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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Hohelied - Kapitel 5

1 Ich komme in meinen Garten, meine Schwester, meine Braut. / Ich pflücke meine Myrrhe samt meinem Balsam, / ich esse meine Wabe samt meinem Honig, / ich trinke meinen Wein samt meiner Milch. / "Esst, meine Freunde, und trinkt / und berauscht euch an der Liebe!" (Hohelied 6.2) 2 Ich schlief, aber mein Herz war wach. / Horch, mein Geliebter klopft: "Öffne mir, meine Schwester, meine Freundin, / meine Taube, meine Vollkommene! / Mein Kopf ist voller Tau, / meine Locken voll von den Tropfen der Nacht." (Hohelied 6.9) 3 "Ich habe mein Kleid doch schon ausgezogen / und müsste es wegen dir wieder anziehen. / Ich habe meine Füße gewaschen / und müsste sie wieder beschmutzen." 4 Mein Geliebter streckte die Hand durch die Luke, / da bebte mein Inneres ihm entgegen. 5 Ich stand auf, um meinem Liebsten zu öffnen, / da troffen meine Hände von Myrrhe / durch die Griffe des Riegels, / meine Finger von flüssiger Myrrhe. 6 Ich öffnete meinem Geliebten, / doch er war weggegangen, / mein Geliebter war fort. / Entsetzen packte mich: Er ist fort! / Ich suchte und konnte ihn nicht finden, / ich rief ihn, doch er antwortete nicht. (Hohelied 3.1) 7 Es fanden mich die Wächter / bei ihrem Rundgang durch die Stadt. / Sie schlugen und verwundeten mich. / Die Wächter auf den Mauern / nahmen mir meinen Überwurf weg. 8 Ich beschwöre euch, ihr Töchter von Jerusalem: / Wenn ihr meinen Liebsten findet, / was sollt ihr ihm sagen? / Dass ich krank bin vor Liebe. (Hohelied 2.5) 9 Was hat dein Geliebter einem anderen voraus, / du schönste unter den Frauen? / Was hat dein Geliebter einem anderen voraus, / dass du uns so beschwörst? 10 Mein Geliebter ist rötlich und licht, / unter Zehntausenden ragt er hervor. 11 Sein Haupt ist feines, gediegenes Gold, / seine Locken Dattelrispen, / rabenschwarz. 12 Seine Augen sind wie Tauben am Bach, / gebadet in Milch, wie Juwelen eingefasst. (Hohelied 4.1) 13 Seine Wangen sind Beete voll Balsamkraut, / in denen Gewürzkräuter sprießen. / Seine Lippen sind Lilien, / feucht von flüssiger Myrrhe. (Psalm 45.3) 14 Seine Arme sind goldene Rollen, / mit Topas besetzt, / sein Leib ein Block von Elfenbein, / bedeckt mit Saphiren. 15 Seine Schenkel Marmorpfeiler / auf Sockeln von gediegenem Gold. / Sein Anblick gleicht dem Libanon, / stattlich wie mächtige Zedern. 16 Sein Gaumen ist voll Süße, / alles an ihm ist begehrenswert. / Das ist mein Geliebter, das ist mein Freund, / ihr Töchter von Jerusalem.