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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Ester - Kapitel 2

1 Einige Zeit nach diesem Geschehen hatte sich der Zorn des Königs gelegt. Er dachte an das, was Waschti getan hatte und wie sie von ihm getrennt worden war. 2 Seine jungen Diener bemerkten es und schlugen ihm vor: "Man sollte für den König schöne, unberührte junge Mädchen suchen. 3 Der König könnte Beamte in allen Provinzen seines Reiches beauftragen, diese Mädchen in seinen Harem nach Susa zu bringen. Der königliche Eunuch Hegai, der für die Frauen des Königs verantwortlich ist, kann sie in seine Obhut nehmen und dafür sorgen, dass sie alle Mittel zur Schönheitspflege bekommen. 4 Das Mädchen, das dem König am besten gefällt, sollte dann an Waschtis Stelle Königin werden." Der König fand den Vorschlag gut und gab die entsprechenden Anordnungen. 5 Nun lebte im Palastbezirk von Susa ein jüdischer Mann namens Mordechai Ben-Jaïr aus dem Stamm Benjamin. Er war ein Nachkomme von Schimi und Kisch. (1. Samuel 14.51) 6 Seine Vorfahren waren unter den Verschleppten gewesen, die vom babylonischen König Nebukadnezzar mit König Jojachin von Juda in die Verbannung geführt worden waren. (2. Könige 24.15-16) 7 Mordechai hatte nun die Tochter seines Onkels nach dem Tod ihrer Eltern als Pflegetochter angenommen. Sie hieß Hadassa, wurde aber auch Ester genannt und war außerordentlich schön. (Ester 2.15) 8 Als der königliche Erlass bekannt gemacht war und viele Mädchen in den Palastbezirk von Susa gebracht wurden, war auch Ester unter ihnen. Sie wurde in den königlichen Harem aufgenommen und dem Eunuchen Hegai übergeben. 9 Das Mädchen fiel ihm auf und gewann seine Gunst. Er sorgte dafür, dass ihre Schönheitspflege sofort begann und sie die beste Ernährung erhielt. Sieben ausgewählte Dienerinnen aus dem königlichen Haushalt stellte er ihr zur Verfügung und ließ sie in die schönsten Räume des Frauenpalastes umziehen. 10 Ester verschwieg jedoch ihre jüdische Herkunft, wie Mordechai es ihr eingeschärft hatte. 11 Jeden Tag ging Mordechai vor dem Hof des Frauenpalastes vorbei, um zu erfahren, wie es Ester ging und was mit ihr geschah. 12 Wenn nun eins der Mädchen an die Reihe kam, zum König zu gehen, nachdem es ein Jahr lang darauf vorbereitet worden war - denn so lange dauerte ihre Schönheitspflege: sechs Monate mit Myrrhenöl und sechs Monate mit Balsamöl und anderen Pflegemitteln -, 13 wenn es also dann zum König ging, wurde ihm alles, was es verlangte, aus dem Frauenhaus mitgegeben. 14 Am Abend ging es in den Palast des Königs, und am Morgen kehrte die junge Frau in den zweiten Frauenpalast zurück und kam unter die Aufsicht des königlichen Eunuchen Schaaschgas. Keine von ihnen durfte noch einmal zum König kommen, es sei denn, sie hatte dem König besonders gefallen und wurde namentlich gerufen. 15 Als nun die Reihe an Ester Bat-Abihajil kam - Abihajil war der Onkel von Mordechai, der sie später als Tochter angenommen hatte -, verlangte sie nur das, was Hegai, der königliche Eunuch, ihr empfahl. Ester gewann die Zuneigung von allen, die sie sahen. 16 Es war im siebten Regierungsjahr von Xerxes, im Januar, als Ester zum König gebracht wurde. 17 Und sie erlangte seine Gunst; der König gewann sie einfach lieb. Seine Zuneigung zu ihr war größer als zu allen anderen jungen Frauen. Deshalb setzte er ihr die Krone auf und machte sie an Waschtis Stelle zur Königin. 18 Dann veranstaltete er zu Ehren von Ester für alle seine Fürsten und Beamten ein großes Festmahl. Den Provinzen gewährte er einen Steuernachlass und teilte mit königlicher Großzügigkeit Geschenke aus. 19 Als die jungen Frauen in das zweite Frauenhaus gebracht worden waren, hatte Mordechai einen Posten am Königshof inne. 20 Und wie er es Ester eingeschärft hatte, erzählte sie niemand von ihrer jüdischen Herkunft. Sie gehorchte ihm noch genauso wie damals, als sie seine Pflegetochter war. (Ester 2.10) 21 Zu dieser Zeit verschworen sich Bigtan und Teresch, zwei königliche Eunuchen, die die Torwache befehligten, gegen Xerxes. Sie planten einen Anschlag auf den König. 22 Mordechai hörte davon und teilte es der Königin Ester mit, die es in seinem Auftrag sofort dem König meldete. 23 Die Sache wurde untersucht und für richtig befunden. Daraufhin wurden beide Eunuchen gepfählt. Den Vorfall trug man in die königliche Chronik ein. (Ester 6.1-2)