zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 26

1 Dann singt man in Juda dieses Lied: / "Wir haben eine starke Stadt, / denn Wall und Mauer gab er uns zum Schutz. (Jesaja 60.18) 2 Macht die Tore auf, damit ein Volk einzieht, das gottrecht lebt, / das ihm die Treue hält (Psalm 118.19) 3 und sich durch nichts beirren lässt. / Frieden, ja Frieden gibst du dem, der dir vertraut. 4 Jahwe soll man immer vertrauen! / Denn Jahwe, Gott, ist ein ewiger Fels! (5. Mose 32.4) 5 Die in stolzer Höhe wohnten, hat er niedergeduckt, / die hochragende Burg hat er gänzlich zerstört, / er hat sie niedergestoßen bis in den Staub. 6 Nun soll sie zertreten der Fuß: / die Füße der Armen, die Tritte von Menschen ohne Macht." 7 Wer gottrecht lebt, hat einen geraden Weg; / dem, der dir gehorcht, ebnest du die Bahn. 8 Selbst wenn du uns strafen musst, / warten wir voll Hoffnung auf dich, Jahwe. / Wir sehnen uns nach dir, nach deinem Namen, deinem Lob. (Psalm 37.4) 9 Bei Nacht sind meine Gedanken bei dir, / voller Sehnsucht suche ich dich. / Wenn du deine Gerichte auf der Erde vollstreckst, / lernen die Menschen, was Gerechtigkeit ist. 10 Doch wenn ein Gottloser begnadigt wird, / lernt er nie Gerechtigkeit. / Selbst in diesem Land, wo dein Recht gilt, / handelt er verkehrt und sieht nicht die Hoheit Jahwes. 11 Auch deine hocherhobene Hand nehmen sie nicht wahr. / Doch deinen Eifer um dein Volk werden sie sehen, Jahwe! / Und das Feuer, das deinen Feinden gilt, verzehre auch sie! 12 Du wirst uns Frieden geben, Jahwe, / denn du hast ja alle unsere Taten für uns vollbracht. 13 Außer dir haben auch andere Herren über uns geherrscht, Jahwe. / Nur durch dich haben wir an deinen Namen gedacht. 14 Tote werden nicht lebendig, / Totengeister stehen nicht wieder auf. / Deshalb hast du sie ja heimgesucht und beseitigt / und jeden Gedanken an sie zunichte gemacht. 15 Du hast dein Volk vermehrt, Jahwe, / hast dein Volk groß gemacht und seine Grenzen weit. / Du hast deine Herrlichkeit gezeigt. 16 In der Not haben sie dich gesucht, Jahwe, / und als du straftest, kamen sie klagend zu dir. (Jesaja 28.19) (Hosea 5.15) 17 Wie eine schwangere Frau kurz vor der Geburt, / wie sie sich windet und in Schmerzen schreit, / so waren wir vor dir, Jahwe. (Johannes 16.21) (Offenbarung 12.2) 18 Wir waren schwanger, wanden uns in Schmerzen und gebaren Wind. / Rettung konnten wir dem Land nicht bringen / und keinen Bewohner für die Welt. (Micha 4.10) 19 Doch deine Toten werden leben, / die Leichen meines Volkes werden auferstehen! / Wacht auf und jubelt, Bewohner des Staubs! / Du, Herr, bist wie ein belebender Tau; / darum gibt die Erde die Toten heraus. (Hesekiel 37.1) (Offenbarung 20.12) 20 Geh, mein Volk, in deine Kammer und schließ die Tür hinter dir zu! / Verbirg dich einen Augenblick, bis das Strafgericht vorüber ist. (Psalm 57.2) 21 Denn schon tritt Jahwe aus seiner Wohnung heraus, / um für ihre Schuld zu bestrafen die Bewohner der Welt. / Dann deckt die Erde das Blut wieder auf / und verbirgt die Ermordeten nicht mehr.