresländer und ihre Bewohner! 11 Die Steppe mit ihren Orten erhebe lauten Gesang, / auch die Dörfer, die Kedar bewohnt. / Jubeln sollen die Felsbewohner, / jauchzen von den Gipfeln ihrer Berge! 12 Sie sollen Jahwe die Ehre geben, / seinen Ruhm in den Meeresländern verkünden! 13 Jahwe zieht aus wie ein Held, / entfacht wie ein Krieger seine Leidenschaft, / erhebt ein lautes Kriegsgeschrei, / bezwingt seine Feinde wie ein Held. 14 Lange habe ich geschwiegen, / blieb still, bezähmte mich. / Doch jetzt stöhne ich wie eine Frau bei der Geburt, / will schnauben und schnaufen zugleich. 15 Berge und Hügel dörre ich aus, dass all ihr Grün vertrocknen wird. / Ströme lasse ich versiegen und Seen trockne ich aus. 16 Blinde führe ich auf einem Weg, den sie nicht kennen, / ich lasse sie auf unbekannten Pfaden gehen. / Die Finsternis vor ihnen mache ich zum Licht, / holprige Stellen zur ebenen Bahn. / Das werde ich ganz sicher tun, niemand bringt mich davon ab! (Jesaja 35.5) (Jesaja 35.8) 17 Wer sich auf Götzenbilder verlässt, wird beschämt; / wer Gussbilder seine Götter nennt, wird völlig zuschanden. (Jesaja 44.9) 18 Hört, ihr Tauben! / Ihr Blinden, schaut her und seht! (Jesaja 43.8) 19 Wer ist blind, wenn nicht mein Knecht, / wer taub, wenn nicht mein Bote, den ich sende? Wer ist blind wie mein Vertrauter, / blind wie der Diener Jahwes? (Jesaja 41.8) 20 Du hast viel gesehen und doch nichts beachtet, / die Ohren geöffnet und doch nichts gehört. (Jesaja 53.1) 21 Jahwe hat euch in diese Lage gebracht, / denn er wacht über seine Gerechtigkeit / und macht so sein Gesetz groß und berühmt. 22 Doch jetzt sind sie ein beraubtes, ausgeplündertes Volk, / in Erdlöchern gefesselt, / in Gefängnissen versteckt. / Sie wurden als Beute verschleppt und kein Retter war da. / Sie wurden ausgeplündert und niemand sagte: "Gib wieder her!" 23 Wer von euch nimmt das zu Ohren, / und wer beherzigt es für die kommende Zeit? 24 Wer gab Jakob der Plünderung preis? / Wer lieferte Israel den Räubern aus? / War es nicht Jahwe, an dem wir uns versündigt hatten? / Doch sie wollten nicht auf seinen Wegen gehen / und hörten nicht auf sein Gesetz. 25 Da goss er die Glut seines Zorns über sie aus / und die Schrecken des Krieges. / Es loderte rings um sie her, / doch zur Erkenntnis kamen sie nicht, / es sengte sie an, / doch es hat sie nicht zur Besinnung gebracht.