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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Hiob - Kapitel 28

1 "Das Silber hat seinen Fundort, / das Gold eine Stätte, wo man es wäscht. 2 Eisen holt man aus der Erde, / Kupfer schmilzt man aus Gestein. 3 Man setzt der Finsternis ein Ende; / bis in die letzten Winkel stößt man vor; / aus tiefem Dunkel holt man das Gestein. 4 Man teuft einen Schacht von da aus, wo man wohnt. / Und dort, wo kein Wanderer vorüberzieht, / baumeln und schweben sie fern von den Menschen. 5 Oben auf der Erde sprosst das Getreide, / und unten wird sie wie von Feuer zerwühlt. 6 Ihre Steine bergen den Saphir, / auch Goldstaub findet sich dort. 7 Kein Adler kennt diesen Pfad, / kein Habicht hat ihn je erblickt; 8 nie betrat ihn ein wildes Tier, / kein Löwe ging je dort entlang. 9 An harten Stein hat man die Hand gelegt, / vom Fuß der Berge aus wühlt man sie um 10 und treibt Stollen in die Felsen vor. / Kostbares hat das Auge erblickt. 11 Die Wasseradern hat man eingedämmt. / Verborgenes zieht man ans Licht. (Hiob 28.25) 12 Aber die Weisheit, wo findet man sie? / Wo ist der Ort des Verstandes? 13 Kein Mensch kennt die Stelle, wo sie ist, / und im Land der Lebenden findet man sie nicht. 14 Die Tiefe sagt: 'Sie ist nicht hier!', / und das Meer: 'Auch nicht bei mir.' 15 Sie wird mit keinem Geld gekauft / und nicht mit Silber aufgewogen. (Sprüche 3.14-15) (Sprüche 8.10-11) 16 Man kann sie nicht mit Ofirgold bezahlen, / mit kostbarem Onyx und Saphir. (1. Könige 9.28) 17 Gold und Glas haben nicht ihren Wert, / man kann sie nicht gegen Goldschmuck eintauschen, 18 ganz zu schweigen von Korallen und Kristall. / Wer Weisheit hat, hat mehr als Perlen. 19 Der Topas aus Nubien kommt ihr nicht gleich, / reines Gold wiegt sie nicht auf. (2. Mose 28.17) 20 Die Weisheit - wo kommt sie nur her? / Wo ist der Ort des Verstandes? 21 Dem menschlichen Auge ist sie verborgen, / auch die Vögel erspähen sie nicht. 22 Selbst Abgrund und Tod müssen bekennen: / 'Wir haben bloß von ihr reden gehört.' 23 Nur Gott versteht ihren Weg, / nur er kennt ihre Stätte. (Sprüche 8.22) 24 Denn er blickt bis zu den Enden der Erde, / sieht alles auf der ganzen Welt. 25 Als er dem Wind sein Gewicht gab, / als er das Maß des Wassers bestimmte, (Hiob 26.10) 26 als er das Gesetz des Regens verfügte / und die Bahn für den Donnerstrahl, 27 da sah er sie und hat sie ermessen, / er setzte sie ein und ergründete sie. 28 Und den Menschen sagte er: / 'Seht, Jahwe zu fürchten ist Weisheit, / und Böses zu meiden, Verstand!'" (Psalm 111.10) (Sprüche 1.7)