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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Jesaja - Kapitel 24

1 Jahwe verwüstet die Erde und fegt sie leer, / er entstellt ihr Gesicht und zerstreut die Bewohner. 2 Dann geht es dem Priester wie dem Volk, / dem Sklaven wie dem Herrn, / der Magd wie der Gebieterin, / dem Käufer wie dem Verkäufer, / dem Borger wie dem Leiher, / dem Schuldner wie dem Gläubiger. 3 Die Erde wird völlig leer und ausgeplündert sein, / denn Jahwe hat das Urteil gefällt. 4 Die Erde verfällt und verfault, / der Weltkreis verwelkt, und auch die Mächtigen gehen ein. 5 Entweiht liegt die Erde unter ihren Bewohnern, / denn sie haben Gottes Gesetz übertreten, / seine Ordnungen missachtet und den ewigen Bund ungültig gemacht. 6 Darum hat der Fluch die Erde versehrt, / und die Bewohner büßen für ihre Schuld. / Sie schwinden dahin, von Glut verzehrt. / Von den Menschen bleibt nur ein winziger Rest. 7 Es vertrocknet der Most, der Weinstock verwelkt, / und die einst so Fröhlichen seufzen jetzt. (Joel 1.12) 8 Der Freudenklang der Tamburine verstummt, / der Lärm der feiernden Menge erstirbt, / das fröhliche Harfenspiel bricht ab. (Jeremia 7.34) (Jeremia 16.9) 9 Man trinkt keinen Wein mehr bei frohem Gesang, / bitter schmeckt den Zechern ihr Bier. 10 Zertrümmert ist die öde Stadt, / verschlossen und verrammelt jedes Haus. 11 Man wimmert um Wein auf den Gassen. / Die Freude ist untergegangen, / aller Jubel im Land ist verbannt. 12 Öde ist der Rest der Stadt, / das Tor ist nur ein Haufen Schutt. 13 So wird es unter den Völkern der Erde geschehen. / Es wird wie beim Abschlagen von Oliven sein, / wie bei der Nachlese im Weinberg, / wenn die Ernte dann vorüber ist. (Jesaja 17.6) 14 Sie beginnen zu jubeln, / sie preisen die Größe Jahwes. / Über das Meer im Westen jauchzen sie ihm zu. 15 "Ehrt auch im Osten den Namen Jahwes, / und an den Meeresküsten lobt Jahwe, Israels Gott!" 16 Vom Ende der Erde hören wir Gesang: / "Gebt ihm die Ehre, er hat für das Recht gesorgt!" Ich aber schreie: "Mir ist elend, ich vergehe! / Wehe mir, ich kann nicht mehr!" / Treulose kennen keine Treue! / Nur noch Treuebruch, Veruntreuung und Treulosigkeit! 17 Grauen und Furcht, Fallgrube und Fangnetz erwarten die Bewohner der Welt. 18 Wer vor den Schreckensschreien flieht, fällt in die Grube, / und wer sich aus der Grube retten kann, verfängt sich im Netz. / Die Schleusen des Himmels öffnen sich, / es erschüttert die Fundamente der Welt. (Jeremia 48.43-44) (Amos 5.19) 19 Berstend reißt die Erde auf, / sie bricht und zerbricht, / sie wankt und schwankt, (2. Petrus 3.10) 20 sie taumelt wie ein Betrunkener, / schaukelt wie eine Nachthütte im Feld, / denn ihr Frevel wuchtet schwer auf ihr. / Sie fällt und steht nicht wieder auf. (Jesaja 19.14) 21 An dem Tag zieht Jahwe zur Rechenschaft / die Geistesmächte der unsichtbaren Welt / und die irdischen Herrscher der Erde. (Offenbarung 19.18-21) 22 Sie werden zusammengetrieben und in die Grube gesperrt. / Sie werden ins Gefängnis gebracht und nach langer Zeit erst bestraft. 23 Da wird der Mond ganz rot vor Scham / und die Sonne vor Schande bleich, / denn Jahwe, der allmächtige Gott, herrscht als König - auf dem Zionsberg und in Jerusalem. / Und seinen Führern zeigt er seine Herrlichkeit. (Jesaja 60.19-20) (Offenbarung 21.23)