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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Hiob - Kapitel 22

1 Da erwiderte Elifas von Teman: 2 "Kann ein Mann Gott Nutzen bringen? / Der Verständige nützt nur sich selbst. 3 Wenn du gerecht bist, was bringt es dem Allmächtigen? / Hat er Gewinn, wenn deine Wege unschuldig sind?" 4 "Straft er dich, weil du ihn fürchtest, / geht er deshalb mit dir ins Gericht? 5 Ist nicht deine Bosheit groß, / sind deine Sünden nicht endlos? 6 Du hast deinen Bruder grundlos gepfändet, / du nahmst ihm als Pfand das einzige Gewand. (2. Mose 22.25-26) (Hiob 24.9-10) (Jesaja 58.7) 7 Dem Erschöpften hast du kein Wasser gegeben, / dem Hungrigen nicht ein Stück Brot. (Matthäus 25.42-43) 8 Dem Mann der Faust gehörte das Land, / und der Schmeichler wohnte darin. 9 Witwen schicktest du mit leeren Händen fort, / die Arme der Waisen hast du zerschlagen. (Hiob 29.12) 10 Darum sind Schlingen rings um dich her, / ein plötzlicher Schrecken macht dich bestürzt 11 oder Finsternis, in der du nichts siehst, / und die Wasserflut, die dich bedeckt." 12 "Ist Gott nicht so hoch wie der Himmel? / Schau doch die höchsten Sterne an! 13 Du aber sagst: 'Was weiß denn Gott? / Kann er durch Wolkendunkel richten? 14 Wolken umhüllen ihn, dass er nichts sieht, / wenn er am Himmelsrand spazieren geht.' 15 Willst du den Pfad der Vorwelt befolgen, / den die Gottlosen gegangen sind, 16 die weggerafft wurden vor der Zeit? / Wie ein Strom zerfloss ihr fester Grund. (1. Mose 7.21) (Hiob 15.32-33) 17 Sie sagten zu Gott: 'Mach dich fort!', / und: 'Was kann der Allmächtige uns tun?' (Hiob 21.14) 18 Hatte er doch ihre Häuser mit Gutem gefüllt. / Auch mir ist das Denken der Gottlosen fern! (Hiob 21.16) 19 Die Gerechten sehen es und freuen sich, / und der Schuldlose wird über sie spotten: (Psalm 107.42) 20 Vernichtet sind unsere Feinde! / Ihren Rest hat das Feuer gefressen." 21 "Sei ihm doch Freund und halte Frieden! / Dadurch kommt wieder Gutes zu dir. 22 Nimm die Lehre aus seinem Mund an, / nimm dir seine Worte zu Herzen! 23 Wenn du zum Allmächtigen umkehrst, / wirst du wieder aufgebaut / und entfernst das Unrecht aus deinem Zelt. (Hiob 8.5-7) (Hiob 11.14) 24 Wirf dein Gold doch in den Staub, / das Ofirgold zu den Kieseln im Bach! (1. Könige 9.28) 25 Dann ist der Allmächtige dein Gold, / das erlesene Silber für dich. 26 Dann wirst du dich am Allmächtigen freuen / und dein Gesicht zu Gott erheben. (Psalm 37.4) 27 Du wirst zu ihm beten, / und er wird dich hören. / Und du erfüllst ihm, was du gelobst. (Psalm 50.14-15) 28 Was du beschließt, / das wird dir gelingen. / Auf deinen Wegen wird es hell. 29 Gott erniedrigt, die hochmütig reden, / doch wer die Augen niederschlägt, dem hilft er. (1. Petrus 5.5) 30 Er rettet selbst den, der nicht schuldlos ist; / durch die Reinheit deiner Hände wird er befreit." (Psalm 18.21) (Psalm 18.25)