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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Jesaja - Kapitel 11

1 Aus Isais Stumpf wächst ein Spross, / aus seinen Wurzeln schießt ein neuer Trieb. (Jesaja 4.2) (Jesaja 53.2) 2 Auf ihm wird ruhen der Geist Jahwes, / der Geist der Weisheit und des Verstands, / der Geist des Rates und der Kraft, / der Erkenntnis und der Ehrfurcht vor Jahwe. (Jesaja 42.1) (Matthäus 12.18) 3 Jahwe zu fürchten ist ihm eine Lust. Er urteilt nicht nach Augenschein, / verlässt sich nicht auf das, was er hört, 4 sondern richtet auch die Geringen gerecht / und hilft den Gebeugten zu ihrem Recht. / Seine Befehle halten das Land in Zucht, / der Hauch seines Mundes bringt den Gesetzlosen um. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12-14) (2. Thessalonicher 2.8) 5 Sein Hüftschurz heißt Gerechtigkeit. / Und Wahrheit ist der Gurt, der seine Lenden umschließt. 6 Dann ist der Wolf beim Lamm zu Gast, / und neben dem Böckchen liegt ein Leopard. / Kalb und Löwenjunges wachsen miteinander auf; / ein kleiner Junge hütet sie. (Jesaja 65.25) 7 Kuh und Bärin teilen eine Weide, / und ihre Jungen legen sich zusammen hin. / Und der Löwe frisst Stroh wie das Rind. 8 Der Säugling spielt am Schlupfloch der Schlange, / in die Höhle der Otter steckt das Kleinkind die Hand. 9 Auf dem ganzen heiligen Berg wird niemand Böses tun, / niemand stiftet Unheil, richtet Schaden an. / Und wie das Wasser den Meeresgrund bedeckt, / so ist das Land von der Erkenntnis Jahwes erfüllt. (Habakuk 2.14) 10 An dem Tag wird es Isais Wurzelspross sein, / der als Zeichen für alle Völker dasteht; / dann kommen sie und suchen Rat bei ihm. / Sein Palast ist voller Herrlichkeit. (Römer 15.12) 11 Wenn diese Zeit gekommen ist, / erhebt der Herr noch einmal die Hand. / Dann wird er den Rest seines Volkes befreien, von Assyrien und Ägypten, / von Nubien und vom Oberlauf des Nil, / von Elam, Schinar und Hamat / und von jedem Küstenland. 12 Er stellt diesen Völkern ein Feldzeichen auf / und sammelt Israels Verstoßene ein. Die Versprengten Judas holt er vom Ende der Welt. 13 Dann verfliegt die Eifersucht auf Efraïm, / dann ist die Feindschaft Judas vorbei. / Efraïm wird gegen Juda nicht mehr eifersüchtig sein, / und auch Juda bedrängt Efraïm nicht mehr. (Hesekiel 37.22) 14 Gemeinsam stürmen sie die Hänge hinab / nach Westen gegen die Philister. / Und im Osten plündern sie die Wüstenstämme aus. / Edom und Moab sind in ihrer Hand, / und die Ammoniter werden ihnen hörig sein. 15 Jahwe teilte den Golf am ägyptischen Meer / und droht nun dem Euphrat mit seiner Hand. / Er zerreißt ihn in sieben Rinnsale durch seine Glut, / dass man zu Fuß hindurchgehen kann. 16 So entsteht eine Straße für den Rest seines Volkes, / der in Assyrien überlebt hat, / wie es damals eine Straße gab, / als Israel Ägypten verließ. (2. Mose 14.29)