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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Jesaja - Kapitel 33

1 Weh dir, du Zerstörer, der selbst nie zerstört worden ist, / du Hinterlistiger, den noch niemand hintergangen hat! / Sobald du mit dem Zerstören fertig bist, wird man auch dich zerstören. / Und wenn du jeden hintergangen hast, wirst du selbst ein Opfer der Hinterlist. 2 Jahwe, sei uns gnädig! / Auf dich haben wir gehofft. / Sei uns jeden Morgen ein helfender Arm, / sei unsere Rettung in Zeiten der Not! 3 Vor deiner Stimme ergreifen die Völker die Flucht, / wenn du aufstehst, zerstreuen sie sich. (Psalm 68.2) 4 Dann rafft ihr euch Beute wie ein Heuschreckenschwarm, / wie Grashüpfer rennt ihr und stürzt euch darauf. 5 Hoch erhaben ist Jahwe, er wohnt in der Höhe und sorgt, / dass in Zion Recht und Gerechtigkeit herrscht. 6 Dann lebt ihr in Sicherheit und habt eine Fülle von Heil, / von Weisheit und Erkenntnis. / Und Zions Schatz ist die Ehrfurcht vor Jahwe. 7 Seht, die Gotteshelden jammern auf der Straße, / die Friedensboten weinen bitterlich. 8 Verödet sind die Straßen, kein Reisender wagt sich hinaus. / Der Feind hat den Vertrag ungültig gemacht, / missachtet seine Zeugen, / und Menschenleben zählen für ihn nicht. 9 Es vertrocknet und verwelkt das Land, / beschämt steht der Libanon da, schwarz und verdorrt, / Scharon ist einer Steppe gleich, / Baschan und Karmel stehen kahl. 10 Jetzt stehe ich auf, spricht Jahwe. / Jetzt erhebe ich mich, jetzt greife ich ein! 11 Ihr geht schwanger mit Stroh, / und was ihr gebärt, ist nur Spreu. / Euer Schnauben ist ein Feuer, das euch selbst verbrennen wird. 12 Die Völker werden zu Kalk verbrannt, / ins Feuer geworfen wie Dornengestrüpp. (Psalm 118.12) 13 Ihr fernen Völker hört, was ich getan; / ihr Nahen, erkennt meine Macht! 14 Die Sünder in Zion erschrecken tief, / Zittern hat die Gottlosen gepackt: / Wer hält es denn bei rasendem Feuer aus? / Wer kann denn wohnen bei der ewigen Glut? 15 Wer das Rechte tut und die Wahrheit sagt, / wer keinen Gewinn durch Ausbeutung macht, / wer kein Bestechungsgeschenk entgegennimmt, / wer sich nicht in Mordpläne einweihen lässt / und nicht gafft, wo Unrecht geschieht. (Psalm 15.2-5) (Psalm 24.3-4) 16 Der wird auf den Höhen wohnen, / Bergfestungen sind sein Schutz. / Er hat immer ausreichend Brot, und auch sein Wasser versiegt nie. 17 Deine Augen werden den König in seiner Schönheit erblicken, / sie sehen auf ein weites, offenes Land. (Jesaja 32.1) 18 Dann denkt ihr an den früheren Schrecken zurück: / "Wo ist der, der unser Geld gezählt hat, / wo der, der unser Silber wog und unsere Festungstürme überwachte?" 19 Du musst das freche Volk nun nicht mehr sehen, / das Volk mit dunklen, unverständlichen Lauten, / mit stammelnden Worten ohne Sinn. (5. Mose 28.49) 20 Schau Zion an, die Stadt unserer Zusammenkunft! / Deine Augen sehen Jerusalem, diesen sicheren Ort: / ein Zelt, das nie mehr wandern muss, / dessen Pflöcke niemand herauszieht und dessen Seile keiner je löst. 21 Denn dort ist ein Mächtiger bei uns, es ist Jahwe. / Jerusalem wird wie ein Ort an Strömen sein, / mit mächtigen, breiten Armen, auf denen es keine Galeeren gibt. / Kein feindliches Schiff segelt darauf. 22 Denn Jahwe ist unser Richter, / Jahwe ist es, der uns führt, / Jahwe ist unser König, der uns befreit! 23 Zwar hängen deine Taue schlaff, / sie halten den Mastbaum nicht fest und breiten das Segel nicht aus. / Dann aber wird Beute über Beute ausgeteilt, / sodass selbst Lahme Beute gewinnen. 24 Und kein Bewohner wird sagen: "Ich bin krank." / Dem Volk, das hier wohnt, wird die Schuld vergeben sein. (Sacharja 12.8)