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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Esra - Kapitel 8

1 Verzeichnis der Sippenoberhäupter und der bei ihnen eingetragenen Männer, die während der Regierungszeit von König Artaxerxes aus Babylonien mit mir nach Jerusalem kamen. (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Aus der Sippe Pinhas: Gerschom; aus der Sippe Itamar: Daniel; aus der Sippe David: Hattusch Ben-Schechanja. 3 Aus der Sippe Parosch: Secharja mit 150 eingetragenen Männern. (1. Chronik 3.22) 4 Aus der Sippe Pahat-Moab: Eljoënai Ben-Secharja mit 200 Männern. (Esra 2.6) 5 Aus der Sippe Sattu: Schechanja Ben-Jahasiel mit 300 Männern. (Esra 2.8) 6 Aus der Sippe Adin: Ebed Ben-Jonatan mit 50 Männern. 7 Aus der Sippe Elam: Jesaja Ben-Atalja mit 70 Männern. 8 Aus der Sippe Schefatja: Sebadja Ben-Michael mit 80 Männern. 9 Aus der Sippe Joab: Obadja Ben-Jehiël mit 218 Männern. 10 Aus der Sippe Bani: Schelomit Ben-Josifja mit 160 Männern. (Esra 2.10) 11 Aus der Sippe Bebai: Secharja Ben-Bebai mit 28 Männern. 12 Aus der Sippe Asgad: Johanan Ben-Katan mit 110 Männern. 13 Aus der Sippe Adonikam die letzten: Elifelet, Jëiël und Schemaja mit 60 Männern. 14 Aus der Sippe Bigwai: Utai Ben-Sabbuds mit 70 Männern. 15 Ich ließ alle am Kanal zusammenkommen, der nach Ahawa führt. Drei Tage blieben wir dort. Als ich mir die Leute ansah, fand ich einige Priester vor, aber keinen einzigen Leviten. 16 Da schickte ich einige Sippenoberhäupter, nämlich Eliëser, Ariël, Schemaja, Elnatan, Natan, Secharja und Meschullam, dazu Jojarib und Elnatan, zwei kluge Männer, 17 zu Iddo, dem Vorsteher des Levitendorfes Kasifja. Ich hatte ihnen genau gesagt, was sie Iddo und seinen Brüdern, den Tempeldienern dort, ausrichten sollten, damit sie uns Männer mitgaben, die den Dienst am Haus unseres Gottes verrichten konnten. (Esra 2.43) 18 Weil Gottes gütige Hand über uns war, schickten sie uns Scherebja Ben-Machli. Das war ein Enkel von Levi Ben-Israel, ein verständiger Mann. Er kam mit seinen Söhnen und Brüdern, 18 Mann. (Esra 7.6) 19 Außerdem schickten sie uns Haschabja und Jeschaja von den Nachkommen Meraris. Die brachten ihre Söhne und die Brüder von Haschabja mit, 20 Mann. 20 Und von den Tempelsklaven, die David und die Führer des Volkes damals dem Tempel zur Bedienung der Leviten übergeben hatten, kamen 220 mit, alle namentlich eingetragen. (1. Chronik 9.2) 21 Dort am Ahawa-Kanal rief ich ein Fasten aus. Alle sollten sich vor unserem Gott beugen und ihn um eine glückliche Reise für uns und unsere Familien und unser Eigentum anflehen. 22 Ich hatte mich nämlich geschämt, vom König eine Reitertruppe zu erbitten, die uns unterwegs vor Überfällen schützen könnte. Denn wir hatten zum König gesagt: "Unser Gott hält seine gütige Hand über alle, die ihn suchen, doch wer sich von ihm abwendet, bekommt seine Macht und seinen Zorn zu spüren." (Esra 7.6) 23 So fasteten wir und ersuchten unseren Gott um seinen Beistand, und er erhörte uns. 24 Dann wählte ich zwölf von den Oberhäuptern der Priester sowie Scherebja und Haschabja und zehn weitere Leviten aus. 25 Vor ihnen wog ich das Silber, das Gold und die Gegenstände ab, die der König, seine Ratgeber, seine Minister und der Teil des Volkes Israel, der in Persien blieb, als Opfergabe für das Haus unseres Gottes gegeben hatten. 26 Ich übergab ihnen 22 Tonnen Silber, dreieinhalb Tonnen silberne Gegenstände und dreieinhalb Tonnen Gold, 27 dazu zwanzig goldene Becher im Wert von 1000 Goldstücken und zwei Gefäße aus feiner polierter Bronze, wertvoll wie Gold. 28 Ich sagte zu ihnen: "Ihr seid Jahwe genauso geweiht wie diese Gegenstände. Dieses Silber und Gold sind freiwillige Gaben für Jahwe, den Gott eurer Väter. 29 Bewacht sie also mit aller Sorgfalt, bis ihr sie den Schatzkammern des Tempels in Jerusalem übergebt. Ihr werdet sie dort vor den Oberhäuptern der Priester und Leviten und den Oberhäuptern des ganzen Volkes nachwiegen." 30 Die Priester und Leviten übernahmen das abgewogene Silber und Gold und die Gegenstände, um sie nach Jerusalem in den Tempel zu bringen. 31 Am 12. April brachen wir vom Ahawa-Kanal nach Jerusalem auf. Und die gütige Hand unseres Gottes beschützte uns vor Feinden und Räubern. 32 So kamen wir in Jerusalem an und ruhten uns drei Tage aus. 33 Am vierten Tag übergaben wir dem Priester Meremot Ben-Uria im Haus unseres Gottes das Silber, das Gold und die Gegenstände. Sie wurden vor ihm und in Gegenwart von Eleasar Ben-Pinhas und den Leviten Josabad Ben-Jeschua und Noadja Ben-Binnui nachgewogen. 34 Alle Gegenstände wurden nachgezählt und gewogen. Ihr Gewicht schrieb man auf. 35 Danach brachten alle, die aus der Verbannung heimgekehrt waren, dem Gott Israels Brandopfer: Sie opferten zwölf Stiere für die zwölf Stämme Israels, dazu 96 Schafböcke, 77 Lämmer und außerdem zwölf Ziegenböcke als Sündopfer. Alle Tiere wurden für Jahwe als Opfer verbrannt. 36 Dann händigten sie den Satrapen und Statthaltern der Westeuphrat-Provinz die Verfügungen des Königs aus. Diese unterstützten von da an das Volk und das Haus Gottes. (Esra 7.12)