1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
1"So hör auf meine Rede, Hiob, / nimm meine Worte zu Ohren. 2Sieh doch, ich habe meinen Mund geöffnet, / die Worte liegen mir auf der Zunge. 3Ich rede mit aufrichtigem Herzen, / meine Lippen bringen klares Wissen vor. 4Gottes Geist hat mich gemacht, / der Hauch des Allmächtigen belebt mich. 5Wenn du kannst, so antworte mir, / leg es mir vor und stell dich! 6Schau, vor Gott bin ich wie du, / vom Ton geknetet bin auch ich. (Hiob 10.9)7Furcht vor mir muss dich nicht schrecken, / ich setze dich nicht unter Druck."8"Du sagtest doch vor meinen Ohren, / und den Laut deiner Worte höre ich noch: 9'Ich bin rein, ohne Vergehen, / makellos und frei von Schuld. (Hiob 16.17)(Hiob 27.6)(Hiob 31.1)10Doch er fand eine Sache gegen mich, / er hält mich für seinen Feind. (Hiob 13.24)(Hiob 19.11)11Er legt meine Füße in den Block, / überwacht jeden meiner Wege.' 12Da liegst du falsch, / entgegne ich dir, / denn Gott ist mehr als ein Mensch. 13Was haderst du mit ihm? / Er gibt keine Antwort über sein Tun." 14 "Doch in einer Weise redet Gott, / und in zweien, / und man achtet nicht darauf. 15Im Traum, im Nachtgesicht, / wenn Schlaf die Menschen überfällt, / im Schlummer auf dem Lager. 16Dann öffnet er dem Menschen das Ohr / und bestätigt die Warnung für ihn, (Hiob 36.10)(Psalm 16.7)17um den Menschen von seinem Tun abzubringen, / den Hochmut auszutreiben vom Mann. (Psalm 119.67)(Psalm 119.71)18Er will ihn vor dem Grab bewahren, / sein Leben vom Lauf in den Tod.19Er wird gemahnt durch Schmerz auf dem Lager, / den er in allen seinen Gliedern fühlt. 20Dann ist ihm selbst das Essen zuwider, / die Lieblingsspeise mag er nicht mehr. 21Er magert ab bis auf die Knochen; / sie stehen vor, wo man sie früher nicht sah. 22Sein Leben nähert sich dem Grab, / seine Seele den Mächten des Todes. 23Ist dann ein Bote für ihn da, / ein Mittler, einer von tausend, / der dem Menschen das Rechte erklärt, (Hebräer 1.14)24so ist er ihm gnädig und spricht: / 'Lass ihn nicht ins Grab hinuntergehen, / ich fand das Lösegeld für ihn.' 25Dann wird sein Körper wieder frisch und stark, / er kehrt in die Zeit seiner Jugend zurück. (Psalm 103.5)26Dann fleht er zu Gott, und dieser nimmt ihn gnädig an; / er darf sein Angesicht mit Jubel schauen, / und dieser gibt dem Menschen seine Gerechtigkeit wieder. 27Er wird vor den Leuten singen und sagen: / 'Ich hatte gesündigt und das Recht verdreht, / und er hat es mir nicht vergolten. 28Er hat mich erlöst vor dem Abstieg ins Grab, / und mein Leben schaut das Licht.' (Hiob 33.18)29Ja, das alles tut Gott / zwei- und dreimal mit dem Mann, 30um sein Leben vom Grab abzuwenden, / dass das Licht des Lebens ihm leuchte.(Psalm 103.4)(Psalm 56.14)31Merke auf, Hiob, höre mir zu; / schweig, denn ich will reden! 32Doch hast du Worte, so antworte mir! / Sprich, denn gern gäb ich dir recht! 33Wenn nicht, so höre mir zu; / schweig, und ich zeige dir, was Weisheit ist!"