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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 1, 2, 3 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. 4, 5, 6 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. 7 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; 8, 9, 10 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 11, 12 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. 13, 14 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. 15, 16 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. 17, 18, 19 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. 23 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Ester - Kapitel 1

1 Es war in der Zeit des Xerxes, jenes persischen Königs, der von Indien bis Nubien über 127 Provinzen regierte 2 und dessen Thron in der befestigten Oberstadt von Susa stand. 3 In seinem dritten Regierungsjahr gab er ein Fest für alle Fürsten und Beamten seines Reiches. Auch die höchsten Offiziere des Heeres von Persien und Medien waren erschienen, der hohe Adel und die Statthalter der Provinzen. 4 Volle 180 Tage lang stellte der König ihnen die Herrlichkeit seines Königtums und die strotzende Pracht seiner Größe zur Schau. 5 Danach lud er auch alle Bewohner der Residenz Susa vom Vornehmsten bis zum Geringsten zu einem Fest ein. Sieben Tage lang wurde auf dem Platz zwischen Palast und Park gefeiert. 6 Weiße und violette Vorhänge aus Baumwolle waren mit weißen und roten Schnüren an silbernen Stangen aufgehängt, die von Marmorsäulen getragen wurden. Auf dem Mosaikboden aus verschiedenfarbigen kostbaren Marmorsteinen und Perlmutt waren goldene und silberne Ruhelager aufgestellt. 7 Die Getränke reichte man in goldenen Gefäßen, von denen keins dem anderen glich. Der Wein aus den königlichen Kellern floss in Strömen. 8 Bei dem Gelage sollte keinerlei Zwang herrschen. Der König hatte seine Palastbeamten angewiesen, sich ganz nach den Wünschen der Gäste zu richten. 9 Gleichzeitig veranstaltete Königin Waschti im Palast ein Fest für die Frauen. 10 Am siebten Tag rief König Xerxes in einer Weinlaune die sieben Eunuchen, die ihn persönlich bedienten, 11 und befahl ihnen, die Königin im Schmuck ihrer Krone herzubringen. Das ganze Volk und die Fürsten sollten ihre außerordentliche Schönheit bewundern. 12 Doch Königin Waschti weigerte sich, der Aufforderung zu folgen. Da wurde der König sehr erbost; Zorn loderte in ihm auf. 13 Gleich darauf besprach er sich mit den Weisen, die sich in der Geschichte auskannten, denn er pflegte seine Angelegenheiten vor die Gesetzes- und Rechtskundigen zu bringen. 24 14 Seine engsten Vertrauten, die zu ihm Zutritt hatten und den ersten Rang im Königreich einnahmen, waren die sieben Fürsten von Persien und Medien: Karschena, Schetar, Admata, Tarschisch, Meres, Marsena und Memuchan. 15 Er fragte sie: "Was soll nach dem Gesetz mit Königin Waschti geschehen? Sie hat sich einem durch die Eunuchen überbrachten Befehl von König Xerxes widersetzt." 16 Da sagte Memuchan vor dem König und den Fürsten: "Die Königin Waschti hat sich nicht nur am König vergangen, sondern auch an allen Fürsten und am ganzen Volk in allen Provinzen des Königreiches. 17 Was sie getan hat, wird sich unter allen Frauen herumsprechen. Sie werden die Achtung vor ihren Ehemännern verlieren, wenn man erzählt, dass die Königin Waschti sich weigerte, einem ausdrücklichen Befehl von König Xerxes zu folgen. 18 Und wenn unsere Frauen von dem Verhalten der Königin gehört haben, werden sie es auch uns vorhalten. Das wird viel Ärger und Verdruss geben. 19 Wenn es dem König recht ist, sollte ein unwiderruflicher königlicher Erlass herausgegeben werden, der ins Gesetz der Perser und Meder aufgenommen wird, dass Waschti nie wieder vor ihm erscheinen darf. Der König möge eine andere Frau zur Königin machen, die diese Würde auch verdient. 25 20 Wenn man diesen Erlass des Königs in seinem ganzen Reich - so groß es auch ist - bekannt macht, werden alle Frauen von den vornehmsten bis zu den geringsten ihren Ehemännern den schuldigen Respekt erweisen." 21 Der Vorschlag gefiel dem König und den Fürsten. Wie Memuchan vorgeschlagen hatte, 22 schickte der König Schreiben in alle Provinzen seines Reiches, jeweils in der Schrift und Sprache des betreffenden Landes. Jeder Mann sollte Herr in seinem Haus sein und in jeder Familie sollte die Sprache des Mannes gesprochen werden. 26, 27, 28 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.

3 Jeremia 34.14: Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.

4 2. Mose 22.7-8: So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

6 5. Mose 1.17: Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten. -

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber irgend töten wird, wird dem Gericht verfallen sein.

11 4. Mose 35.6: Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.

12 5. Mose 19.4: Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,

13 1. Könige 2.29: Und es wurde dem König Salomo berichtet: Joab ist zum Zelte Jehovas geflohen, und siehe, er ist neben dem Altar. Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe hin, stoße ihn nieder!

14 1. Könige 2.31: Und der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und stoße ihn nieder, und begrabe ihn; und so tue das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir und von dem Hause meines Vaters hinweg.

15 5. Mose 24.7: Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.

16 1. Timotheus 1.10: Hurer, Knabenschänder, Menschenräuber, Lügner, Meineidige, und wenn etwas anderes der gesunden Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen!

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.

19 Matthäus 15.4: denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:

21 5. Mose 19.21: Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, und Zahn um Zahn.

23 1. Mose 9.5: und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern; von jedem Tiere werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern.

24 1. Chronik 12.32: Und von den Kindern Issaschar: Männer, welche Einsicht hatten in die Zeiten, um zu wissen, was Israel tun mußte; ihre Häupter, 200; und alle ihre Brüder folgten ihrem Befehl.

25 Daniel 6.9: Nun, o König, erlaß das Verbot und laß eine Schrift aufzeichnen, die nach dem Gesetz der Meder und Perser, welches unwiderruflich ist, nicht abgeändert werden darf.

26 1. Mose 3.16: Zu dem Weibe sprach er: Ich werde sehr mehren die Mühsal deiner Schwangerschaft, mit Schmerzen sollst du Kinder gebären; und nach deinem Manne wird dein Verlangen sein, er aber wird über dich herrschen.

27 Ester 3.12: Da wurden die Schreiber des Königs berufen im ersten Monat, am dreizehnten Tage desselben; und es wurde nach allem, was Haman gebot, an die Satrapen des Königs geschrieben, und an die Landpfleger über jede Landschaft und an die Fürsten eines jeden Volkes, nach der Schrift jeder einzelnen Landschaft und nach der Sprache jedes einzelnen Volkes; es wurde geschrieben im Namen des Königs Ahasveros und mit dem Siegelringe des Königs untersiegelt.

28 Ester 8.9: Da wurden die Schreiber des Königs gerufen zu selbiger Zeit, im dritten Monat, das ist der Monat Siwan, am 23. desselben; und es wurde nach allem, was Mordokai gebot, an die Juden geschrieben, und an die Satrapen und die Landpfleger und die Fürsten der Landschaften, die von Indien bis Äthiopien waren, 127 Landschaften, nach der Schrift jeder einzelnen Landschaft und nach der Sprache jedes einzelnen Volkes; und auch an die Juden nach ihrer Schrift und nach ihrer Sprache.